#1 29. März 2012 Moin Moin, anbei Interessiere ich mich für das Weiterbildungsstipendium, die Voraussetzungen sind klar. - durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als ”gut” (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) -oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb -oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule. Meine frage ist jetzt nur, könnte der ehemalige Betrieb/Betriebe auch Vorschläge dazu einreichen? Falls Ja welche Voraussetzungen sollten diese Empfehlungen haben? Hat Jemand damit schon Erfahrung damit gemacht? Ich hab leider während meiner Ausbildung keine 87 Punkte erreicht, würde aber Empfehlungen bekommen. Beste Grüße + Multi-Zitat Zitieren