#1 30. Mai 2012 Geht darum dass ich im Sommer letzten Jahres meine Ausbildung abgeschlossen habe und die Familienkasse das wusste aber dennoch Geld zahlte bis Ende des Jahres. Sie haben es in etwa so formuliert von wegen "Wir gehen davon aus dass Sie danach eine Ausbildung, Studium etc. anfangen und zahlen es deshalb weiter" Die wussten wann meine Ausbildung zu Ende geht und dass ich danach was mache gab ich nie bekannt. Jedenfalls fordern die jetzt Cash back. Da ich aber kein Anspruch auf das Kindergeld hatte es mir aber trotzdem gezahlt wurde stellt sich nun die Frage ob ich es überhaupt zurück zahlen muss. 2 Fragen also an der Stelle I. Muss ich unter diesen Umstand eine Rückzahlung machen ? II. Als ich beim Anwalt war meinte er dass ich zwar nichts für zahlen muss wenn jedoch der Richter gleich von vornherein sagt nee das ist zu eindeutig und Einspruch ist da nicht möglich etc. sprich dass es gleich abgelehnt wird auf MICH die Beratungshilfekosten in Höhe von ca. 400 € zukommen obwohl ich auf ALG2 bin. Stimmt das ? Davon habe ich ja noch NIE was gehört sondern höchstens von 10 € die man zahlen muss ansonsten dass man nichts zahlt. + Multi-Zitat Zitieren
#2 4. Juni 2012 AW: Kindergeld wurde mit Jobcenter verrechnet - muss ich es trotzdem zurückzahlen ? Mal wieder eine unlösbare Monsterfrage von mir auf die keiner ne Lösung hat ^_^ Bald 300 Klicks und nicht ein einziges Reply XD + Multi-Zitat Zitieren
#3 7. Juni 2012 AW: Kindergeld wurde mit Jobcenter verrechnet - muss ich es trotzdem zurückzahlen ? liegt vllt daran, dass du dir deine frage mit punkt 2 schon selbst beantwortet hast...(wie bei so vielen deiner täglich erstellten threads) wenn dein anwalt es dir so sagt wird es schon stimmen + Multi-Zitat Zitieren
#4 8. Juni 2012 AW: Kindergeld wurde mit Jobcenter verrechnet - muss ich es trotzdem zurückzahlen ? ich bin mir ziemlich sicher, dass der anwalt das mit nichts zahlen auf einen möglichen prozess vor gericht bezogen hat. da der TE prozesskostenhilfe bekommt muss er eigentlich nichts zahlen. damit aber nicht wegen jedem scheiß vor gericht gezogen wird kann man bei total aussichtlosen fällen sozusagen ein strafgeld verhängen. wie ein möglicher prozess ausgeht ist n anderes thema. würde ja sinn machen, dass du das ausgezahlte geld - kindergeld zurückzahlen musst. aber davon hab ich keine ahnung. und dass auf deine threads keine antwortet liegt vielleicht daran, dass sie total sind, keine informationen enthalten und man sich ausdenken muss um was es so wirklich geht... + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. Juni 2012 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Juni 2012 AW: Kindergeld wurde mit Jobcenter verrechnet - muss ich es trotzdem zurückzahlen ? @ xoph Nee das ist auch Wurst. Habe mir sagen lassen dass dies in keinem Fall rechtsgültig ist und ich mich mal an die Anwaltskammer wenden soll denn es dürfen überhaupt keine zusätzlichen Kosten hinzukommen außer den 10 EUR wenn man ALG2 bezieht. Keine Informationen sag mal bist du genauso behindert wie der Typ oder was ? Wenn du keine Ahnung hast dann halt deine aber spam den Thread nicht zu du Vogel !!! Ist mittlerweile auch ohne euch Nichtsnutze gelöst worden. Und zwar hat das Geld was die Familienkasse (FK) will ja das Jobcenter (JC) also habe ich denen das genauso wiedergegeben und sie haben gesagt ich soll den Brief mit der Forderung von der FK an das JC übersenden und diesen werden das prüfen und den Betrag entweder auf mein Konto überweisen oder auf das der Familienkasse PUNKT. + Multi-Zitat Zitieren