#1 12. April 2012 Sers Leute, bevor ich mir jetzt den ganzen Stress mit dem Arbeitsamt mache, wollte ich hier mal nachfragen wie es bei meiner Situation aussieht und ob da vielleicht schon jemand Erfahrung gemacht hat. Folgende Situation: Meine Freundin und ich wollen ab nächstem Monat zusammen ziehen die Wohnung kostet ca. 600 EUR warm. Ich selbst bin SaZ und habe noch 4 Jahre Dienstzeit vor mir. Meistens bekomme ich ca. 1700 EUR netto (schwankt zwischendurch). Meine Freundin wird ab 1.8. ungefähr 350 EUR netto in ihrer Ausbildung verdienen. Meine Frage dazu: Hat meine Freundin Anspruch auf BAB? Oder ist mein Einkommen dafür zu hoch? Jede Hilfe wird mit einer Bewertung honoriert. Lg Tim1885 PS: Wenns besser in Schule/Studium etc gepasst hätte bitte moven. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#2 12. April 2012 AW: Bekommt meine Freundin BAB? bitteschön BAB-Rechner ich denke das wird gehen. Der verdienst ist ja absolut wenig. 400EUR job is ja mehr?! Was lernt sie denn, wenn ich fragen darf? + Multi-Zitat Zitieren
#3 13. April 2012 AW: Bekommt meine Freundin BAB? Ich tippe auf Konditor oder ähnliches, eine Freundin von mir ist dafür nach München gegangen, circa € 350,- Gehalt und ihre Wohnung hat damals € 400,- gekostet, ich meine, es ist München Ihr solltet einfach angeben, dass ihr eine Wohngemeinschaft habt, der Staat hat da ganz verquerer ansichten, wenn man als Pärchen zusammenwohnt, muss der eine für den anderen aufkommen, was ich für vollkommen unrealistisch halte. Ich komme ja nicht komplett für meine Freunin auf, mit der ich zwei Jahre zusammen bin, nur weil wir zusammenziehen, ich mein in einem halben Jah kann sie schon wieder weg sein. Das ist heutzutage halt so, dass Leben ist schnell geworden. + Multi-Zitat Zitieren