#1 28. Mai 2012 Hey, ich habe ein wenig recherchiert, aber leider keine eindeutige bzw keine verlässliche Meinung gefunden. Deswegen würde ich gerne ein wenig sicherer gehen und einen neuen Thread aufmachen (sorry, deswegen) Also, würde gerne wissen inwiefern es erlaubt ist, natürlich mit Verweis auf Fundortsangabe, Interpret/bzw. Urheber auf einem Blog zu verlinken. Es geht dabei konkret um Musik auf Soundcloud bzw. Youtube und nicht um "nicht veröffentlichtes" Material. Wo liegen da die Grenzen. Meinem Empfinden nach glaube ich, dass es erlaubt ist, da man genau darauf hinweist, wer der Urheber ist und woher es kommt (in wissenschaftlichen Arbeiten wird das ja immer gemacht). Wie sehen die harten Fakten aus? Danke schonmal für jede Antwort. MFG + Multi-Zitat Zitieren
#2 1. Juni 2012 AW: Rechtslage, Musik, Bilder etc einbinden Hi, KLICK direkt die ersten 2 Treffer! Cu Death-Punk + Multi-Zitat Zitieren