Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von thaclone, 10. Februar 2012 .

  1. 10. Februar 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    Hi!

    Bin grad auf dieses Video hier gestoßen


    ich weiß, dass es da um Amerika geht, wo es ja, rechtlich, erlaubt ist.
    Daher stellt sich mir die Frage, ob das auch in Deutschland geht.
    Heißt also, ich seh irgendwo, wie die Polizei unverhältnismäßig brutal / agressiv vorgeht und ich filme das mit dem Handy (vorzugsweise)...

    1. dürfen mir die Beamten dann das Handy wegnehmen, bzw. verbieten weiter zu filmen? (oder auch verlangen, dass ich das Foto/Video lösche)
    2. würde er was bringen (falls es denn erlaubt ist), wenn ich nach einer solchen "brutalen" Aktion eine Anzeige erstatte und das Video als Beweismittel führe?

    Ich hab zwar jetzt schon ein paar Artikel gefunden, aber leider nichts mit konkreter Aussage
    Und auch Gesetzestexte gibts wohl, in einer Art und Weise irgendwie, nur hab ich die nicht wirklich verstanden

    Gruß und Dank
     
  2. 10. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    Es gibt reichlich Fälle in den USA wo die SA ääähm ich meine Polizei mit brutaler Härte gegen Filmer von Polizeiaktionen vorgegangen ist und in einigen Staaten wurden die Gesetze dahingehend zugunsten der Polizei geändert. Allerdings hält das trotzdem niemanden ab.
     
  3. 10. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    ich wäre da an deiner stelle vorsichtig
    auf öffentlichen plätzen darfst du eig filmen/fotografieren was du willst
    vor rausgesetzt du machst keine nah aufnahmen
    habe auf demos schon erlebt das die SS...ähm dein freund und helfer
    kameras abgenommen oder zerstörrt haben!

    hab mal mit meiner spiegelreflex eine aktion der polizei fotografiert ist nix passiert ausser das sie böse geguggt haben

    finde es gut wenn solche aktionen gefilmt werden

    TIPP: es gibt mitlerweile ganz gute spioncameras sehen aus wie ein kugelschreiber oder brillen

    man kann das nicht so pauschal sagen denke ich am besten isses so unauffällig wie möglich vorzugehn
     
  4. 10. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    Also solang man Video/Foto-Beweise hat kann man auch Anzeige erstatten, da muss man nur mit einem Anwalt reden und er wird einem dann auch sagen ob es sich lohnt oder nicht.

    Ohne beweise biste screwed, wurde mal beim Schwarzfahren mit einem Roller erwischt und der Polizist nahm den Roller und fuhr damit zum nächsten Dorf (Landstrasse halt) ich im Polizeiwagen, hatte ihm nen Helm angeboten und im Auto hatten sie auch einen, er ist ohne gefahren. Nen freund hat dann die Polizei angerufen und wollte wissen ob Polizisten ohne Helm fahren dürfen oder ob man das Anzeigen darf wenn es doch für jeden Bürger ein Gesetz ist, die Antwort: Polizisten haben besondere Rechte.

    Und weiter zum Topic:

    Ich denke mal es ist ziemlich egal ob es erlaubt oder Verboten ist, wenn ein Beamter (oder auch normaler Bürger) schei.sse gebaut hat, wird er alles daran setzen das man es ihm nciht beweisen kann, zur not erfindet man Gesetze wie "das ist verboten, ich darf das hier einbehalten"

    btw heftiges Video, bei manchen stellen hatte ich echt den Mund offen.
     
  5. 11. Februar 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    Bild
    {img-src: http://oi43.tinypic.com/2rgc0er.jpg}


    Ein Glück, dass wir in Deutschland leben, hier ist die Polizei immer fair!

     
  6. 11. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    Ja darfst du. Und solange du dich nicht wie der letzte ***** benimmst, werden die auch nichts machen. Aber die Polizei hält sich hier normalerweise mit der Gewalt doch zurück. Bei bestimmten Demos ist das etwas anderes.

    Solche Videos wie über mir sind nur Hetze und bringen nichts, da die Szenen immer völlig aus dem Zusammenhang sind.
     
  7. 11. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    bist du dir da sicher?
    es kommt nicht allein aufs verhalten an
    auch auf herkunft, aussehen, hautfarbe, ect...

    2 fäle die ich miterlebt habe:

    1. demo gegen die npd wir waren ganze 30 oder 40 letz,
    die polizei war mit ca 500 leuten da die ham ganz mz-kastel abgespert kein witz,
    bei dem stand der npd "traf" man sich dann es war laut aber FRIEDLICH !
    dann ist hinter uns eine türk. frau mit einkaufstüten vorbeigelaufen
    plötzlich als sie in die seitenstrasse abbiegen wollte wurde sie von bullen überfallen zu den npd-nazis gezerrt wo weitere bullen waren .
    dann haben ca 5 bullen auf sie eingetreten an den haaren gezerrt mit dem kopf gegen die autotür usw dann ab in den transporter und weg...wir wollten namen haben dienstnummern ect , pfeifendeckel fotos usw wurden gemacht anzeige wurde eingestellt!

    2. meine homies und ich chillten ganz gemütlich in aller öffentlichkeit
    plötzlich kam ne bullenwanne und erteilte uns nen platzverweis
    (grund wir waren ne gruppe und störten angeblich)
    ok wir setzten uns 50 meter weiter wieder platzverweis
    das spielchen ging ca eine stunde am end sind die uns im schritttempo hinterher gefahren


    @ topic denke solche videos bringen sehr viel bei einigen kannman ganz klar erkennen das die polizei provokateur ist und nich der "mensch"
    wie gesagt wäre an deiner stelle nur vorsichtig kommt immer drauf an welchen bullen du zu welchher zeit erwischst
     
  8. 11. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    tu ich nich, dafür nehm ich mich selbst nich ernst genug

    @topic
    ich denke das wollte der threadsteller wissen

    http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
     
  9. 11. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    in dem video von juggernaut sind auch ein paar Szenen wo die Polizei genau richtig agiert...
    z.b. bei 2:28 wo der eine Fan ausrastet und auf n anderen einprügelt - die gehn direkt rein, drücken ihn zu boden und isolieren ihn von der restlichen Menge
    Das gleiche bei der Szene mit den Baseballschläger-Nazis an der Tür wo die Polizei mit Waffen im Anschlag dasteht. Die Szene kennen doch wohl einige von uns in voller Länge... und auch hier haben sie gut reagiert bevor es von "ziviler" Seite eskalieren konnte.

    solche compilation-videos sind der letzte rotz! wie schon gesagt wurde, szenen die aus dem zusammenhang geschnitten wurden könnnen leicht missbraucht werden - erlebt man ja oft genug bei Akte, frontal21 & co.

    Meine Info: du darfst aus der Entfernung filmen, solange du den Einsatz nicht gefährdest etc. - ansonsten können sie dir n Platzverweis erteilen. Wenn Anlass zur Annahme besteht, dass du Aufnahmen von Nummernschildern, einzelnen Beamten, Dienstbesprechungen, Funk etc. veröffentlichen willst, dann dürfen sie die Aufnahmen beschlagnahmen.

    Wenns kritisch wird würde ich dir jedoch raten das ganze den Leuten mit Presseausweis und Reportageauftrag zu überlassen... wenn du als Privatperson was filmst und einfach veröffentlichst kann das böse enden!
     
  10. 11. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    In der Realität versuchen sie einem die Kamera abzunehmen und zu löschen
    Rechtlich gesehen dürfen sie das natürlich nicht immer, aber sie tuns trotzdem.

    Theoretisch ist das ganz einfach: Du hast nix unrechtmäßiges getan, du dürftest die Abnahme der Kamera sogar durch Gewalt abwehren ABER tatsächlich würdest du dann auf die kriegen, im Gewahrsam landen und ne fette Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kriegen.


    Jeder der Widerstand gegen diesen Staat leistet wird zum potentiellen Feind.
    Gab nen Video das hieß "Hier schlägt der Chef noch selbst zu", wurde in kürzester Zeit von YT gelöscht, auf den Aufnahmen der Polizeieigenen Kamera gibt es wundersamer Weise in den wichtigen Sekunden nen Schwenk und nix ist zu sehn.
     
  11. 11. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    ja darfst du mMn aufzeichnen, es ist ja schließlich das festhalten einer straftat
     
  12. 11. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    hmmm eher nicht...
    da geht es um die Veröffentlichung der Bilder. Wenn ich jetzt sowas aber Filme und nur als Beweismittel einer Straftat führe, veröffentliche ich das ja nicht.
    D.h. theoretisch muss ich die Bilder (Videos, etc) nicht löschen, nur weil es dem Polizist der drauf zu sehen ist nicht passt.
    Klar, wie und ob er das durchsetzt ist eine andere Frage...
     
  13. 11. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    ach gottchen, jetzt kommen die ganzen die-polizei-ist-ja-so-brutal-leute raus...
    film sie doch, warum denn nicht? wenn sie wirklich was "schlimmes" machen haben sie denke ich keine zeit dir dein handy abzunehmen
     
  14. 11. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    Rechtlich gesehen, darf auch Sat1 dir nicht einfach eine Kamera ins Gesicht halten - OHNE deine Erlaubnis.
    Es ist leider immer etwas schwierig da den richtigen Weg zu finden. Wenn du merkst es geschieht etwas, dass nicht rechtens ist, dann nimm es unauffällig auf.


    Diese zusammengesetzten Videos finde ich absolut nichtssagend. Woher will man wissen, was in der Situation davor passiert ist? Mit Sicherheit gibt es Polizisten die ihre Macht missbrauchen - aber eben auch genügend bei denen es so hingedreht wird.
     
  15. 11. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    klar sind die Video aus dem Zusammenhang gegriffen... aber darum gehts mir auch garnicht
    sondern eher um die Message die während dem Video geteilt wird: man soll eben solche "Taten / Aktionen" filmen, wenn man denkt, dass die Polizei ungerecht handelt
    was ja in meinem Video teilweise ersichtlich sein sollte - aber das is ja Amerika

    und da wir hier in Deutschland sind, wollte ich einfach wissen, wie es hier aussieht.
    Ich hab zum Glück bisher noch nichts so Krasses erlebt, obwohl ich doch schon des Öfteren Polizei-Gewalt mitbekommen hab.
    Da widerrum war es schwer zu beurteilen für mich, da das bisher immer bei Fußball-Spielen war und man da grundsätzlich anders "tickt" zu dem Zeitpunkt und die Polizei in dem Moment grundsätzlich die "Bösen" sind...
     
  16. 11. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    Richtig. Beim deutschen Fußball ist es nunmal etwas anderes. Da sind die Fronten sehr verhärtet und beide Seiten provozieren doch gerne. Und da es keinen gibt, der vermittelt, wird es leider auch noch einige Zeit so bleiben.
     
  17. 12. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    (1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt
     
  18. 12. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    Das ist zwar richtig, beantwortet aber meiner Ansicht nach nicht die Frage des Autors.
     
  19. 12. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    Man man man....hier argumentieren viele wieder völlig willkürlich und legen sich zufällige artikel aus dem GG als argumentationsbasis zurecht!

    Die Rechtsgrundlage deiner Frage beantwortet das KunstUrhG:
    KunstUrhG - Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

    Grundsätzlich gilt, dass du die Polizei,also den einsatz, sowie auch einen einzelnen Beamten filmen darfst. Jedoch darfst du letzteres nicht veröffentlichen. Hier gilt die sog. Panoramafreiheit! Panoramafreiheit – Wikipedia
    Wenn man mal darauf achtet, und im TV bilder von z.b. demonstrationen sieht, sind diese immer in panoramaaufnahmen gehalten! Alles andere fällt unter die sog. Portraitaufnahme und bedarf einer Genehmigung des gefilmten da hier das Persönlichkeitsrecht greift!
    Es gilt aso schonmal festzuhalten, dass ein unterschied besteht zwischen filmen und veröffentlichen.
    Die Polizei hat jedoch nicht das Recht, die Kamera bzw. die Filmaufnhamen vor Ort zu konfiszieren oder dich gar zum löschen auffordern. Die Möglichkeiten der Polizei sind
    in der Art eingeschränkt, dass sie dir aufgrund einer Behinderung des einsatzes zunächst einmal nur einen Platzverweis, auch willkürlich, austellen können. Dagegen kannst du zunächst einmal nicht vorgehen und hast folge zu leisten! Dir und der Polizei stehen danach die Möglichkeiten offen, dass die Polizei nach richterlicher anordnung einsicht in das MAterial nehmen kann, oder du, nach festellung der dienstnumer des Beamten, zu dessen Auskunft er auf Nachfrage verpflichtet ist, klagen kannst. und zwar gegen den beamten und den platzverweis oder gar als beweismittel.
    Wenn es tatsächlich zu einem Rechtstreit kommt gilt meist keine Pauschale Gesetzgebung sondern es wird situativ entschieden z.b. Rechtsprechung: 1 S 2914/07 - dejure.org

    Hinzufügen möchte ich noch mal, dass auch die Polizeibeamten oft unter enormen Druck stehen. Gerade bei Massendemonstrationen. Dienstliche Vergehen werden oftmals zur Anzeige gebracht. was auch vollkommen in ordnung ist. MAn sollte sich persönlich die Frage stellen, ob ich aus bloßer Sensationsgeilheit filmen möchte, und ein wie auch immer geartetes vergehen der polizei herbeisehne, nur weil ich gegen den Staat o.ä bin, oder ob man tatsächlich ein dienstliches vergehen eines oder mehrerer beamten spontan protokoliert
     
  20. 12. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    Viele Bundesländer haben erstens keine Dienstnummern, zweitens müssen die geschlossenen Einheiten nur den Leiter angeben, da sie ja angeblich identifizierbar sind .
     
  21. 12. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    darum geht es mir ja auch nicht....
    ich nehme das Video von mir als Beispiel:
    da sitzen ein paar Leute (Obdachlose?) und diskutieren mit der Polizei.
    So, ich denk mir: "hmm, holst mal Kamera raus, vlt wird da ja was "Ernstes" draus"
    Dann fang ich an zu filmen und auf einmal holt ein Polizist ein Schlagstock raus und drischt, ohne ersichtlichen Grund, auf einen der Typen ein.

    So... meiner Meinung nach handelt der Polizist damit rechtswidrig, weil weder er (auch auf dem Video zu sehen) noch jemand anders angegriffen wurde. Er also quasi willkürlich und vlt "aus Spaß" auf den Typen einschlägt.
    Soweit so schlecht. Ich film das natürlich weiter... jetzt kommt ein 2ter Polizist hinzu der mich auffordert, das filmen zu unterlassen und mir vlt auch noch ne Strafe androht (der aber auch nichts dagegen tut, dass sein Kollege den Typen verprügelt)...

    das wär das Erste: der Polizist darf mir also nicht verbieten das zu filmen.
    Das Zweite wäre jetzt, wenn ich mit dem Video zur Polzei gehe und denen sage "ich möchte Anzeige erstatten, wegen Körperverletzung" (oder sonst was) und führe dann das Video als Beweismittel - das ist also auch erlaubt??
     
  22. 12. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    Wer würde es denn bitte als angenehm empfinden, von fremden Leuten gefilmt zu werden? Polizisten sehen das nicht anders. Deren Reaktion ist demnach verständlich.
     
  23. 12. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    Er kann dir nicht explizit das filmen verbieten, jedoch implizit! Durch z.b. einen Platzverweis etc! Der Polizisit könnte dich rein theoretisch jedoch zur Anklage bringen wegen Verletzung seines Persänlichkeitsrechts, was er wahrscheinlich nicht tat oder tut angesichts deiner subjektiven schilderung der Sachlage!

    Klar ist es erlaubt, dass video zur Polizei zu bringen! Die Dienstaufsicht wird sich dann damit beschäftigen und wenn der fall klar ist, dann kann es zu einer suspendierung oder ähnlichen führen! Allerdings wird auch ein kläger benötigt.....

    Du wirst dich jedoch auch unbequemen fragen ausgesetzt fühlen, warum du einfach so menschen filmst!

    P.s.: Du kannst es also zur Polizei bringen, was ich empfehle jedoch nicht veröfentlichen! damit machst du dich mehrerer vergehen strafbar!

    Die Polizei hierzulnde ist einen Dreck wert, weil sie so weichgespült ist, dass keiner mehr vor ihr respekt hat! Guck dich hier mal um so viele die den staat und seine organe verabscheuen...da zählt das persönliche recht eines Staatsdieners nicht mehr viel!
     
  24. 13. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    Genau wir brauchen wieder eine SA, die uns so richtig zeigt wo der Hammer hängt. Eine Schande, dass das Volk anfängt selbstständig zu denken.

    Schon mal darüber nachgedacht, dass das Misstrauen der Menschen gegenüber dem Staat und seinen Organen hausgemacht und vor allem begründet ist?
     
  25. 13. Februar 2012
    AW: Darf ich Polizei-Aktionen in der Öffentlichkeit filmen?

    Man man man man...na ganz einfach, wegen der Sicherheit!

    Du wirst dauernd irgendwo gefilmt falls dir das noch nicht aufgefallen ist.

    Oh shit, du plädierst hier nicht ernstahft für das was ich denke oder?

    Vielleicht sind nicht alle die, die dir in ihrer Meinung entgegenkommen Geisterfahrer, vielleicht bist du ja derjenige auf der falschen Spur?
     
  26. Video Script

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