[Recht]Mahnung per Email nicht bekommen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von rushzero, 16. Mai 2012 .

Schlagworte:
  1. 16. Mai 2012
    Hi,

    da ich zurzeit nicht auf Rechtsberatung online. So einfach kann Recht sein. 123recht.net komme wollte ich mal hier nachfragen ob einer von euch mir vllt helfen kann.

    Meine Freundin hat sich Schuhe bestellt Zahlung über Paypal(Hatte wohl nicht geklappt) , jetzt kam heute morgen post von einem Anwalt.
    In dem Brief stand das mehrfach per Email gemahnt wurde den Betrag zu überweißen, da es über das PayPal Konto nicht ging. Meine Freundin sagt sie habe keine solche Email gesehen in ihrem Postfach.

    Nun sind aus den 90€ gleich mal 150€ geworden, jemand ne Idee was tun in Rechtlicher hin Sicht?

    PS: Natürlich werden wir erstmal das Gespräch mit dem Shopleiter aufsuchen, vllt kann man es ja so aus der Welt räumen
     
  2. 16. Mai 2012
    AW: [Recht]Mahnung per Email nicht bekommen

    warum sollte 123recht.net bei dir nicht gehen?
    Mahnung per e-Mail rechtskräftig Kaufrecht Forum 123recht.net
     
  3. 16. Mai 2012
    AW: [Recht]Mahnung per Email nicht bekommen

    Weil ich jedes mal Timeout bekomme..
     
  4. 16. Mai 2012
    AW: [Recht]Mahnung per Email nicht bekommen

    Nagut, bei 123recht.net wird oft folgendes gesagt:

    Sollte es zu einem Streitfall kommen, ist schwer zu beweisen, ob die Mahnungen per eMail gelesen wurden.

    Man soll aber prüfen, ob in den AGBs des Shops nicht drin steht, dass man sich bereit erklärt min. 1 mal im Monat seine eMails zu checken. Wenn das der Fall ist, ist es egal ob du Mahnung gelesen hast oder nicht, solang der Shop beweisen kann, dass er sie los geschickt hat und es deine Mailadresse war, die beim Kauf oder der Registrierung angegeben hast.
     
  5. 19. Juni 2012
    AW: [Recht]Mahnung per Email nicht bekommen

    Habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber:

    Versandhandel sind rechtlicht nicht verpflichtet Zahlungserinnerungen oder Mahnungen zu verschicken. Das ist "Service". Zahlst du nicht, bist du schuld. Da hilft auch die Schuldabschiebung auf PayPal nix.
     
  6. 19. Juni 2012
    AW: [Recht]Mahnung per Email nicht bekommen

    soweit ich weiß gibts in deutschland keine mahnplficht... kannst dich also nicht darauf berufen.
     
  7. 19. Juni 2012
    AW: [Recht]Mahnung per Email nicht bekommen

    Das kommt ganz auf die Zahlungsbedingungen an.

    Ohne Mahnung gerät man nur in Verzug wenn die Zahlung zu einem Kalendartermin fällig war.
    Wobei dies durch eine Gesetzesänderung in die Richtung gelenkt wurde, das man ab erhalt der Rechnung automatisch nach 30 Tagen in Verzug gerät, außer es ist ein längeres Zahlungsziel vereinbart.

    Wurden Zahlungsfrist oder Zahlungsziel vereinbart, beginnt der Zahlungsverzug mit dem Ende der Frist oder der Erreichung des Zahlungsziels.

    Eine kleine Möglichkeit gibt es:
    Wenn du beweisen kannst, das du nichts dafür kannst das Paypal den Betrag nicht überwiesen hat, und keine Meldung kam das es nicht funktioniert hat, dann könnte man argumentieren das du nicht in Verzug geraten bist, da du nichts für diese Umstände kannst.
    Wobei sich dieser Sachverhalt schwer beweisen läst, es scheinbar mehrere E-Mails gab und die Gegenseite argumentieren wird, das ihr bemerkt haben solltet das der Betrag nicht von eurem Paypal Account entfernt wurde.

    Ich würde an eurer Stelle das Gespräch suchen, wenn diese nicht einlenken auf Grund der Sachlage solltet ihr einfach zahlen und daraus lernen. Rechtliche Chancen sehe ich in Richtung 0 für euch.
     
  8. 19. Juni 2012
    AW: [Recht]Mahnung per Email nicht bekommen

    Die Bestellung hat ja anscheinend geklappt. --> Anspruch auf Kaufpreiszahlung des Verkäufers ist entstanden.
    Einer Mahnung bedarf es wie schon gesagt nicht, lediglich einer Fristsetzung.(die aber auch entbehrlich sein kann s.Vorredner)

    An sich Anspruch entstanden und kein Untergang ersichtlich.

    Möglich ist noch eine Chance wenn der Gläubiger im Verzug ist, aber dazu müsste man zwei Sachen wissen.

    1. Wie wurde die Übergabe geregelt (Geld und dann Sache)
    2. Hat deine Freundin die Schuhe ?
     
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