#1 22. Februar 2012 ka ob das hier der richtige bereich im forum ist folgende sachlage wenn ich ein auto stillgelegt habe und es seid jahren in der garage steht muß ich dies angeben wenn ich hartz4 bekomme ? bzw kann das amt irgentwie rausbekommen das dieses fahrzeug noch im meinen besitz ist? das auto ist weder fahrbereit noch einfach so durch den tüv zu bekommen + Multi-Zitat Zitieren
#2 23. Februar 2012 AW: hartz4 und abgemeldetes auto Du darfst ein Auto im Wert bis zu 6000 EUR oder 7000 EUR haben. So war es jetzt auf jeden fall bei ein bekannten der arbeitslos geworden ist. Sollte dein Auto in den rahmen sein sollte es da keine Probleme geben. + Multi-Zitat Zitieren
#3 23. Februar 2012 AW: hartz4 und abgemeldetes auto das war mir klar dies trifft ja auch auf mein auto zu welches ich fahre das problem betrifft eben dieses welches nicht fahrbereit in der garage steht und nirgens mehr gemeldet ist + Multi-Zitat Zitieren
#4 23. Februar 2012 AW: hartz4 und abgemeldetes auto Naja, da habe ich keine ahnung, aber ich denke ob du damit fährst oder es nur in der Garage steht wird dem Amt egal sein. + Multi-Zitat Zitieren
#5 23. Februar 2012 AW: hartz4 und abgemeldetes auto das schon die frage wäre halt wenn ich nicht angebe das ich dieses noch besitze wie sie es mitbekommen wollen zahle ja weder steuern noch versicherung für das auto und das nicht erst seid gestern + Multi-Zitat Zitieren
#6 23. Februar 2012 AW: hartz4 und abgemeldetes auto Wenn du schon Hartz4 beantragst, gib wenigstens deine Vermögensgegenstände an. Alles andere ist asozial und muss bestraft werden. Über unauffällige Tips von Nachbarn etc. sind schon einige gestolpert. + Multi-Zitat Zitieren
#7 23. Februar 2012 AW: hartz4 und abgemeldetes auto ich wohne in einer großstadt und meine garage befindet sich nicht grade vor meiner türe eher weit entfernt in einem anderen stadtteil niemand in meiner wohnumgebung weis das diese existiert und um dich zu beruhigen ich gehe einer arbeitenden tätigkeit nach... + Multi-Zitat Zitieren