Datenschutz: darf der Zweitwohnsitz veröffentlicht werden?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von killerm@ster, 16. Mai 2012 .

  1. 16. Mai 2012
    Hey,

    ich versuch's kurz zu halten:

    Mein Vater und sein Nachbar haben etwas Zoff miteinander. Nun droht der Nachbar damit, dass er Banken usw. den Zweitwohnsitz meines Vaters mitteilen wird (den Zweitwohnsitz sollen möglichst wenig Leute kennen. Aufgrund einiger Umstände kennt der Nachbar ihn halt).
    Darf er diese Daten nach Lust und Laune einfach so weitergeben? Gibt's da nicht ein Gesetz, dass das verbietet?
     
  2. 16. Mai 2012
    AW: Datenschutz?

    das is ein klarer fall von nötigung
    ab zur polizei und anzeige erstatten, am besten direkt zeugen mitnehmen die das auch gehört haben

    Spoiler
     
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  3. 16. Mai 2012
    AW: Datenschutz?

    N.W.O. das setzt vorraus das der Nachbar etwas als Gegenleistung für sein schweigen will.
    Beim zweiten Punkt bin ich mir auch nicht sicher wie der gemeint ist.
     
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  4. 16. Mai 2012
    AW: Datenschutz?

    richtig ... eine Handlung, Duldung oder Unterlassung ist notwendig
    kommt jetzt natürlich stark darauf an was der nachbar gesagt hat
     
  5. 16. Mai 2012
    AW: Datenschutz?

    kommt im endeffekt auf das selbe hinnaus wie wenn der nachbar es verrät oder nicht?

    wobei du ja recht hast es ist eine nötigung und man sollte sich nicht drauf einlassen
     
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  6. 16. Mai 2012
    AW: Datenschutz?

    Warum das eine Nötigung sein soll musst du mir erklären.
    Wo ist denn da bitte das empfindliche Übel?
    Wo ist die Rechtswidrigkeit?
    Tatort kucken und google machen noch keinen Juristen
     
  7. 17. Mai 2012
    AW: Datenschutz?

    ich behaupte nirgendwo ein jurist zu sein

    das empfindliche übel wäre für mich das verraten des 2. wohnsitzes und die rechtswidrigkeit kann man ohne den sachverhalt zu kennen nicht beurteilen, ich kann mir jedoch gut eine konstellation vorstellen wo es als nötigung durchgehen könnte ... also warum sollte er es nicht versuchen?? die fronten sind scheinbar eh schon soweit verhärtet, dass eine anzeige nix ausmacht

    hier mal ein beschluss vom olg koblenz
    kannst mich aber auch gerne eines besseren belehren, wieso das keine nötigung ist, an was es da konkret fehlt .. vllt ist dir ja der sachverhalt bekannt

    und wenn es keine nötigung ist, was dann?
     
  8. 17. Mai 2012
    AW: Datenschutz?


    Das wäre dann doch schon bereits Erpressung!?

    "Gib mir XYZ, sonst mach ich ABC!"

    Eine Nötigung beinhaltet doch keine "Wenn-Dann-Komponente" (cooles Wort )
     
  9. 17. Mai 2012
    Zuletzt bearbeitet: 17. Mai 2012
    AW: Datenschutz?

    Oberstes Prinzip ist: Keine Sachverhaltsquetsche. Was nicht da steht, das steht nicht da. Punkt aus.

    Hier fehlt es vor allem schon mal am Nötigungserfolg. Zu was wird er denn genötigt?
    Den 2. Wohnsitz zu verpetzen scheint mir auch nicht rechtswidrig zu sein. Geht es um Steuersachen etc schon mal gar nicht, ich denke das ist dem Staat sogar ganz recht ..

    Klassische Nötigung: " Entweder du machst jetzt die Tür auf oder ich bring deine Schwester um"

    Nötigungserfolg: Er macht die Tür auf. Bleibt die Tür zu = Versuch der Nötigung
    Rechtswidirg: Bedrohung mit einer Straftat
    Übel: Schwester geht Hopps

    Wenn man jetzt mit aller Gewalt annehmen mag dass das Verpetzen "ein eempfindliches Übel" dastellen sollte - wo ich mich schwer tue - fällt mir kein wirklicher Grund ein, warum das rechtswidrig sein sollte.

    Um rechtswidrig zu sein, müssen besondere Umstände hinzukommen, die das Nötigungsmittel als verwerflich erscheinen lassen. Erst dann wird es strafrechtlich beachtlich.

    Drohungen mit Strafanzeigen etc sind grds nicht rechtswidrig. Anders in den Fällen in denen der Detektiv zur Diebin sagt "Beine breit oder ich zeige dich an". Das ist wohl wegen der Mittel/Zweck Relation verwerflich.

    ---> Keine Nötigung iSd Strafrechts. Ich fühle mich auch genötigt wenn ein vor mir auf einmal langsam läuft und ich außen rum laufen muss, strafrechtlich wohl irrelevant

    m.E. nach ist das gar nichts.


    falsch! Eine Erpressung ist - vereinfacht gesagt - eine Nötigung mit Bereicherungsabsicht.
     
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  10. 17. Mai 2012
    AW: Datenschutz?

    Der TH hat dafür nicht genügend Infos gegeben
    Wenn bspw im zweiten Wohnsitz seine Nichte wohnt die sich vor ihrem gewälttätigen Ehemann versteckt. Und deswegen dieser eigentlich geheim bleiben soll. Wahrscheinlich geht es aber um Steuerhinterziehung o.ä. auch dann würde es später psychische Belastung durch Verfahren geben. kA. ob man das als "Androhung des Übels" bezeichnen kann.
    Da hast du recht wir sind hier ja auch nicht in einem Juristen Forum.

    Bei Erpressung steht im Vordergrund das sich jemand bereichern will, denke ich. Wie da genau differenziert wird k.A.
     
  11. 17. Mai 2012
    AW: Datenschutz?

    @ eax: stimmt, an den fall hab ich nicht gedacht. wenn dem so wäre, könnte man an einen nötigung denken. aber der fall ist sooo unwahrscheinlich, dass meine grenzenlose fantasie daran nicht gedacht hat

    aber hätte wenn aber. er will eine beurteilung aus dem sachverhalt den er geschildert hat. und das ist nichts. strafverfahren sind vielleicht ein übel, aber kein rechtswidriges

    fehlt aber immer noch ein wichtiges teil. zu was wurde er denn genötigt? wenn er nichts will von seinem dad und einfach sagt "ätsch, jetzt petz ich" ist das keine nötigung.
     
  12. 17. Mai 2012
    AW: Datenschutz?

    Danke schon mal für die Antworten!

    Genauer gesagt: Der Nachbar will auch was haben. Soviel ich weiß, ist mein Vater einer der Hauseigentümer der Wohnung, wo besagter Nachbar wohnt. Die Hauseigentümerschaft hat wohl irgendwelche Fehler gemacht und mein Vater muss nun an diesen Nachbar ~2000€ zahlen, was er aber noch nicht geschafft hat (Krankenhausaufenthalte im Ausland. Dauert noch an).

    Dann kommt halt der Nachbar mit so einer Drohung an. Die Information mit dem Zweitwohnsitz hat ja überhaupt nichts mit der anderen Sache zu tun und die Leute, denen er diese Info geben will, noch weniger.

    Und nein, es ist nichts illegales wie Steuerhinterziehung. Es gibt viele Verwandte und Bekannte, die sich nach Geld und Leben von meinem Vater trachten (sobald man Geld hat, sieht man halt, wer Freund ist und wer nicht. Trifft auch auf die Verwandtschaft zu.). Wir mussten früher wegen sowas auch mal unseren Nachnamen ändern. Und so eine Aktion des Nachbars könnte halt fatale Folgen haben.
     
  13. 17. Mai 2012
    AW: Datenschutz?

    Jetzt wird der Fall schon interessanter.
    Problematisch sind hier mehrere Sachen:

    1) Dein Vater hat noch nicht gezahlt --> Also kann schon mal max. ein Versuch vorliegen
    2) Die Drohung dient dem Zweck eine schuldrechtliche Forderung einzutreiben. Nach Rsp gilt hier der Vorrang staatlicher Zwangsmittel. Wer sich anmaßt den Staat mit Nötigungsmitteln zu vertreten handelt rechtswidrig (Fischer § 240 Rn.31)
    3) Um von einer Drohung zu sprechen, muss der Drohende Einfluss auf die Verwirklichung haben, oder zumindest so tun. Ob das eine Drohung ist... Frag einen Strafverteidiger

    Ist auf jedenfall ein verzwickter Fall.
    Eventuell auch § 238 1 Nr.3 - halte ich aber für unwahrscheinlich.

    Aber eins versteh ich nicht. Ihr habt Geld und dein Vater begleicht eine anscheinend berechtigte 2000EUR Forderung nicht?
     
  14. 17. Mai 2012
    AW: Datenschutz?

    hier kannste dich auch melden Nachrichten- Aktuelles - nachbarschaftsstreit.de | Das Portal rund im dem Nachbarschaftsstreit ..

    vielleicht klopft dann rtl bei euch an lehnt sowas natürlich ab!!
     
  15. 17. Mai 2012
    AW: Datenschutz?

    Das kann er schlecht, wenn er im Krankenhaus liegt Und andere lässt er nicht an seine Konten ran.
    Soviel ich weiß wurde auch kein bestimmtes Datum festgelegt, bis zu dem gezahlt werden müsste.
     
  16. 23. Mai 2012
    AW: Datenschutz: darf der Zweitwohnsitz veröffentlicht werden?

    Is denk ich im Prinzip egal ob Nötigung oder nicht, er darf nicht einfach so ohne Erlaubnis persönliche Daten an irgendwen weitergeben. Ausser dein Vater hat irgendne Straftat begangen und wohnt "illegal" im unangemeldeten 2. Wohnsitz.
    Ich würd einfach mal nen Anwalt einschalten der sich mit der Sachlage auskennt!

    msg BelaFarinRod
     
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  17. 23. Mai 2012
    AW: Datenschutz: darf der Zweitwohnsitz veröffentlicht werden?

    Ich weiß ja nicht wie ihr im Kontakt steht mit dem Nachbarn aber einer von euch sollte zu ihm hin gehen(vll. mit einer kleinen Aufmerksamkeit), ihm sagen das es euch leid tut das ihr es noch nicht überwiesen habt aber aufgrund dessen das der Vater im Krankenhaus außerhalb Deutschlands liegt ist es einfach noch nicht möglich gewesen.
    Dann gibt es verschiedene möglichkeiten wie er regiert. Entweder es tut ihm leid das er so reagiert hat oder er akzeptiert wenigstens das ihr das nicht bösewillig macht. Im schlimmsten Fall wiederholt er seine Drohung. Darauf könnt ihr aber kontern das das Nötigung ist, aber ruhig bleiben es bringt nichts wenn ihr ihn anschreit...

    So besteht wenigstens die Hoffnung das das ganze gütlich endet und nicht in einem Nachbarschafts-, Vermieter/Mieterkrieg endet.

    Bevor jetzt jemand sagt wähh *****kriecherrei blaa, sicherlich hat es etwas davon aber manchmal ist es besser man gibt etwas nach als gleich auf totale Konfrontation zu schalten. Das Endet nur damit das es nicht Endet. (wobei manche wahrscheinlich so Kleinkriege geil finden )

    Natürlich kann man jede Information weiter geben (sofern es nicht Nötigung o.ä. ist), niemand trägt eine Datschutzerklärung das anvertraute Dinge geheim bleiben. Sowas hast du nur beim Arzt, Anwalt oder Psychologen. Alles andere beruht auf Vertrauen das jemand bestimmte Sachen nicht weiter erzählt.
     
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  18. 23. Mai 2012
    Zuletzt bearbeitet: 23. Mai 2012
    AW: Datenschutz: darf der Zweitwohnsitz veröffentlicht werden?

    Kannst du leider nichts gegen machen, gibt kein Gesetz was einer Privatperson verbietet Adressdaten weiterzugeben. Solange man keinen Hetzaufruf oder sonstiges startet oder sagt dass es dort Sex 4 free gibt könnt ihr da nix machen. Wenn ich dich kenne und jemandem erzähle, der hat bei uns am See nen Ferienhaus verstößt das gegen keinerlei Gesetze.
     
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