Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von foxer, 6. Februar 2012 .

  1. 6. Februar 2012
    Servus, ich hab folgendes Problem:
    bei einem bekannten Onlineshop, bei dem man auch Schuhe kaufen kann, hab ich mir mal günstig einen 50 € Gutschein (90 Mindesbestellwert) geholt. Doch dieser Gutschein war nach Benutzung immer noch vorhanden, was so viel heißt, dass ich ne zeitlang einen Unendlichgutschein hatte und dies auch ausgenutzt habe

    Jetzt, ca. 3 Monate später schrieb mir das Unternehmen, dass es sich um Betrug handelte und ich ihnen 200 Euro überweisen soll, da sie ansonsten vor Gericht gehen.

    Würden sie damit durchkommen?

    Für fachkundige Hilfe (vllt haben wir ja einen Juristen unter uns?) gibts ne BW, auf die Idee "einen Anwalt zufragen", würde ich auch alleine kommen.


    Gruß
     
  2. 6. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop

    ich bin weder anwalt, noch lege ich für meine aussage die eigene hand ins feuer...aber:

    ich würde schon sagen das du dort vorsätzlich betrügerisch gehandelt hast und die forderung des onlineshops gerechtfertig ist.
     
  3. 6. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop

    Lies dir mal die AGB´s etz von dem Shop durch, dort wirst du sicherlich etwas finden was dich zur Zahlung überredet
     
  4. 6. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop

    Also ich würde zahlen, wenn du dir später einen Anwalt holen musst, bezahlst du weit aus mehr als 200€. Außerdem wirst du bei einem verlorenen Prozess die Gerichtskosten übernehmen müssen
     
  5. 6. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop

    So schauts aus. Und nach 3 Monaten ist es auch noch nicht verjährt.
    Das einzige was Du machen kannst ist ein Kompromiss eingehen, sag denen du bist Schüler und kannst deswegen nur 20€ im Monat zahlen.

    Bezahlen musst Du leider!
     
  6. 9. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

    Geh zum Amtsgericht und hol dir Beratungshilfe (zahlst nur 10€ selbst), dann gehste zu nem Anwalt und da fragst du nach. Ganz einfach.
     
  7. 9. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

    das ist für bedürftige menschen gedacht und nicht für *****lö.cher die erst jemanden be n und dann noch damit durch kommen wollen X(

    aus der nummer kommse nicht raus, kannst nur an die kulanz des unternehmens appellieren ... falls sie es jedoch anzeigen wird dir auchd er beste anwalt nicht weiter helfen
     
  8. 9. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

    du hast die ware bekommen, die du nun bezahlen sollst zudem hast du absichtlich betrogen!!

    nennen wir es lehrgeld !
     
  9. 9. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

    war das so ein Gutschein code, die e oft gibt?
    oder stand was von "einmalig" drauf?
     
  10. 9. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

    Der Beratungshilfeschein selbst kostet keine 10,- EUR. Die 10,- EUR kann der Anwalt selbst erheben, kommt allerdings nur in den seltensten Fällen vor. Desweiteren muss der Anspruchnehmer ein Minimumlöhner oder Arbeitssuchender sein. Schade, dass vorsätzlich betrügende sowas ausnutzen können/sollen.

    Klarer Betrugsversuch, da du wusstest, dass der Gutschein nur einmal nutzbar ist und du diesen schon in Anspruch genommen hast. Die Summe die gefordert wird, sollte nicht höher als der entstandene Schaden sein. Ich würde keinen Kompromiss daraus machen und einwilligen. Sende die Schuhe zurück oder Zahl die geforderte Summe und alles ist wieder easy. Viel Glück.
     
  11. 9. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

    Also wir können bezogene Leistungen auch 1-3 Jahre im Nachhinein verrechnen.

    Du hast die Leistung bezogen, indem du Schuhe oder Sonstiges gekauft hast.

    Fazit: Die Firma hat das Recht, Zahlungsnachforderungen zu stellen.
     
  12. 9. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

    Du hast ehrlich gesagt Schwein, dass sie dich nicht direkt angezeigt haben.
    Bezahle und dann ist Frieden.

    Ist dann übrigens auch kein Betrugsversuch mehr, sondern voll deliktisch. Also vollendeter Betrug in Tatmehrheit. Waren ja 4 abgeschlossene Straftaten.

    Das sollte dir 200EUR wert sein. Wenn sie dich anzeigen wird da ne ganz schöne Keule auf dich zukommen.
    Und da 200EUR nicht wenig ist, wird es dann für dich wohl noch teurer.

    Strafrahmen:

    Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Quelle
     
  13. 9. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

    das wollte ich auch fragen! wenn da nix drauf steht von einmal verwenden, dann musst du nicht bezahlen.
     
  14. 9. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

    er schreibt doch ganz klar, dass er sich einen gutschein über 50€ wert geholt hat.
    die meisten codes die ihr beide so meint, sind %-codes und pro bestellung/adresse limitiert.
     
  15. 9. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

    Naja zur Erläuterung, den Gutscheincode gibts du ein und dann hast du ihn auf deinem Nutzerkonto und da er nach der ersten Bestellung immer noch vorhanden war, folgte zeitnahe die Zweite
     
  16. 10. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

    Gilt nach wie vor, dass du vorsätzlich gehandelt hast.
    Nur weil der shop einen fehler hat, bist du nicht schuldenfrei, wenn du ihn ausnutzt.
     
  17. 10. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

    Mal kurz zusammengefasst:

    Betrug gem. §263 StGB würde am Irrtum scheitern, da man bei einem Computer keine Fehlvorstellung erregen kann.

    In Betracht könnte Computerbetrug StGB §263a kommen:

    1. Obj. Tatbestand (+)

    a) Tathandlungen (Abs. 1)(+)

    aa) Unrichtige Gestaltung des Programms, 1. Var.(-)
    bb) Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, 2. Var.(-)

    cc) Unbefugte Verwendung von Daten, 3. Var. (+)

    Unbefugt ist eine Verwendung, wenn sie gegenüber einer natürlichen Person Täuschungscharakter hätte. (+)
    Täuschungcharakter ist gegeben, wenn der Täter eine Verwendungsberechtigung schlüssig vorspiegelt. (+)
    Verwendung bedeutet jede Nutzung von Daten. (+)

    dd) Sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf, 4. Var.(-)

    b) Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs(+)
    Musste 50EUR weniger bezahlen.

    c) Vermögensschaden

    Fraglich, da alleine durch das Eingeben noch kein Schaden entstanden ist.
    Erst durch das irrtümliche Abschicken der Ware entsteht ein Schaden. (näher s.u.)
    Ich gehe einfach davon aus, dass der Schaden alleine schon durch das unbefugte Ausnutzen des Gutscheincodes besteht.
    Somit (+)

    2. Subj. TB(+)

    a) Vorsatz bzgl. objektiven Tatbestands(+)


    b) Bereicherungsabsicht(+)

    II.Rechtswidrigkeit(+)

    III. Schuld(+)


    VI. Ergebnis
    §263a StGB (+)


    Nach meiner Ansicht geht der Computerbetrug durch. Beim Vermögenschaden gibt es aber einen kleinen Meinungsstreit, der wenn man ihn verneint, doch zu einem echten Betrug führen würde (näheres s.u.).
    Ist aber beides gleich bestraft. also so what.


    Zu gleichem Ergebnis und Meinungsstreit kommt auch: Klick

    Das ist jetzt erstmal, was die Strafrechtliche Seite angeht. Wenn sie durch geht, dann hat der Schuhhandel Anspruch auf Herausgabe des Schadens im Wert von 200EUR gem. §823ff. BGB.

    Um die 200EUR kommt der Täter also nicht herum, um die Anzeige schon, so wie ich die Nachricht auslege.
    Geht der Täter den Weg übers Gericht, dann zahlt er nochmal ordentlich für Gerichtskosten usw. drauf.





    Zuletzt möchte ich noch hinzufügen, dass ich selbstverständlich alle Angaben ohne Gewähr gemacht habe!! Ansprüche sind ausgeschlossen, da es sich hierbei lediglich um eine Gefälligkeit handelt und eine losgelöste Mitteilung über generelle Sachverhalte bei Mehrfachverwendung von Gutscheinen darstellt.
     
  18. 10. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert

    Würde mir auch erstmal Rat einholen von einem Anwalt / sonstigen Anlaufestellen bevor du hinterher teuer büßen musst.

    Jedoch hat mich folgendes jetzt zum Nachdenken gebracht ...

    D.h. du hast den Code nicht selber mehrmals eingegeben sondern einmalig und dann hattest du automatisch länger diese "Rabatt-Aktion" auf deinem Account?
    Wenn es so sein könnte wie ich denke, könnte das auch einfach ein Fehler auf deren Shopsystem sein, den du halt unwissend genutzt hast (sofern da nichts weiteres in deren AGB/sonstwo steht)
    Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht wie man so schön sagt, aber eventuell kannst du da einen Kompromiss schließen, dass du einen 100er an die abdrückst und damit ist die Sache gegessen ..
     
  19. 11. Februar 2012
    AW: Streit mit Onlineshop: Gutschein und Mindesbestellwert


    bw ist raus, sowas wollte ich haben
     
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