Arbeitsvertrag / Mehr- und Überstunden

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Mende, 25. April 2012 .

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  1. 25. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2012
    Hallo Zusammen,

    ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen der auf mich in 2 Punkten abschrekend wirk.

    Es wäre super wenn Ihr mir eine rechtliche Hilfestellung geben könnt.

    Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben.

    Vertragspunkt 3.

    Gehalt etc.

    Satz: Durch das Bruttogehalt sind etwaige Über- und Mehrarbeitsstunden abgegolten.

    Vertragspunkt 4.

    Arbeitszeit etc.

    Der / die Angestellte ist bereit, Mehr- und Überstunden (inklusive Sams, Sonn- und Feiertagsarbeit) zu leisten, soweit es gesetzlich zulässig ist.

    Für mich als Rechtslaien sieht das jetzt so aus - das diese Firma von mir Mehrarbeit fordern kann - ich diese leisten muss - aber Nichts dafür bekomme.

    Sehe ich das richtig?

    Wäre über Meinungen dankbar!

    BW gibts dann eh!
     
  2. 25. April 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. April 2012
    AW: Arbeitsvertrag / Mehr- und Überstunden

    http://www.wurll-klein.de/info/news/52-pauschale-abgeltung-von-ueberstunden-zulaessig
    Rechtstipps und Hinweise zum Arbeitsecht - Flegl Rechtsanwälte

    Ich glaube das hilft. So wie ich das beim Überfliegen verstanden habe, ist so eine Formulierung nicht zulässig. Die Anzahl der Überstunden, die durch das Bruttogehalt entlohnt werden, muss klar formuliert werden.
     
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  3. 25. April 2012
    AW: Arbeitsvertrag / Mehr- und Überstunden

    Habe erst neulich irgendwo gelesen/gesehen das sowas nicht rechtens ist.
    Wenn du arbeitest, wirst du bezahlt.
    Egal ob's in einem Vertrag steht oder nicht.

    Mir würde solch ein Vertrag zu denken geben.
    Sprech den Betrieb darauf an.


    Würde mich über Neuigkeiten diesbezüglich freuen.
     
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  4. 1. Mai 2012
    AW: Arbeitsvertrag / Mehr- und Überstunden

    Leider ist das soweit rechtens: diese "überstundenpauschale" findet sich in vielen verträgen wieder. in punkt 4 definiert dein arbeitgeber klar, dass sich die überstunden im gesetzlich vorgegebenen rahmen bewegen. Dadurch ist klar, was dein arbeitgeber für leistung für den gezahlten lohn von dir erwartet und somit ist diese klausel auch rechtens. Entscheidend für die gerichte ist immer die transparenz des vertrages und dass du für deine arbeit auch bezahlt wirst. hier ist klar: die zu leistenden überstunden bewegen sich maximal im rahmen des durch die mehrzahlng in form der überstundenpauschale abgedeckten lohnausgleichs.
     
  5. 5. Mai 2012
    AW: Arbeitsvertrag / Mehr- und Überstunden

    Erstmal kann der Chef, ohne dass Klauseln in Vertrag stehen, sowieso Überstunden im Bestimmten Maß einfordern.

    Wir sind alle nur laien, aber der Satz alleine "Durch das Bruttogehalt sind etwaige Über- und Mehrarbeitsstunden abgegolten." ist wahrscheinlich so alleine wie er da steht nicht wirklich rechtens. Anders würde es aussehen, wenn da eine konkrete Zahl steht, die im Gehalt inkludiert ist. Hier wird ja nicht von einer Pauschale geredet.

    Frag einfach den Chef, noch besser die Mitarbeiter, was das zu bedeuten hat.

    Willst du Kompetente Antworten solltest du die Gewerkschaft oder Arbeitnehmerkammer aufsuchen.
     
  6. 5. Mai 2012
    AW: Arbeitsvertrag / Mehr- und Überstunden

    Wie schon geschrieben ist das rechtens. Ist bei mir im Betrieb genauso geregelt.
    Überstunden werden bei uns in freie Tage umgewandelt, könnte das bei dir auch so sein?
     
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