Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von CliC, 13. März 2012 .

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  1. 13. März 2012
    Tag,

    beschäftige mich geradefür die Uni mit dem Thema Patientenverfügung.

    Hab die Patientenverfügung einer Dame, in der steht, dass sie nicht reanimiert werden möchte und, dass auch nicht der Notarzt verständigt werden soll, wenn ihr etwas passiert.

    Die Frau wohnt bei uns im Altenheim.

    Was mich nun interessiert, wie handelt ein Pfleger, der die Patientenverfügung kennt, dem Gesetz entsprechend richtig?

    Angenommen die Dame erleidet einen Herzstillstand. Ziemlich sicher würde der Pfleger den Notarzt verständigen und diesem dann die Patientenverfügungn in die Hand drücken. Aber was macht er bis zum Eintreffen des Notarztes? Reanimiert er oder hält er sich an die Patientenverfügung und lässt die Frau sterben?

    Was für mich noch viel interessanter ist, verstößt er gegen das Gesetz, wenn er sie reanimiert, bzw. wenn er sie einfach sterben lässt?

    Habe schonmal ein wenig google bemüht, aber noch nichts ordentliches gefunden.

    Hat jemand aussagekräftige Quellen für mich?

    Für jede Hilfe gibt es natürlich eine Bewertung.
     
  2. 13. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Eine Behandlung des Betreuten gegen seinen Willen ist nur nach § 34 StGB gerechtfertig (das Gesetz selbst hab ich jetzt nicht auf die schnelle gefunden)
    Kannst ja mal den Link angucken vllt. hilft es dir
     
  3. 14. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    danke.

    sonst noch jemand etwas? ist wirklich wichtig. komme nicht so recht vorran.
     
  4. 14. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Wie wäre du ins Altenheim gehst oder dort anrufst und mal nachfragst ob sie für einen Studenten mal 5 minuten Zeiten haben fragen zu einer Patientenverfügung zuklären.
     
  5. 14. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    ich arbeite in einem altenheim. hab verschiedene mitarbeiter gefragt. keiner konnte mir aber wirklich sagen, wie die rechtlichen grundlagen aussehen. jeder hat mir nur gesagt, wie er in der situation handeln würde. das zwar nett, hilft mir aber wenig weiter. mein chef hatte nicht wirklich zeit und lust sich damit und mit mir länger auseinanderzusetzen...
     
  6. 14. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Ist ja eigentlich ganz interessant, dass selbst diejenigen die damit konfrontiert werden keine Ahnung von der Rechtsgrundlage haben oder?
     
  7. 14. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    habe jetzt nochmal ein bisschen recherchiert. und so wie ich es verstanden habe, gibt es gar keine 100% passende rechtsgrundlage. scheint alles etwas schwamming zu sein.
     
  8. 14. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    kann dir nur sagen wies bei ner patientin im krankenhaus war. war grad am abnippeln und die wussten dass in der krankenakte diesbezüglich was steht. ham schnell nachgeschaut und dann eben gehen lassen. während dessen ham die nichts gemacht
     
  9. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Ausnahmslos jede Behandlung, sei's die Verordnung eines Medikaments, Blutentnahme oder Reanimation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und hat ausdrücklich nur mit Einwilligung zu erfolgen. Für den Falle einer Reanimation bedeutet das: Ist keine Verfügung bekannt, wird Notarzt oder wer auch immer auf den mutmaßlichen Willen des Patienten zurückgreifen (müssen); also wird reanimiert. Nach eigenem Ermessen oder Ermessen von Pflegepersonal oder zufällig anwesenden Angehörigen trotz Fehlen einer Verfügung nicht zu reanimieren ist entsprechend auch nicht lege artis. Ist eine Verfügung, entsprechend der Patientenwille bekannt, wird nach Verfügung gehandelt, bzw. nicht gehandelt - z.B. auf internistischen Stationen und in Altenheimen Tagesgeschäft. Reanimation eines Patienten mit bekannter "No CPR"-Verfügung ist eine klare Körperverletzung. Für den Fall ist die Rechtsgrundlage auch durchaus eindeutig.

    Die Verfügung, keinen Notarzt zu rufen, würde ich nicht beachten. Ich halte das für fahrlässig, weil es genügend Notarztindikationen gibt, die gar keine Reanimation nach sich ziehen. Und ich unterstelle einfach mal, dass Patientenverfügungen mit derartigem Inhalt (allein) auf den Fall hinauswollen. Aus dem Grunde bezweifle ich auch, dass man der Pflegekraft vorhalten kann, jemand Qualifizierteren dazu gerufen zu haben, egal was die Verfügung dazu hergibt. Das Resultat ist, da sich alle Beteiligten an die Verfügung zu halten haben, sowieso dasselbe.
     
  10. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    also wenn die person röcheln siehst würde ich sie nicht sterben lassen sondern den notarzt rufen. was sie will ist für dich mal überhaupt nicht von belang. im zweifel stehst sonst da mit ner klage für unterlassene hilfeleistung. wenn der notarzt kommt kannst ja mit dem wisch wedeln und sagen was die person eigentlich gerne möchte. sobald sie an lebenserhaltenden geräten hängt bleibt sie da eh dran bis sie vor sich hin sicht und letzendlich verendet
     
  11. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Genau so ist es, ob Pat.-Verfügung oder nicht, man ist rechtlich verpflichtet lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen bis der Notarzt eintrifft und auch dieser wird den Pat. so gut es geht stabilisieren.
    Alles weitere, also das Handeln nach Pat.-Verfügung findet dann im KH. mit dem Wissen der Angehörigen statt (falls welche vorhanden sind).
     
  12. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    hab zwar das referat schon hinter mir. aber wo im gesetz steht, dass ich mich über eine patientenverfügung hinwegsetzen darf? immerhin steht das recht auf selbstbestimmung im gg an vorrangigster stelle in art.1, abs.1: die würde des menschen ist unantastbar und in art.2, abs.2: recht auf freie persönlichkeitsentfaltung.

    also ich kann mir fast nicht vorstellen, dass man mich dran kriegen würde, wenn die dame bis zum eintreffen des notarztes nicht reanimieren würde.
     
  13. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Wo es steht kann ich dir nicht sagen, allerdings kann ich dir sagen was mir mein Betriebsarzt in der letzten Fortbildung erzählt hat.
    Und das steht eigentlich schon im obrigen Post.
    Du bist einfach nicht in der Position die Pat.-Verfügung wirksam zu machen..
    Das passiert wie gesagt an spätere Stelle - Krankenhaus.
    Es gilt immer -> Lebensrettende Maßnahmen bis der Notarzt eintrifft.




    Noch nen Beispiel:
    Stell dir vor du findest Frau XY röchelnd vor. Du weißt sie hat ne Pat.-Verfügung und ihr allgemeiner Zustand war meißt nicht der beste. Jetzt bleibt in dem Moment wo du bei ihr bist ihr Herz stehen und du tust nichts.
    Später stellt sich herraus das sie sich nur aspiriert hat. Oder auch ohne Aspiration. Wer sagt dir das sich Frau XY nach dem du ihr geholfen hast und sie im KH. war, sie sich danach vlt sogar besser fühlt oder mind. genauso wie vorher?
    Sie ihre Pat.-Vefügung unter diesen Umständen nie hätte geltend machen wollen.
     
  14. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Lankwee, das ist Quatsch. An eine Patientenverfügung ist ärztliches und pflegendes Personal gleichermaßen gebunden. Eine Behandlung gegen bekannten Patientenwillen ist Körperverletzung.
     
  15. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    @CliC:

    Ich glaube du wirst hierzu mittels Gesetzestexten keine grundsolides Fazit treffen können.

    Jeder Richter wird hier anders urteilen, je nach Situation, Wunsch des Patienten und Verhalten der beteiligten Personen.

    Wenn Betreuer und Notarzt wissen, dass derjenige eine Patientenverfügung hat und diese auch vorhanden ist, wird keiner von beiden reanimieren.
    Das wird auch ein Richter akzeptieren, wenn von Betreuer und Arzt vernünftig begründet wird, warum sie so gehandelt haben.
    Außerdem müsste es hier ja auch erstmal zu einer Klage kommen!

    Versuche zu schauen ob es Präzidensfälle gibt auf die du dich etwas beziehen kannst. Aber hier wird wohl jeder Richter je nach Fall unterschiedlich entscheiden.
     
  16. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Das ist überhaupt kein Quatsch. Du gehst warscheinlich nur von der endgültigen Situation aus in der die Pat.-Verfügung in Kraft tritt.
     
  17. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Ich beziehe mich auf diesen Teil deiner Antwort:
    Und das ist schlichtweg nicht richtig. Das Pflegepersonal, und davon war im Ausgangspost die Rede, ist unabhängig ob Krankenhaus oder andere Pflegeeinrichtung der Patientenautonomie und in diesem Sinne der Befolgung der Patientenverfügung verpflichtet. Alles andere ist Körperverletzung.
     
  18. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Er allermiert einen Arzt zum feststellen des Todes wenn die Dame keine wiederbelebung möchte gibt es auch keine.

    Falls er jedoch nicht weiß das die Dame dies gewünscht hat, muss er reanimieren würde auch jeder machen.

    Nein tut er nicht!

    wenn er davon aber ncihts weiß könnte er wegen unterlassener hilfeleistung angezeigt werden, falls die dame im nachhinein darauf bestanden hätte wieder belebt zu werden. D-h in der Pat. verfügung nicht drinn steht das sie keine Reanimation wünscht!
     
  19. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Wie gesagt du gehst von der Endgültigkeit aus, das tue ich nicht.
    Das was du sagst stimmt, aber nur wenn Betroffener(falls er noch kann), Angehörige und Ärtze so entschieden haben das nichts mehr zu machen ist.

    Du schilderst die Situation so das jeder der ne Pat.-Verfügung hat nicht reanimiert werden muss.
     
  20. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Was denn für Endgültigkeit?
    Nochmal: Medizinisches Personal ist an den Patientenwillen gebunden. Zuwiderhandlung ist Körperverletzung. Völlig egal was in der Patientenverfügung steht, medizinisches Personal ist im Rahmen des Möglichen daran gebunden.
     
  21. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    warst du mal auf ner krebs station das sind fast 90% KW
     
  22. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Ich glaub er war noch nie auf irgendeiner Station...

    Na ja wayne, ich bin raus. Wird mir zu bunt
     
  23. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Mit Verlaub, ich studiere Medizin, nicht erst seit vorgestern. Ich weiß nicht, warum du jetzt widerborstig wirst...
    Und?
     
  24. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Ich werd nicht widerborstig. Sollte nicht so rüberkommen.
    Ach du studierst, dann wird mir einiges klar
    So das wars nu aber ^^
     
  25. 16. März 2012
    AW: Patientenverfügung- jemanden sterben lassen?

    Sofern du "Herr" der Patientenverfügung bist , sprich du weisst was drinne steht und sie im Haus ist, brauchst du keine Reanimationsmaßnahmen zu ergreifen .. Wenn überhaupt Notarzt alamieren , falls der Pflegeheiminterne Hausarzt nicht verfügbar ist , um die Zeit des Todes zu ermitteln.

    So viel ich weiss ..
     
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