Versicherungproblem

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Sniper#1, 24. März 2012 .

  1. 24. März 2012
    Hi hab zur Zeit nen Problem mit meiner Haftpflichversicherung.

    Ich war bei einen bekannten zu besuch und hab dort mit den Kindern gespielt bin dann gestolpert und mit meinen Ellenbogen ins Aquarium gefallen, das is dann Ringförmig gesprungen mit einem Riss bis oben. Wasser ist natürlich alles ausgelaufen und hat das Laminat zerstört.

    Ich hab es dann meiner Haftpflichtversicherung übergeben, die haben dann einen Gutachter eingeschaltet der dann bei dem Bekannten war.

    Er hat nur Fotos vom Aquarium gemacht und vom Laminat und hat länge und breite vom Aquarium gemessen wegen Wiederbeschaffungswert.


    Heut kam der Brief von der Versicherung das der Gutachter sagt das sich der Schaden nicht so wiedergegeben haben könnte. Nun soll ich die Gutachterkosten in höhe von 116€ bezahlen.


    Der Gutachter hat nicht mal gefragt beim begutachten wo das Aquarium stand und auch keine Glasdicke für eventuelle Berechnungen gemessen.

    Was mir komisch vorkommt das ich keine Kündigung oder ne Anklage wegen Versicherungsbetrug bekomme wenn die schon sagen das ich lüge. Wie soll ich denen es denn Beweisen das sich es so zugetragen hat?

    Mfg Sniper
     
  2. 24. März 2012
    AW: Versicherungproblem

    schalte einen eigenen gutachter ein und gehe damit vor gericht, ist ja wohl klar, dass der gutachter vom versicherer sowas behauptet
     
  3. 24. März 2012
    AW: Versicherungproblem

    es geht um einen schaden von ca 900-1000€ wenn ich jetzt noch ein eigenen gutachter mit ran ziehe zahl ich den erstmal und dann heißt es immer noch nicht das sie den schaden dann zahlen. vor gericht hätte auch nicht viel sinn bei dem betrag zumahl ich keine rechtschutz habe :-(
     
  4. 24. März 2012
    AW: Versicherungproblem

    wenn du die wahrheit sagst, musst du eben darum kämpfen. hilft nichts.
    zudem falls du nicht viel verdienst oder keine rechtsschutz hast:

    Prozesskosten: Kann ich mir mein Recht leisten?
    Was ist staatliche Beratungshilfe?

    Für Geringverdiener oder Ratsuchende ohne Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, mit einer geringen Eigenleistung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass man sich in rechtlichen Angelegenheiten durch einen Anwalt beraten lassen und sich bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen auch vertreten lassen kann.

    Die Beratungsleistung darf jedoch nicht über eine Rechtsschutzversicherung oder die Mitgliedschaft in einer Organisation wie einem Mieterverein oder einer Gewerkschaft abgedeckt sein.

    Den Antrag auf Beratungshilfe stellt man bei einem Amtsgericht, wo man auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen muss. Man kann sich auch zuerst Unterstützung bei einem Anwalt suchen und diesen dann bitten, den Antrag auf Beratungshilfe zu stellen.

    In Bremen und Hamburg wird dies über eine öffentliche Rechtsberatung geregelt und in Berlin kann der Hilfesuchende zwischen der Beratung beim Anwalt und der öffentlichen Beratung wählen.

    In jedem Fall ist diese Beratung kostenlos und muss auch nicht zurückgezahlt werden, lediglich eine Gebühr von zehn Euro muss der Hilfesuchende übernehmen und auch die kann im Härtefall erlassen werden. Die Beratungshilfe wird zusammen mit der Prozesskostenhilfe laut Bundesministerium für Justiz jedes Jahr von Hunderttausenden in Anspruch genommen.

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    Quelle: http://www.forium.de/redaktion/prozesskosten-kann-ich-mir-mein-recht-leisten/3/

    hat eine arbeitskollegin in anspruch genommen, da sie keine rechtsschutz hatte. hat wunderbar geklappt und es geschafft. war zwar in einem anderen fall, aber egal.

    Mfg DgB!
     
  5. 25. März 2012
    AW: Versicherungproblem

    ich hab die jetzt nochmal angeschrieben das die es nochmal prüfen sollen und das ich gern mit dem gutachter sprechen würde.
     
  6. Video Script

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