#1 6. Mai 2012 Kurzfassung: ICH habe gekündigt (nicht der Chef mir) und ich arbeite ab den 1. Mai nicht mehr. Das Jobcenter weiß das und hat dennoch ab diesen Monat die Leistungen gestrichen. Langfassung: Ich habe bis zum letzten Monat gearbeitet und die Kündigung sollte zum 10. April sein. Dies habe ich mit dem Jobcenter per Brief mitgeteilt. Danach wurde mir wiederum von der Arbeit mitgeteilt dass eine Verlängerung möglich wäre bis zum Ende des Monats. Dies habe ich dem Jobcenter ebenfalls mitgeteilt allerdings nur mündlich als ich bei meiner Sachbearbeiterin dort war. Sie sagte dann dies wird alles neu berechnet weil ich ab dem Mai dann offiziell als arbeitslos / suchend gemeldet bin und mehr nicht. Also arbeitete ich bis zum Ende des letzten Monats. Mir wurde dann angeboten ob ich eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag machen möchte. Ich entschloss ich mich für das letztere weil das eher objektiv klang denn bei einer Kündigung geht ja sofort hervor dass man es selbst gemacht hat. Doch da wurde mir übel mitgespielt denn das war wie die Auswahl zwischen Pepsi und Cola also im Grunde gar kein Unterschied denn auch aus dem Aufhebungsvertrag ging hervor dass ICH darum bat und nicht dass ich einfach nur von dann bis dann gearbeitet habe. Da meine Beraterin wusste dass ich nur bis zum 20. dort arbeiten würde und sie auch nichts sagte ging ich davon aus dass ich eben ab dem 20.4 spätestens jedoch ab dem 1.5 als arbeitslos / suchend eingetragen sein würde und somit Anspruch auf Leistungen hätte. Doch als am 1.5 kein Geld überwiesen wurde rief ich beim JC an und es wurde gesagt dies kann mehrere Wochen dauern mit der Nachberechnung (wegen der Arbeitszeit und Anspruch auf ALG2 Leistungen) Nach 2 Tagen kam dann der Brief in dem stand dass nicht nur ab dem 1.5 kein Anspruch auf Leistungen besteht sondern dass auch der Bescheid rückwirkend zurückgezogen wird mit der Begründung dass das Geld von der Arbeit ausreichend sei. Die gehen also immer noch davon aus dass ich arbeite obwohl ich dies der Sachbearbeiterin mitteilte und sie dies notierte anscheinend aber nicht weitergeleitet hat ... Gut ich könnte jetzt einfach nur den Nachweis sprich den Aufhebungsvertrag nachreichen doch hier kommt das weitere Problem denn dort steht dass ICH darum bat also quasi ich von selbst aus gekündigt habe. Und darauf reagiert das Jobcenter GANZ allergisch... Die andere Sache ist dass ich kürzlich beim Rechtsanwalt war und dieser darum bat den JC Bescheid nachzureichen damit mir keine Kosten entstehen. Doch da das JC den kompletten Bescheid rückwirkend zurück gezogen hat und ab dem 1.5 kein Anspruch auf jegliche Leistungen besteht habe ich nun Bammel dass die Anwaltskosten auf mich zukommen könnten. Da das JC auch die Miete gezahlt hat ist dies diesen Monat wohl ebenfalls ausgefallen. Folgende Fragen sind nun offen: 1.] Ist das wirklich so ein großes Problem dass wenn man selbst kündigt man keine Leistungen vom Jobcenter bekommt? Denn ich meine mich erinnern zu können dass es irrelevant ist ob die Kündigung von einem selbst ausging oder ob man gekündigt WURDE. Denn sobald Anspruch auf ALG2 besteht MUSS gezahlt werden. Bitte daher um eine Info dazu. 2.] Wenn ich jetzt den Nachweis / Aufhebungsbescheid dem JC nachreiche werden die Leistungen rückwirkend sprich ab dem 20.4 bzw. 1.5 wieder gezahlt oder ab wann besteht dann der Anspruch auf Leistungen ? + Multi-Zitat Zitieren
#2 6. Mai 2012 AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter Meine Freundin war wegen Schwierigkeiten im Beruf beim Anwalt und hat sich für teuer Geld beraten lassen. Wenn man selbst kündigt hat man ja ALG1 Sperre. Jedoch kannst du direkt ALG2 beantragen und bekommst nach 2 Wochen Sperre direkt ALG2 bis zu ALG1 bekommst. + Multi-Zitat Zitieren
#3 6. Mai 2012 AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter Ah OK also ist es nur ein Problem bei ALG1. Wenn man selber kündigt gibts mit ALG2 keine Probleme ja? + Multi-Zitat Zitieren
#4 6. Mai 2012 AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter ALG II beantragen ist aber durchweg richtig . Hast du schonmal ALG II beantragt? Dort lässt du vor dem Amt die Hosen runter. Die wollen wirklich jeden scheiß wissen. Also alles was du so a Vermögen hast, Kontoauszüge, Bausparguthaben, Auto etc. Und nachher kriegste dann vielleicht 400€ und wenn das dann nicht reicht sollst du noch Wohngeld beantragen. Lebst du mit jemanden zusammen, der Arbeitstätig ist, gibt es noch weniger bzw. wird das Einkommen des Partners berücksichtig und dieser mit auch viele Infos preisgeben. Bis du da alle Papiere zusammenhast und alles bewilligt wurde, ist der Monat so rum. ALG I zu beantragen ist dagegen ein Kinderspiel. Die wollen ja fast nur deine letzten Lohnbescheide sehen. Damit möchte ich sagen, ob man evtl. es schafft einen Monat ohne ALG II zu leben und die Sperre in kauf zu nehmen, weil es im Prinzip der Aufwand nicht wert ist. Natürlich kostet das ganze 300-500€ - müsste halt in Dispo o.ä. gehen. Wenn du sagst, ich kann ohne das Geld nicht leben bzw. kann das finanziell nich stemmen und bin selbst auf das Geld angewiesen -> aufjedenfall ALG II beantragen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 8. Mai 2012 Zuletzt bearbeitet: 8. Mai 2012 AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter Hab ma bissel erkundigt - also Aufhebungsvertrag (AV) ist das schlimmste was man machen kann ^^ Damn it ! Weil da stimmt man quasi seiner Kündigung zu ist also Mitschuld am Entlassen-werden und daher gibt es IN DER REGEL ne Sperrfrist von 12 Wochen. Ausnahmen wären z. B. bestimmte Unzumutbarkeiten. Wenn man schon nen AV macht sollte man das vorher mit der Arbeitsagentur klären. Wenn die ihren Segen zu geben kann mans machen. Geht der AV vom Arbeitgeber aus MUSS er über die "Risiken und Nebenwirkungen" sowie Folgen den Mitarbeiter aufklären. Weitere wissenswerte Infos habe ich unter den Stichwörtern "Sperrfrist vermeiden" gefunden. Hier für alle Betroffenen aber auch als Präventivmaßnahme [g]Sperrfrist vermeiden[/g] Na jedenfalls habe ich das doch geschafft mit der Chefin zu klären sprich dass die mir bescheinigen dass ich von dann bis dann dort gearbeitet habe und nichts vom Aufhebungsvertrag oder Kündigung erwähnen. Sollte ich also was nachreichen müssen - quasi die Bestätigung für das Beenden der Arbeit werde ich mit dem Zettel ankommen und sagen ich WURDE entlassen. Gut die Arbeitsagentur (AA) könnte immer noch da anrufen und nachfragen aber das bezweifle ich. Ich meine das klingt ja nicht irgendwie zwielichtig und schöpft auch Null Verdacht. Ist ja ne offizielle Bestätigung der Beschäftigungsdauer die ja stimmt. Hoffe jedenfalls das zieht bei der AA ^^ Und beim Jobcenter würde man dann also wenn es mit dem Aufhebungsvertrag "rauskommt" Cash bekommen aber müsste dann mit 30% Sanktion rechnen - wenn es das 1. mal ist und man die Arbeit abgebrochen hat. Bei ner Ausbildung wären das 100% hatte ich in Erinnerung. Allerdings gilt es die ABSOLUTE Armut (nicht die relative) seitens des Staates zu verhindern genauso wie eine Odbdachlosigkeit - außer man entscheidet sich selbst dafür insofern MUSS das Jobcenter im Grunde so oder so dafür aufkommen denn wenn man 3 Mon. bei der AA gesperrt ist und das JC auch nichts zahlen will dann wäre man obdachlos und das kann ja nicht sein - auch vom Gesetz nicht. An der Stelle sei nochmal angemerkt dass es seitens der Vermieter NICHT wirksam ist zu kündigen nur weil das JC die Miete nicht pünktlich überwiesen hat. Weitere interessante und wissenswerte Dinge dazu in dem obigen Link oder wie schon erwähnt unter den Stichworten "Sperrfrist vermeiden" + Multi-Zitat Zitieren
#6 8. Mai 2012 AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter Bin nur zum Schlagwort "Aufhebungsvertrag" gekommen. Möglichst vermeiden. Für das Amt ist es immer besser, wenn man gekündigt worden ist. Für eine neue Stelle, ist besser aus einem bestehendem Verhältnis heraus sich zu bewerben. + Multi-Zitat Zitieren
#7 8. Mai 2012 AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter Bei Selbstkündigung -> 3 Monate Sperre Bei Aufhebungsvertrag -> 1 Monat Sperre Bei Gekündigtwerden -> Keine Sperre Es ist auch geläufig, dass man sobald man von einer Kündigung erfährt unverzüglich die ARGE in Kenntnis zu setzen hat. Nie telefonisch, denn da weiß schon 'ne Stunde später keiner mehr bescheid. Natürlich eine doofe Situation für Dich, aber da kannste nichts anderes machen - ist das Amt... Für dich besteht demnach Anspruch ab dem 01.06. (sofern Dir der Aufhebungsvertrag zum 01.05. kündigt). Bestenfalls findest Du bis dahin aber was Neues. Viel Glück + Multi-Zitat Zitieren
#8 8. Mai 2012 Zuletzt bearbeitet: 8. Mai 2012 AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter Die Jura ist IMMER und ÜBERALL eine Grauzone. Es gib das bekannte Sprichwort "2 Juristen 3 Meinungen" Insofern ist das überhaupt nicht eindeutig wie ich schon bereits vorhin geschrieben habe und nun auch als weiterführende Quelle angegeben hab (bezüglich Sperrzeiten z. B.) Hab ein Termin bald kann dann das Ergebnis posten was draus geworden ist ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#9 9. Mai 2012 AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter Was hast du denn gearbeitet? Habe selbst mal im Metallbau gearbeitet und konnte dann sagen das es durch meine Knieprobleme eine Bedingte Wirkung war, welches mir der Amtsarzt auch bescheinigte und somit gab es Rückzahlung + Multi-Zitat Zitieren
#10 10. Mai 2012 AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter Nee bei mir wirds leider nicht so einfach sein. Hatte einen gechillten Bürojob mit kaum Anstrengungen, dafür mit viel Kaffee, Radiohören Akten sortieren und andere ähnliche nicht anstrengende Sachen :--D Könnte höchstens mit Mobbing ankommen oder psychische Probleme oder dass die Aufgaben nicht den Arbeitstätigkeiten entsprachen (Kaffee holen, aufräumen etc. Gut müsste ich ein bisschen rumfantasieren weil das ja gar nicht stattfand mit mobben etc. aber wenns hart auf hart kommt ^_^ + Multi-Zitat Zitieren
#11 11. Mai 2012 AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter und wie siehts da mit Rückenproblemen aus durch das lange sitzen auf Bürostühlen? + Multi-Zitat Zitieren
#12 17. Mai 2012 AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter Nee auch nicht ^^ Ich war da ja gerade mal 2 Monate oder so beschäftigt und bin relativ fit. Andere ältere Frauen arbeiten da seit 30 Jahren und nix ist + Multi-Zitat Zitieren