Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Root_Girl, 6. Mai 2012 .

  1. 6. Mai 2012
    Kurzfassung:
    ICH habe gekündigt (nicht der Chef mir) und ich arbeite ab den 1. Mai
    nicht mehr. Das Jobcenter weiß das und hat dennoch ab diesen Monat
    die Leistungen gestrichen.

    Langfassung:
    Ich habe bis zum letzten Monat gearbeitet und die Kündigung sollte
    zum 10. April sein. Dies habe ich mit dem Jobcenter per Brief mitgeteilt.
    Danach wurde mir wiederum von der Arbeit mitgeteilt
    dass eine Verlängerung möglich wäre bis zum Ende des Monats.
    Dies habe ich dem Jobcenter ebenfalls mitgeteilt allerdings nur mündlich
    als ich bei meiner Sachbearbeiterin dort war. Sie sagte dann dies wird alles
    neu berechnet weil ich ab dem Mai dann offiziell als arbeitslos / suchend
    gemeldet
    bin und mehr nicht.

    Also arbeitete ich bis zum Ende des letzten Monats.
    Mir wurde dann angeboten ob ich eine Kündigung
    oder einen Aufhebungsvertrag machen möchte.
    Ich entschloss ich mich für das letztere

    weil das eher objektiv klang denn bei einer Kündigung geht ja sofort hervor
    dass man es selbst gemacht hat. Doch da wurde mir übel mitgespielt
    denn das war wie die Auswahl zwischen Pepsi und Cola
    also im Grunde gar kein Unterschied denn auch aus dem
    Aufhebungsvertrag ging hervor dass ICH darum bat
    und nicht dass ich einfach nur von dann bis dann gearbeitet habe
    .

    Da meine Beraterin wusste dass ich nur bis zum 20. dort arbeiten würde
    und sie auch nichts sagte ging ich davon aus dass ich eben
    ab dem 20.4 spätestens jedoch ab dem 1.5 als arbeitslos / suchend
    eingetragen sein würde und somit Anspruch auf Leistungen hätte.
    Doch als am 1.5 kein Geld überwiesen wurde rief ich beim JC an
    und es wurde gesagt dies kann mehrere Wochen dauern mit der
    Nachberechnung (wegen der Arbeitszeit und Anspruch auf ALG2 Leistungen)

    Nach 2 Tagen kam dann der Brief in dem stand dass nicht nur ab dem 1.5
    kein Anspruch auf Leistungen besteht sondern dass auch der Bescheid
    rückwirkend zurückgezogen wird
    mit der Begründung dass das Geld von der
    Arbeit ausreichend sei. Die gehen also immer noch davon aus
    dass ich arbeite obwohl ich dies der Sachbearbeiterin mitteilte
    und sie dies notierte anscheinend aber nicht weitergeleitet hat ...

    Gut ich könnte jetzt einfach nur den Nachweis
    sprich den Aufhebungsvertrag nachreichen doch hier kommt
    das weitere Problem denn dort steht dass ICH darum bat
    also quasi ich von selbst aus gekündigt habe.
    Und darauf reagiert das Jobcenter GANZ allergisch...

    Die andere Sache ist dass ich kürzlich beim Rechtsanwalt war
    und dieser darum bat den JC Bescheid nachzureichen
    damit mir keine Kosten entstehen. Doch da das JC den kompletten
    Bescheid rückwirkend zurück gezogen hat und ab dem 1.5 kein Anspruch
    auf jegliche Leistungen besteht habe ich nun Bammel
    dass die Anwaltskosten auf mich zukommen könnten.
    Da das JC auch die Miete gezahlt hat ist dies diesen Monat
    wohl ebenfalls ausgefallen.

    Folgende Fragen sind nun offen:

    1.] Ist das wirklich so ein großes Problem dass wenn man selbst kündigt
    man keine Leistungen vom Jobcenter bekommt? Denn ich meine mich
    erinnern zu können dass es irrelevant ist ob die Kündigung
    von einem selbst ausging oder ob man gekündigt WURDE.
    Denn sobald Anspruch auf ALG2 besteht MUSS gezahlt werden.
    Bitte daher um eine Info dazu.

    2.] Wenn ich jetzt den Nachweis / Aufhebungsbescheid
    dem JC nachreiche werden die Leistungen rückwirkend
    sprich ab dem 20.4 bzw. 1.5 wieder gezahlt oder ab wann besteht dann
    der Anspruch auf Leistungen ?
     
  2. 6. Mai 2012
    AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

    Meine Freundin war wegen Schwierigkeiten im Beruf beim Anwalt und hat sich für teuer Geld beraten lassen.

    Wenn man selbst kündigt hat man ja ALG1 Sperre. Jedoch kannst du direkt ALG2 beantragen und bekommst nach 2 Wochen Sperre direkt ALG2 bis zu ALG1 bekommst.
     
  3. 6. Mai 2012
    AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

    Ah OK also ist es nur ein Problem bei ALG1.
    Wenn man selber kündigt gibts mit ALG2 keine Probleme ja?
     
  4. 6. Mai 2012
    AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

    ALG II beantragen ist aber durchweg richtig . Hast du schonmal ALG II beantragt? Dort lässt du vor dem Amt die Hosen runter. Die wollen wirklich jeden scheiß wissen. Also alles was du so a Vermögen hast, Kontoauszüge, Bausparguthaben, Auto etc.
    Und nachher kriegste dann vielleicht 400€ und wenn das dann nicht reicht sollst du noch Wohngeld beantragen. Lebst du mit jemanden zusammen, der Arbeitstätig ist, gibt es noch weniger bzw. wird das Einkommen des Partners berücksichtig und dieser mit auch viele Infos preisgeben. Bis du da alle Papiere zusammenhast und alles bewilligt wurde, ist der Monat so rum.

    ALG I zu beantragen ist dagegen ein Kinderspiel. Die wollen ja fast nur deine letzten Lohnbescheide sehen.

    Damit möchte ich sagen, ob man evtl. es schafft einen Monat ohne ALG II zu leben und die Sperre in kauf zu nehmen, weil es im Prinzip der Aufwand nicht wert ist. Natürlich kostet das ganze 300-500€ - müsste halt in Dispo o.ä. gehen. Wenn du sagst, ich kann ohne das Geld nicht leben bzw. kann das finanziell nich stemmen und bin selbst auf das Geld angewiesen -> aufjedenfall ALG II beantragen.
     
  5. 8. Mai 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. Mai 2012
    AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

    Hab ma bissel erkundigt - also Aufhebungsvertrag (AV) ist das schlimmste
    was man machen kann ^^ Damn it ! Weil da stimmt man quasi seiner Kündigung zu
    ist also Mitschuld am Entlassen-werden und daher gibt es IN DER REGEL ne Sperrfrist
    von 12 Wochen. Ausnahmen wären z. B. bestimmte Unzumutbarkeiten.
    Wenn man schon nen AV macht sollte man das vorher mit der Arbeitsagentur klären.
    Wenn die ihren Segen zu geben kann mans machen. Geht der AV vom Arbeitgeber aus
    MUSS er über die "Risiken und Nebenwirkungen" sowie Folgen den Mitarbeiter
    aufklären.

    Weitere wissenswerte Infos habe ich unter den Stichwörtern "Sperrfrist vermeiden"
    gefunden. Hier für alle Betroffenen aber auch als Präventivmaßnahme

    [g]Sperrfrist vermeiden[/g]

    Na jedenfalls habe ich das doch geschafft mit der Chefin zu klären
    sprich dass die mir bescheinigen dass ich von dann bis dann dort
    gearbeitet habe und nichts vom Aufhebungsvertrag oder Kündigung erwähnen.
    Sollte ich also was nachreichen müssen - quasi die Bestätigung für das Beenden
    der Arbeit werde ich mit dem Zettel ankommen und sagen ich WURDE entlassen.
    Gut die Arbeitsagentur (AA) könnte immer noch da anrufen und nachfragen
    aber das bezweifle ich. Ich meine das klingt ja nicht irgendwie zwielichtig
    und schöpft auch Null Verdacht. Ist ja ne offizielle Bestätigung der
    Beschäftigungsdauer die ja stimmt.

    Hoffe jedenfalls das zieht bei der AA ^^ Und beim Jobcenter würde man dann
    also wenn es mit dem Aufhebungsvertrag "rauskommt" Cash bekommen
    aber müsste dann mit 30% Sanktion rechnen - wenn es das 1. mal ist und man die Arbeit
    abgebrochen hat. Bei ner Ausbildung wären das 100% hatte ich in Erinnerung.
    Allerdings gilt es die ABSOLUTE Armut (nicht die relative) seitens des
    Staates zu verhindern genauso wie eine Odbdachlosigkeit - außer man entscheidet
    sich selbst dafür insofern MUSS das Jobcenter im Grunde so oder so dafür
    aufkommen denn wenn man 3 Mon. bei der AA gesperrt ist und das JC auch nichts
    zahlen will dann wäre man obdachlos und das kann ja nicht sein - auch vom
    Gesetz nicht. An der Stelle sei nochmal angemerkt dass es seitens der Vermieter
    NICHT wirksam ist zu kündigen nur weil das JC die Miete nicht pünktlich
    überwiesen hat.

    Weitere interessante und wissenswerte Dinge dazu in dem obigen Link
    oder wie schon erwähnt unter den Stichworten "Sperrfrist vermeiden"
     
  6. 8. Mai 2012
    AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

    Bin nur zum Schlagwort "Aufhebungsvertrag" gekommen. Möglichst vermeiden. Für das Amt ist es immer besser, wenn man gekündigt worden ist.
    Für eine neue Stelle, ist besser aus einem bestehendem Verhältnis heraus sich zu bewerben.
     
  7. 8. Mai 2012
    AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

    Bei Selbstkündigung -> 3 Monate Sperre
    Bei Aufhebungsvertrag -> 1 Monat Sperre
    Bei Gekündigtwerden -> Keine Sperre


    Es ist auch geläufig, dass man sobald man von einer Kündigung erfährt unverzüglich die ARGE in Kenntnis zu setzen hat. Nie telefonisch, denn da weiß schon 'ne Stunde später keiner mehr bescheid. Natürlich eine doofe Situation für Dich, aber da kannste nichts anderes machen - ist das Amt...

    Für dich besteht demnach Anspruch ab dem 01.06. (sofern Dir der Aufhebungsvertrag zum 01.05. kündigt). Bestenfalls findest Du bis dahin aber was Neues.

    Viel Glück
     
  8. 8. Mai 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. Mai 2012
    AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

    Die Jura ist IMMER und ÜBERALL eine Grauzone. Es gib das bekannte Sprichwort
    "2 Juristen 3 Meinungen" Insofern ist das überhaupt nicht eindeutig
    wie ich schon bereits vorhin geschrieben habe und nun auch als weiterführende
    Quelle angegeben hab (bezüglich Sperrzeiten z. B.)

    Hab ein Termin bald kann dann das Ergebnis posten was draus geworden ist ^^
     
  9. 9. Mai 2012
    AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

    Was hast du denn gearbeitet?
    Habe selbst mal im Metallbau gearbeitet und konnte dann sagen das es durch meine Knieprobleme eine Bedingte Wirkung war, welches mir der Amtsarzt auch bescheinigte und somit gab es Rückzahlung
     
  10. 10. Mai 2012
    AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

    Nee bei mir wirds leider nicht so einfach sein. Hatte einen gechillten
    Bürojob mit kaum Anstrengungen, dafür mit viel Kaffee, Radiohören
    Akten sortieren und andere ähnliche nicht anstrengende Sachen :--D

    Könnte höchstens mit Mobbing ankommen oder psychische Probleme
    oder dass die Aufgaben nicht den Arbeitstätigkeiten entsprachen
    (Kaffee holen, aufräumen etc. Gut müsste ich ein bisschen rumfantasieren
    weil das ja gar nicht stattfand mit mobben etc. aber wenns hart auf hart kommt ^_^
     
  11. 11. Mai 2012
    AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

    und wie siehts da mit Rückenproblemen aus durch das lange sitzen auf Bürostühlen?
     
  12. 17. Mai 2012
    AW: Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

    Nee auch nicht ^^ Ich war da ja gerade mal 2 Monate oder so beschäftigt
    und bin relativ fit. Andere ältere Frauen arbeiten da seit 30 Jahren und nix ist
     
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