#1 28. Januar 2012 Hey, mein Arbeitgeber hat mich zu 2 Tagen Rufbereitschaft eingeteilt. Inzwischen weiß ich soviel das ich diese eigentlich nicht bezahlt bekomme, weil ich ja nur erreichbar sein muss um im Fall des Falles zur Arbeit zu fahren. Ich kann also überall hingehen und soweiter. Nun brauche ich aber Dienstkleidung...Sicherheitsschuhe, Warnweste und dergleichen. Ich denke mal nicht das von mir erwartet wird das ich diese nun überall mit hinschleppe, wodurch ja doch irgendwie an zuhause "Gefesselt" bin. Brauch das dennoch nicht bezahlt werden? Und dann würde mich noch interessieren ob ich sofort springen muss wenn ich angerufen werde, oder ob ich mir "Zeit" lassen kann...z.B. in Ruhe aufessen und dergleichen + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. Januar 2012 AW: Frage zur Rufbereitschaft Also wenn es um Menschenleben geht, solltest du dir keine Zeit lassen. Ansonsten musst du sicher nicht innerhalb der nächsten fünf Minuten antanzen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 28. Januar 2012 AW: Frage zur Rufbereitschaft Wär halt interessant zu wissen in welcher Branche, Pannenfahrzeug o.ä. + Multi-Zitat Zitieren