Kfz Versicherung Beitrag höher als bei Abschluss -> Sonderkündigung möglich?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von DragonSoul86, 4. Juni 2012 .

  1. 4. Juni 2012
    Hallo , ich habe mal eine Frage.

    Im April habe ich bei der Provinizal mein Auto angemeldet (über die Sparkasse).

    Da ich schon immer SPK Kunde bin dachte ich mir okay lässt du dich dort mal beraten.
    Soweit war alles auch super und der Betrag war okay. Ich habe dann den Vertrag unterschrieben und am Freitag flattert mir ein Brief ins Haus (01.06.12!!) wo die alte Versicherung
    statt der damals SF 5 mich auf SF3 an die Provi weiter gegeben hat (ca 12€ mehr im Monat).

    Dazu muss ich sagen das ich das neue Auto mit Teilkasko angemeldet habe und vorher nur eine Kasko hatte, vielleicht liegt es ja daran ?

    Meine frage ist , habe ich eine Möglichkeit den Vertrag auszulösen da ja der Preis von dem abgeschlossenen abweicht.

    Gruß
     
  2. 4. Juni 2012
    AW: Kfz Versicherung Beitrag höher als bei Abschluss -> Sonderkündigung möglich?

    wichtig wäre fest zu stellen, dass du in deinem antrag die angaben mit der sf drinn hast. ist es nicht der fall hast du zu mindest einen trumpf in der hand und kannst normalerweise auf kündigung bestehen.ansonsten den berater am schlafitchen packen.
    frage: war das nur fahrzeugwechsel oder neuabschluß?
    beim wechsel hätte der neue sf sofort stehen müssen, bei neubeginn bin ich mir nicht sicher.
    auf jeden fall kannst du zum 30.11 spätestens dann raus dh. zum 30,11 kündigen und dann ab dem 1.1 woanders gehen.

    ps.
    habe mit dem verein eh keine gute erfahrungen, das nur am rande.

    nix wie hin mit den papieren zu sozietät (provinzial)
     
  3. 4. Juni 2012
    AW: Kfz Versicherung Beitrag höher als bei Abschluss -> Sonderkündigung möglich?

    Wenn in der Police etwas anderes steht, als im Antrag angegeben, hast du Anspruch auf die doppelte Widerrufsfrist von 14Tagen. Demnach kannst du 28Tage nach Erhalt dieser den Vertrag widerrufen.
     
  4. 4. Juni 2012
    AW: Kfz Versicherung Beitrag höher als bei Abschluss -> Sonderkündigung möglich?

    Anscheinend wurdest du bei der Vorversicherung direkt zu Beginn mit SF2 eingestuft, weil höchstwahrscheinlich deine Eltern dort bereits Kunden waren oder Ähnliches.
    In so einem Fall führt jede Versicherung aber 2 SFR (Schadenfreiheitsrabatt) Listen, einmal intern und einmal die eigentliche externe Liste, auf welcher du mit SF 0 zu beginn eingestuft wurden bist.

    Ich meine sogar, dass du kein Sonderkündigungsrecht hast, da der Beitrag an sich immer noch der gleiche ist, lediglich die Vor-Vers. hat halt einen anderen SFR weitergegeben.
    Falls ich Recht haben sollte, hast du jedoch trotzdem das 14 tägige Widerrufsrecht ab Antragsaufnahme -> sprich als du den Antrag unterzeichnet hast.

    MfG
     
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