GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von bushido, 29. April 2012 .

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  1. 29. April 2012
    GEZ 2013 - Intendanten bitten um unsere Mithilfe



    Wie Sie wissen, haben unsere Volksvertreter für die Zeit ab 2013 den neuen Rundfunkbeitrag eingeführt, der die bisherige Rundfunkgebühr ablösen soll.

    Der Rundfunkbeitrag richtet sich dann nicht mehr danach, ob wir Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, sondern danach, dass wir als Privatleute nach der Definition des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) eine »Wohnung« haben - auch ohne Radio oder Fernsehen. Bei Firmen wird die Beitragshöhe u. a. nach der Anzahl der Mitarbeiter, Firmenwagen und Betriebsstätten bemessen. Um herauszufinden, wie viel Geld sie den Menschen künftig abnehmen können, haben nun die drei führenden Protagonisten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Monika Piel (ARD-Vorsitzende), Dr. Thomas Bellut (ZDF-Intendant) und der Intendant des Deutschlandradios, Dr. Willi Steul, Briefe und Fragebögen verschickt, in denen um unsere Hilfe gebeten wird. Man will an unsere Daten.

    Natürlich wird uns in dem Anschreiben wieder einmal klargemacht, welche Vorteile dieser neue Beitrag gerade für uns Bürger bietet und wie praktisch und zeitgemäß dieses neue Finanzierungsmodell ist. Wir werden freundlich belehrt, dass das Programm der Öffentlich-Rechtlichen »publizistische Vielfalt« bietet und uns Bürgern »Orientierung gibt« (die wir ohne die GEZ-Programme bekanntlich nicht hätten). Die Betreffzeile lautet dann auch: »Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013«. Rührend heißt es dann am Schluss des Briefes: »Wir benötigen Ihre Mithilfe! Damit wir Ihren Beitrag für 2013 genau berechnen können, sind wir auf einige Angaben von Ihnen angewiesen.«

    Soweit das herzerweichende Bittschreiben der drei Intendanten mit den Logos von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Briefkopf.

    Es folgen dann drei Seiten mit dem GEZ-Emblem.

    Dort ist dann allerdings auch sofort Schluss mit unnötigen Nettigkeiten. Es ist der altbekannte Befehlston, in dem wir angeblafft werden. Auf dem Blatt mit den Details zum neuen Rundfunkbeitrag poltert der gewohnte, GEZ-typische Eintreiber-Jargon. Es geht schließlich um sehr viel Geld für die Befriedigung grenzenloser Wünsche, wofür niemand freiwillig auch nur einen Cent hergeben würde.

    Aber der Deutsche Michel spurt bekanntlich, wenn der Ton barsch wird.

    So spricht die GEZ: »Sie unterliegen einer Auskunftspflicht. Als Inhaberin bzw. Inhaber einer Betriebsstätte sind Sie seit dem 1. Januar 2012 verpflichtet, die gewünschten Auskünfte zu erteilen (§ 14 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).«

    So, wir »unterliegen« also mal wieder. Stimmt das diesmal auch? Müssen wir uns tatsächlich nach dem § 14 RBStV vor der GEZ und den Rundfunkanstalten bloßstellen, damit diese weniger Arbeit damit haben, an unser Geld heranzukommen? Schauen wir uns diesen Paragrafen einmal genauer an. Beim § 14 handelt es sich um Übergangsbestimmungen für die Zeit vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2012. Es soll damit gewährleistet werden, dass die GEZ bis zum Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. Januar 2013 alle Daten vorliegen hat, die sie zum Eintreiben der Beiträge benötigt. Und da heißt es tatsächlich im von der GEZ genannten § 14 Abs. 2:

    »Jede nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags als nichtprivater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person ist ab dem 1. Januar 2012 auf Verlangen der zuständigen Landesrundfunkanstalt verpflichtet, ihr schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen.«

    Ergänzend ist zu sagen, dass der Absatz 1 eine identische Regelung für Privatpersonen beinhaltet, wie Absatz 2, der sich an nichtprivate Teilnehmer richtet.

    Es ist also im Prinzip korrekt, was die GEZ schreibt. Richtig spannend wird es aber erst zu erfahren, was passiert, wenn man dieser »Verpflichtung« nicht nachkommt!

    Was wäre also die Rechtsfolge von Ungehorsam?

    Um es gleich vorwegzunehmen: Wer dieser »Verpflichtung« nicht nachkommt, hat nichts zu befürchten! Es sind während der Übergangszeit keinerlei Zwangsmaßnahmen vorgesehen, wie etwa Auskunftserzwingungsverfahren. Das gilt für Firmen wie für Privatpersonen gleichermaßen. Das Einzige, was die GEZ jetzt darf - sie darf »vermuten« und diese »Vermutungen« in ihre Datenbank einpflegen. Was zu vermuten ist, hat der Gesetzgeber in den Absätzen 3 und 4 geregelt. Sollten diese Vermutungen unrichtig sein, kann sie der Bürger gem. Abs. 5 später widerlegen. Hier die Regelungen im Einzelnen:

    Vermutung der Anschrift:

    Nach §14 Abs. 3 wird vermutet, dass die »Beitragsschuldner« (wie wir Menschen künftig im GEZ-Deutsch genannt werden) unter der bisherigen Anschrift geführt werden können.

    Vermutung der Beitragshöhe:

    Nach § 14 Abs. 4 darf von der GEZ vermutet werden, dass die Höhe des Beitrags sich nach der Höhe der Rundfunkgebühr richtet, die bis zum 31. Dezember 2012 zu bezahlen war, mindestens jedoch ein Beitrag von 17,98 Euro monatlich. Bei Befreiungstatbeständen gelten spezielle Regeln.

    Regelungen zur Widerlegung der Vermutungen:

    Wir können also entspannt abwarten, was die GEZ denn so alles über uns vermuten wird. Das sehen wir dann 2013 an ihrer Geldforderung. Sollte sich herausstellen, dass uns die GEZ zuviel abnehmen will, kann die Vermutung gemäß § 14 Abs. 5 widerlegt werden und wir können rückwirkend noch bis zum 31.12.2014 die zuviel gezahlten Beiträge zurückverlangen. Es sind dann also ab 1.1.2013 zwei Jahre Zeit, um die Richtigkeit der Beiträge zu prüfen und sie ggf. zu widerlegen.

    Das Fazit lautet also:

    Wer Mitleid mit den drei Intendanten hat und die GEZ bei ihrer aufopfernden Tätigkeit unterstützen möchte, gibt ihr fristgerecht alle Daten über sich und sein Unternehmen, die verlangt werden. Wer dagegen seine Daten zurückhält, wartet in Ruhe das Jahr 2013 ab und schaut, ob die GEZ mit ihren Vermutungen richtig lag. Wenn nicht, wendet man den Absatz 5 an, widerlegt die Vermutung und fordert sein Geld zurück.

    Das Einzige, was zu »befürchten« wäre, sind weitere GEZ-Briefe mit immer drastischeren Formulierungen und Drohungen. Außerdem muss man mit unhöflichen Besuchern der besonderen Art rechnen: Die GEZ hat erst vor Kurzem 400 neue Mitarbeiter übernommen, die in privaten Haushalten, den Hausverwaltungen und in Betriebsstätten nach verwertbaren Beitragstatbeständen fahnden sollen.

    Weitere Möglichkeiten, sich gegen die Abzocke zu wehren, gibt es zusätzlich.

    Und diese Möglichkeiten sollte man als überzeugter Demokrat auch nutzen und alle nur möglichen, legalen Mittel anwenden.

    Quelle: Kopp-Verlag


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    Der Artikel bietet ein paar sehr interessante Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag, der ab 2013 zu zahlen ist, und wie wie uns als Bürger gegen die Zwangsmaßnahmen dieser "Stasibehörde" zur Wehr setzen können.
     
  2. 29. April 2012
    AW: GEZ 2013 – Intendanten bitten um unsere Mithilfe

    hmm check ich nicht ganz, ich dachte da müsste dann jeder zahlen, aber was ist dann mit den ganzen leuten die kein geld haben, obdachlose etc. oder man hält die wieder so lange hin bis die kein bock mehr haben.
     
  3. 29. April 2012
    AW: GEZ 2013 – Intendanten bitten um unsere Mithilfe

    lol les mal den ersten abstatz. penner (obdachlose) haben keine wohnung. auch keinen tv oder pc.
     
  4. 29. April 2012
    AW: GEZ 2013 – Intendanten bitten um unsere Mithilfe

    Hier noch vier Tipps in Kürze, die Kosten bei der GEZ verursachen:



    Einzugsermächtigung kündigen

    Nur noch mit Verrechnungsscheck bezahlen

    Unfreie Briefe an die GEZ versenden

    Formellen Antrag auf Ratenzahlung stellen

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    you made my day ^^

    Habe nie und werde auch nie GEZ zahlen....
     
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  5. 30. April 2012
    AW: GEZ 2013 – Intendanten bitten um unsere Mithilfe

    gez ist wirklich das unnötigste der welt... neben gema^^

    wieso läuft denn inzwicshen auf dem ersten und zweiten werbung? nicht nur zwischen zwei sendungen, einige sendungen werden auch für werbung unterbrochen. was unterscheidet die denn noch von den privaten???

    und wie sieht das mit den unternehmen aus die da angesprochen werden? muss zb VW auch GEZ zahlen?! halte ich irgendwie für total absurd^^ und wenn der neue beitrag dann anhand der anzahl von firmenwagen etc berechnet wird, kann ich mri vorstellen, dass der beitrag nich gering ausfallen wird
     
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  6. 14. Mai 2012
    AW: GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

    Deutschlandweite Rundfunkempfangsgerät Rückgabe Aktion

    Jeder sucht sich nen alten Wecker, Fernseher oder was auch immer mit Radio oder TV Empfang und schickt dies an die folgende Adresse:

    Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
    50656 Köln
     
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  7. 15. Mai 2012
    AW: GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

    Die GEZ ist nichts anderes als eine Gelddruckmaschine! Ich weiß schon, warum die seit Jahren keinen Cent von mir sehen... Denke das wird sich auch nicht mit der Haushaltspauschale ändern.
     
  8. 15. Mai 2012
    AW: GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

    Solange die nur drum bitten is es ja egal. Dann hat man wieder Papier um den Kamin anzumachen Ich werd den bestimmt nich dabei helfen mich abzuziehen!
     
  9. 15. Mai 2012
    AW: GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

    die funktion der gez ist ja nun weitläufig bekannt und jeder der die öffentlich rechtlichen medien angebote konsumiert, sollte auch gebühren bezahlen, den es wird ja auch was angeboten... .

    die bodenlose frechheit an sich ist vom staat und sonstigen institutionen, nicht konsumenten dafür bezahlen zu lassen obwohl keine leistungen genutzt werden. es ist einfach das perfekte - so werde ich reich modell und sie kommen damit auch noch durch!
     
  10. 16. Mai 2012
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2012
    AW: GEZ 2013 – Intendanten bitten um unsere Mithilfe

    Obdachlose können nicht belangt werden da sie wie in diesem Gesetz keine Wohnung haben undn irgends gemeldet sind.... Ergo uns Deppen die gemeldet sind und eine Wohnung haben gehts an den Kragen ob man will oder nicht...

    Da hast du recht egal wie man kommt ab 2013 nicht mehr ums Zahlen rum und das auch noch für Sender die nur misst Senden...
     
  11. 16. Mai 2012
    AW: GEZ 2013 – Intendanten bitten um unsere Mithilfe

    an sich doch schon wenn man wie obene von der tatsache ausgeht, das eine vermutung besteht die nur entkäftig werden muss bzw. als beitragsschuldner seine unschuld beweisen muss. damit wäre die ungerechtigkeit aus der welt geschaft, oder habe ich das jetzt was missverstanden?
     
  12. 16. Mai 2012
    AW: GEZ 2013 – Intendanten bitten um unsere Mithilfe

    Wenn ich keine Befreiung bekomme und nicht jede Sendung 100% untertitelt wird, werde ich mit dem Sozialverband VDK durch jede Instanz bzw. so weit es eben möglich ist...und das mal für schlappe 150EUR.
    Hab ich anfang diesen Jahres schon mit den Anwälten von dort besprochen. Sie brauchen nur jemanden, für den sie klagen können und da halt ich gern mit meinem Namen her um einen Präzedenzfall zu schaffen.
     
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  13. 16. Mai 2012
    AW: GEZ 2013 – Intendanten bitten um unsere Mithilfe

    Da werden sich mit Sicherheit einige finden lassen. Könnte man über eine Sammelklage nach denken.
     
  14. 16. Mai 2012
    AW: GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

    GEZ wird auch immer lächerlicher... ich bin mit 18 ausgezogen (natürlich ohne wirklich Ahnung vom Leben zu haben + wenig Geld) und habe erstmal direkt über das BaFög eine befreiung der GEZ Gebühren angemeldet... was ist, nach ein paar Monaten bekommen wir eine Anmeldung von der GEZ (denke natürlich das es damit zusammenhing).. naja ausgefüllt -> verschickt, was ist.. nach einer Woche kommt die Absage und mir werden nachzahlung angehangen für angäblich verschwiegenem fernsehen...
    Wie kommt man darauf, Leute abzuzocken die so schon nahezu kein Geld haben???
     
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  15. 30. Mai 2012
    AW: GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

    Passt ungefähr hier rein, wollte aber wegen so ner Minimeldung kein neues Thema aufmachen:

    GEZ wird in „AZDBS“ umbenannt

    Wollten wohl einen unvorbelasteten neuen Namen zur neuen Zahlungsmethode. Jetzt weiß aber jeder sofort, wohin seine Kröten landen, sofern man zahlt
     
  16. 31. Mai 2012
    AW: GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

    Frechheit, ganz ehrlich nur Abzocke.

    ARD Werbung: Gesamtbruttoumsatz 2011:
    818 Mio. Euro (Quelle: Nielsen Media Research)
    für ÖR Anstalten.Quelle: ard-werbung.de

    GEZ Erträge ie Rundfunkgebühren-Abrechnung weist für das Jahr 2010 Gesamterträge in Höhe von 7.545.319.267,76 € aus.Quelle: GEZ.de

    Was machen die mit diesem ganzen Geld
     
  17. 31. Mai 2012
    AW: GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

    Ich finde das auch eine mega Sauerei. Das ist doch nichts anderes wie eine Steuer von privaten Unternehmen. Wie kann so etwas rechtens sein :-/

    Gabs da nie Klagen dagegen? Habe zumindest noch nie von welchen Gehört.
     
  18. 15. Juni 2012
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2012
    AW: GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

    Ich schätze mal, dass die GEZ genug Geld an den Staat abgibt, daher wird es geduldet.

    Ich finde diese "Haushaltspauschale" auch eine absolute Frechheit. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Gebühr dann direkt in die Nebenkosten der Miete fällt und man dadurch garkeine Chance mehr hat NICHT zu zahlen.

    Es gibt doch so viele "Aufdeckungs-Journalisten" (wie neulich der Typ, der sich bei einem Paketdienst eingeschleust hat usw.). Das sollte man mal bei der GEZ machen!

    Auch wenn es bescheuert klingt: Die GEZ ist doch wie eine Mafia hier in Deutschland. ...fordern Geld ein, werden vom Staat geduldet, ...

    Hier ist auch noch ein guter Link. Vllt. bringts ja was:

    Zukunftsdialog - Details des Vorschlags
     
  19. 15. Juni 2012
    AW: GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

    Tja einfach denen so schwer machen wie es geht, mehr kann man ja nicht machen.
    Klagen werden nur die wenigsten, aber hoffe es werden trotzdem eine Menge sein um der GEZ das Leben schwer zu machen, so wie sie es uns machen !
     
  20. 15. Juni 2012
    AW: GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

    Wenn die Öffentlichen mit dem Geld, was ich über die GEZ zahle(n sollte) auch entsprechend meinen Interessen und ebenfalls entsprechend des Informationsauftrages des Bundes ein Programm gestalten würde, wäre ich wahrscheinlich bereit zu bezahlen. Aber wenn ich sehe, dass ein Gottschalk, Jauch oder sogar Silbereisen von den Öffentlichen mit einigen Millionen bedacht werden, nur damit diese eine Show machen (oder zu einem Talk laden), die mich nicht interessiert, sehe ich es als meine persönliche Freiheit, geschützt durch demokratische Grundfreiheiten, für solchen Inhalt nicht zu zahlen.

    Wenn ich zahle, dann erwarte ich einerseits ein Bildungsfernsehen (Telecollege) mit einem entsprechenden Nutzwert (entsprechende Prüfungen und so Weiterbildung), andererseits die Möglichkeit als Staatsbürger über das Programm mitzubestimmen. Der Staat war zumindest früher ja für den Bürger da. Aber heute ...
     
  21. 16. Juni 2012
    AW: GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

    so ähnlich war es bei mir auch. wollten rückwirkend geld haben, akzeptierten allerdings keine rückwirkende bescheinigung. parasiten!!!! aber nur so kennt man die GEZ ja!

    hoffentlich in den falschen hals kriegen. entschuldigt diese aussage, aber so ein drecksverein wird in der gesellschaft sowieso sehr negativ bewertet. deutschland toleriert halt alles, solang se was vom kuchen abkriegen.....
     
  22. 16. Juni 2012
    AW: GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?

    Ach ja die liebe GEZ, genauso so ein Verein wie die Gema! Wir Deutschen haben ja Global gesehen sowieso das allerhöchste einkommen und dank Hartz 4 Dekadenz kann sich jeder einen Porsche 911 locker von der Tasche leisten! Da ist soein kleiner Betrag doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Zumindest denken es wohl einige Politiker so!

    Nunja, leider waren sie auch vor 2 Tagen bei mir klingeln, meine Freundin hat natürlich nichtsahnend die Tür geöffnet, er konnte leider nicht reinschauen weil unser Hund erstmal ordentlich Terror gemacht hat und er sich nimmer getraut hat, das hatte meine Freundin allerdings nicht abgehalten unter "Drohungen" ne Anmeldung zu unterschreiben. Leider lag ich früh noch im Bett da ich erst später auf Arbeit musste, hätte ich das früher mitbekommen hätte ich dem Typen seine Anmeldung ins Maul gestopft und die Tür zugeschmissen.

    Weiß jemand zufällig ob dieses 14 Tägige Wiederrufsrecht für Haustürverträge auch für sowas gilt? Würde gerne die ganze Geschichte wiederrufen, frage mich wieso der überhaupt darauf kommt das wir Empfangsgeräte haben, muss sich die Satelietenschüssel auf dem Balkon eingebildet haben oder uns mit einem Nachbar verwechselt haben. Absolute Frechheit!
     
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