Kindergeld bei zweiter Ausbildung?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Aliki, 30. April 2012 .

  1. 30. April 2012
    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Kindergeld, weil ich da nicht ganz durchsteige.
    Mein Bruder absolviert nun ab Juli eine 2. Ausbildung, er ist 20 Jahre alt und für die erste haben wir bereits KG erhalten.

    Jetzt habe ich das herausgefunden:

    Im September 2011 hat der Bundesrat dem sog. Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für eine deutliche Erleichterung beim Kindergeld, die ab 2012 in Kraft tritt: Die Einkommens- und Bezügegrenze bei volljährigen Kinder entfällt!

    Seit 2012 werden volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden, auf einen Ausbildungsplatz warten oder sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, danach unterschieden, ob sie schon eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben oder nicht.

    Kinder, die weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen haben, werden immer berücksichtigt, unabhängig davon, wie viel sie jobben und wie viel Geld sie verdienen.

    Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mit abgeschlossenem Studium werden nur dann berücksichtigt, wenn sie keiner "schädlichen" Erwerbstätigkeit nachgehen.

    Unschädlich ist eine Erwerbstätigkeit dann, wenn

    die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt oder
    das Kind sich in einem Ausbildungsdienstverhältnis befindet (z. B. Juristen oder Lehrer im Referendariat) oder
    das Kind einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Siehe dazu der Artikel Jobben neben dem Studium.

    Siehe ich das richtig, dass wir erneut Anspruch auf Kindergeld haben?

    danke
     
  2. 30. April 2012
    AW: Fragen zum Kindergeld

    Die Frage ist:
    Hat er die erste Ausbildung nicht abgeschlossen?
    Arbeitet er in der 2ten Ausbildung weniger als 20 Stunden die Woche? (Ist das überhaupt möglich?)
    Macht er ein Referenadriat?

    Wenn du eine von den Antworten mit Ja beantworten kannst, bekommt er noch Kindergeld.
    Wenn das allerdings ne ganz normale 2te Ausbildung ist, sollte er, meines wissens nach, keins mehr bekommen.

    mfg
     
  3. 30. April 2012
    AW: Fragen zum Kindergeld

    Doch, ist abgeschlossen.
    Es steht dort:

    die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt oder
    das Kind sich in einem Ausbildungsdienstverhältnis befindet.
     
  4. 2. Mai 2012
    AW: Fragen zum Kindergeld

    Hey,

    ich habe auch eine Ausbildung gemacht und gehe nun studieren, was so angesehen wird, wie eine 2te Ausbildung. Ich bekomme auch noch mein Kindergeld bis ich 25 geworden bin, danach nicht mehr.
    Ich weiß, dass dir dann noch das Kindergeld zusteht, allerdings darf er nicht über einen Jahreseinkommen hinaus kommen. (Wie hoch der Satz ist weiß ich nicht genau, alldings darf er nicht so viel Verdienen, dass er Steuern zahlen muss)

    Beantrage es einfach mal
     
  5. 3. Mai 2012
    AW: Fragen zum Kindergeld

    Du hast anspruch auf das kindergeld bis du 25 Jahre alt bist.LG K-D
     
  6. 3. Mai 2012
    AW: Kindergeld bei zweiter Ausbildung?

    wie schon gesagt gibt es kindergeld bis zur vollendung des 25.lebensjahres... hast du noch zivi gemacht oder warst beim bund, kriegst du fuer die zeit noch kindergeld ueber die 25 jahre hinaus... sprich: hast du 9 monate zivi gemacht oder warst beim bund, hast du noch anspruch bis 25 jahre und 9 monate...
    wenn ich mich nicht irre, kriegst du auch, wenn du am 02. eines monats geburtstag hast noch fuer den vollen monat kindergeld (184,- ?)
     
  7. 3. Mai 2012
    AW: Kindergeld bei zweiter Ausbildung?

    bekommt noch kindergeld.
    Das argument mit der 1. Ausbildung gilt nur für die elterliche Unterstützung.
    Also Eltern müssen dich während der ersten Ausbildung unterstützen, danach nicht mehr ändert aber nichts am Recht auf Kindergeld
     
  8. 3. Mai 2012
    AW: Fragen zum Kindergeld

    Falsch.

    Der Höchstbetrag für das Kindereinkommen von 8.004 Euro entfällt. Es gibt keinerlei Einschränkung bei der Anzahl der gearbeiteten Wochenstunden. Die Altersgrenze ist der 25. Geburtstag (Ausnahme Freiwilligendienste/ Wehrpflicht).
     
  9. Video Script

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