Studiumsplatz Ablehnen trotz Annahme?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Messi10, 28. Februar 2012 .

  1. 28. Februar 2012
    Guten Abend,
    ich bräuchte mal ein wenig Hilfe, durchs googlen habe ich keine Antwort bekommen da dachte ich ich frage mal hier.

    Und zwar ist es so, dass ich zum Sommersemester einen Studienplatz bekommen habe, diesen auch Angenommen und die Semesterbeiträge schon bezahlt habe...

    Jedoch will ich diesen Platz jetzt doch ablehnen, da ich aus familiären Gründen daran gehindert bin und es nicht hinkriege im Sommer schon mit dem studieren anzufangen.
    Ich würde mich dann im Juli für das Wintersemester noch einmal neu bewerben...

    Wie genau gehe ich jetzt vor? Hat da jemand Erfahrung? Also es geht ja hauptsächlich um die Semestergebühren (Und die sind in Niedersachsen nicht grade wenig )

    Ruf ich einfach bei der Uni morgen an?

    Lg
    messi10
     
  2. 28. Februar 2012
    AW: Studiumsplatz Ablehnen trotz Annahme?

    Ist überhaupt kein Problem. Die Studiengebühren und Semesterbeiträge bekommt man selbst nach Vorlesungsbeginn innerhalb angemessenen Zeitraumes, u.U. abzüglich des Semestertickets, noch zurück. Einfach anrufen, um Exmatrikulation und Rücküberweisung der gezahlten Beiträge bitte.
     
  3. 29. Februar 2012
    AW: Studiumsplatz Ablehnen trotz Annahme?

    Alles klar, Danke für die schnelle Info. Werde da dann morgen gleich anrufen.

    BW ist raus

    Lg
    messi10
     
  4. 5. März 2012
    AW: Studiumsplatz Ablehnen trotz Annahme?

    ist es nicht auch möglich dass man der uni bescheid gibt und die zulassung einfach aufschiebt und quasi erst im nächsten semester antritt!? sodass er sich nicht nocheinmal bewerben muss und seinen platz jetzt schon sicher hat?

    hast schon was raus bekommen Messi10!?

    btw, kann es sein dass du fifa12 auf der PS3 spielst !?


    grüße légionnaire
     
  5. 5. März 2012
    AW: Studiumsplatz Ablehnen trotz Annahme?

    In meinem bzw. allen zulassungsbeschränkten Studiengang geht das nur unter bestimmten Bedingungen; vor allem wenn der Studienplatz durch einen Dienst (FSJ, BFD, FWDL usw.) nicht wahrgenommen werden kann, Schwangerschaft, Behinderung oder schwere Erkrankung könnte evtl. auch funktionieren. Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge dürfte das eine Organisationsfrage der Uni sein, allerdings besteht da das Problem gar nicht, weil man den Platz ja sowieso sicher hat und auch wieder bekommen wird, wenn nicht zufällig eine Zulassungsbeschränkung fürs nächste Jahr ansteht. Aber ich würde denen nicht mehrere hundert Euro zinsfrei zur Verfügung stellen wollen, insofern halte ich das für geschickter
     
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