Youtube vs. GEMA: was ist vom Urteil des LG Hamburg zu erwarten?

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von ThKo4, 19. April 2012 .

  1. 19. April 2012
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    ,,Dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar". Jeder Youtube Nutzer kennt diese Meldung. Schon seit Jahren streiten sich Youtube und die GEMA um die Haftung für urheberrechtsverletzende Videos auf der Video-Plattform. Nach gescheiterten Verhandlungen zog die GEMA vor Gericht.

    Was ist also von dem morgigen Urteil des LG Hamburg zu erwarten? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE nimmt hierzu Stellung:

    ,,Die Hamburger Gerichte sind für ihre sehr urheberfreundliche Rechtsprechung bekannt. Da bei Urheberrechtsverletzungen im Internet der sog. ,,fliegende Gerichtsstand" gilt, konnte sich die GEMA aussuchen, vor welchem deutschen Gericht sie gegen Youtube klagen will. Dass sie sich das LG Hamburg ausgesucht hat, ist insofern keine Überraschung. Bereits in einem Verfahren im Jahr 2010 ließ das Gericht erkennen, dass es davon ausgeht, dass der GEMA ein Unterlassungsanspruch gegen Youtube zusteht. Diese Äußerungen sagen meiner Meinung nach schon viel dazu aus, wie das Gericht morgen vermutlich entscheiden wird. Im Kern geht es in dem Verfahren um die Frage, welche Maßnahmen Youtube ergreifen muss, um Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer zu verhindern."

    Das morgen anstehende Urteil ist nicht das erste im Fall GEMA gegen Youtube. Bereits im August 2010 lehnte das LG Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Youtube ab, allerdings aus eher formellen Gründen (LG Hamburg, Beschl. v. 27.08.2010 - Az.: 310 O 197/10). Inhaltlich musste das Gericht damals also nicht über die Haftung von Youtube entscheiden, dennoch äußerten sich die Richter dahingehend, dass der GEMA ,,prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch [...] zusteht". Es spricht nach Auffassung des Gerichts viel dafür, dass Youtube ,,zumutbare Prüfungspflichten bzw. Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen nicht wahr- bzw. vorgenommen hat". Die GEMA machte daraufhin im Hauptsacheverfahren einen Unterlassungsanspruch gegen Youtube geltend, worüber nun das LG Hamburg entscheidet.

    Nach Auffassung von Youtube ist das derzeit verwendete System Content-ID durchaus geeignet, Rechtsverletzungen vorzubeugen. Dieses System gleicht hochgeladene Videos mit Referenzdateien ab, die Rechteinhaber zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zur Verfügung gestellt haben. Der Rechteinhaber entscheidet, was dann mit den betroffenen Videos passiert. Der GEMA geht dieses System jedoch nicht weit genug. Sie verlangt stattdessen den Einsatz eines Wortfilters, der hochgeladene Videos anhand ihrer Beschreibung blockiert. Youtube ist dagegen der Ansicht, dieser Filter sei zu fehleranfällig und führe dazu, dass auch nicht urheberrechtsverletzende Videos blockiert werden.

    Nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Solmecke ist die Verpflichtung zur Verwendung solche Filtersysteme durchaus kritisch zu sehen:

    ,,Nach deutschem und europäischem Recht dürfen Hostprovider nicht dazu verpflichtet werden, ein präventives Filtersystem anzuwenden. Insofern darf ein Filtersystem immer erst dann zur Anwendung kommen, wenn Youtube bereits auf einen Rechtsverstoß hingewiesen wurde. Den Wortfilter halte ich persönlich nicht für besonders wirksam. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Nutzer wissen, dass solche Filter z.B. bei Sharehostern existieren. Daher benennen sie die Dateien, so dass sie von dem Filter nicht erfasst werden, z.B. statt ,,Udo Jürgens - Aber bitte mit Sahne" ,,UJ - AbmS". Außerdem bergen Wortfilter die Gefahr, dass aufgrund der Verwendung eines indexierten Wortes in der Videobeschreibung auch Videos blockiert werden, die nicht urheberrechtsverletzend sind. Es wird kaum möglich sein alle Titel und Urheber aus dem unendlich großen GEMA-Repertoire in den Filter aufzunehmen, ohne dass auch rechtskonforme Videos erfasst werden.

    Dennoch sieht es in diesem Verfahren danach aus, dass das LG Hamburg zugunsten der GEMA entscheidet. In diesem Fall vermute ich, dass Youtube in Berufung gehen wird, um den Umfang der Haftung für urheberrechtsverletzende Videos auf der Plattform vom OLG Hamburg klären zu lassen.
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    Youtube vs Gema: Landgericht Hamburg trifft morgen Entscheidung
     
  2. 19. April 2012
    AW: Youtube vs. GEMA: was ist vom Urteil des LG Hamburg zu erwarten?

    Dieses ganze GEMA-Getue ist doch einfach nur frustrierend..
    Wenn selbst das OLG bei einer Berufung noch für die GEMA entscheiden sollte, ändert sich für die deutschen Ottonormalyoutuber aber nichts, oder? Ich denke, es wird dann weiter bei den ganzen Ländersperren bleiben.
     
  3. 20. April 2012
    AW: Youtube vs. GEMA: was ist vom Urteil des LG Hamburg zu erwarten?

    So, das Urteil ist da und es ist - wie erwartet - pro GEMA. Da es jedoch aus Hamburg kommt, wird es eh wieder kassiert (die lernen es einfach nicht und wie schon im Artikel beschrieben war es klar, dass die GEMA just dieses Gericht anrufen wird). Wenn nicht schon das OLG, dann sorgt spätestens der BGH wieder für Recht und Ordnung!
     
  4. 21. April 2012
    AW: Youtube vs. GEMA: was ist vom Urteil des LG Hamburg zu erwarten?

    Kurze Frage zum Thema:

    Geht es der GEMA wirklich um die Rechte oder um die Durchsetzung Ihrer Verwertungspolitik - denn ich habe gelesen das es im Streit zwischen Youtube & GEMA primär darum ging das Youtube nicht bereit war einen halben Cent pro Videoview der GEMA zu zahlen und stattdessen eine Mindestpauschale der GEMA angeboten hat - die dies ablehnte und vor Gericht zog.

    Also worum gehts wirklich?
     
  5. 21. April 2012
    AW: Youtube vs. GEMA: was ist vom Urteil des LG Hamburg zu erwarten?

    Ich denke die GEMA schadet dadurch nichtnur den ganzen Deutschen Usern, sondern auch noch ihren Kunden. Da das Urteil in Hamburg gesprochen wurde, war ja wohl klar das es pro Gema ist, es gab noch nie ein Urteil von Hamburg das gegen die Gema war... Naja wiedemauchsei, Proxys f.t.w.
     
  6. 21. April 2012
    AW: Youtube vs. GEMA: was ist vom Urteil des LG Hamburg zu erwarten?

    So, Urteilsartikel


    YouTube muss Videos löschen: Hacker legen die Homepage der Gema lahm - Internet - FOCUS Online - Nachrichten
     
  7. 21. April 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    AW: Youtube vs. GEMA: was ist vom Urteil des LG Hamburg zu erwarten?

     
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