Nach 400€ job Vollzeit, danach Kündigung.

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Big Dila, 28. März 2012 .

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  1. 28. März 2012
    servus,,,

    folgender fall..


    frau mustermeier arbeitet in einem betrieb auf 400 euro basis...wird dann fest eingestellt und kurze zeit danach wieder gekündigt...

    kann ihr die zeit als 400€ kraft als betriebszugehörigkeit angerechnet werden? oder erst ab unterschreiben des vollzeitvetrages?..

    bitte kein,..."hmmm..ich glaube.." brauche ein urteil, oder gesetz dazu..

    jede hilfe =BW ^^
     
  2. 28. März 2012
    AW: Nach 400€ job Vollzeit, danach Kündigung.

    Für welchen Zweck will den Frau Mustermann die Betriebszugehörigkeit länger geltend haben? Rente? Arbeitslosengeld etc. oder geht es um etwas anderes ?

    Evtl. solltest du deine Frage genauer beschrieben als oben der Fall nochmal in einem Forum posten welches sich mit dem Thema beschäftigt.

    z.B.: arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht - Powered by vBulletin

    Da wird man dir evtl schneller helfen können

    p.s.: Und nein ich will nicht nur die BW haben, bevor wieder jemand böses denkt. Mir sind die eigentlich sowieso egal, war ja eh keine hilfreiche Antwort Da ich neben meinem kleinen E-Penis einen größeren Echten besitze ist sowas nicht nötig
     
  3. 28. März 2012
    AW: Nach 400€ job Vollzeit, danach Kündigung.

    thx... und das mit dem e-penis ist ja so ne sache...man muss manchmal mit ner bw locken um hilfe zu bekommen...


    edit/ die person ist seit 6 jahren festangestellt...es geht um die kündigungsfrist...
     
  4. 28. März 2012
    AW: Nach 400€ job Vollzeit, danach Kündigung.


    http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
     
  5. 29. März 2012
    AW: Nach 400€ job Vollzeit, danach Kündigung.

    thx..hat sich bereits erledigt
     
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