Vermieterpflicht zur Ausstellung Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen ?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Heartbrake, 3. April 2012 .

  1. 3. April 2012
    Hallo Raid-Rush Gemeinde.

    vllt. kann mir jemand zu dem folgenden Punkt helfen:

    Gemäß § 35a EStG kann der Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen.

    Nun habe ich meinen Vermieter (Wohnraummietverhältnis) gebeten, mir mit der Betriebskostenabrechnung 2011 eine solche Aufstellung zukommen zu lassen, damit ich dieses dann bei der Einkommenssteuerklärung ansetzen kann.

    Der Vermieter lehnt dies ab mit den Worten, ich könne ja jederzeit vorbeikommen und mir alles rausschreiben aus den Abrechnungsunterlagen. Die Verwaltung hätte dafür keine Zeit aus organisatorischen Gründen. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung würde ein erheblicher Aufwand bedeuten, der über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgeht.

    Nun regelt § 35a EStG, dass eine steuerliche Berücksichtigung nur bei einer Bescheinigung durch den Vermieter anzusetzen ist.

    Es gibt wohl ein Gerichtsurteil aus 2009 (AG Charlottenburg), dass den Vermieter verpflichtet, dem Mieter solch eine Bescheinigung zu erteilen.

    Ich sehe es nicht ein, zur Verwaltung hinfahren zu müssen, mir alles selbst rausschreiben und ausrechnen zu müssen und dann ja immernoch keine Vermieterbescheinigung zu haben.

    Hat jemand damit Erfahrungen, auch in Bezug auf evtl. Gebührenforderungen eines Vermieters zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen ?

    Ich danke euch im Voraus und wünsche weiterhin einen tollen Tag,
    Heartbrake
     
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