Steuerfrage bzgl. Rechnung bei Gewerblichen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Pate, 24. Februar 2012 .

Schlagworte:
  1. 24. Februar 2012
    AW: Steuerfrage bzgl. Rechnung bei Gewerblichen

    Zunächst: es ist möglich, Forderungen die anstehen vorzuziehen. Aber auch nur, wenn du vorm Bilanzstichtag buchen willst, und die Forderungen in einem kleinen Zeitraum danach erst eintreffen. Passive Rechnungsabgrenzung nennt man das. Zu deinem "unter der Hand"-Problem darf dir jemand anders helfen, sowas unterstütz ich nicht.
     
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