Berufsunfähigkeitsversicherung - Gewerbeschein/Kleinunternehmerregelung

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Dienstag, 8. Juni 2012 .

  1. 8. Juni 2012
    Hallo,

    wollte mal fragen ob sich jemand damit auskennt wenn:
    es wird berufsunfähigkeitsrente gezahlt von einer privaten versicherung. derzeit befindet man sich in einer umschulung/weiterbildung die vom amt gezahlt wird. bis diese abgeschlossen ist, wird auch die private berufsunfähigkeitsrente gezahlt.

    kann man in dieser umschulungszeit ein gewerbe eröffnen und die kleinunternehmerregelung (unter 17500€ umsatz im jahr) in anspruch nehmen, oder wird dann womöglich das amt die umschulung streichen und/oder die private berufsunfähigkeitsrente eingestellt.

    vielen dank!
     
  2. 9. Juni 2012
    AW: Berufsunfähigkeitsversicherung - Gewerbeschein/Kleinunternehmerregelung

    Hey,
    ich hab mich in den letzten Tagen eher mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt als mit sowas aber vielleicht beantwortet das Deine Frage zumindest zum Teil: "Da durch die private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die staatliche Unterstützung gemindert wird, ist es empfehlenswert, nur den notwendigen Differenzbetrag privat abzusichern."(Quelle). Kannst also auf jeden Fall davon ausgehen, dass die private Versicherung weiter zahlt. Die staatliche Rente wird ja auch nicht gestrichen, nur weil Du z.B. mit einer Riester Rente privat vorgesorgt hast. Bei der Umschulung wäre ich mir nicht 100% sicher, aber eigentlich Tendenz geht auch dahin, dass die das weiterhin bezahlen. Du verdienst ja im Normalfall nicht sofort nach Gewerbeanmeldung viel Geld...Dazu hab ich aber nix gefunden im Netz auf die schnelle..
     
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  3. 9. Juni 2012
    AW: Berufsunfähigkeitsversicherung - Gewerbeschein/Kleinunternehmerregelung

    ALso ich kann dir nichts dazu sagen außer, dass der Beitrag über mir besser nicht beachtet werden sollte!
    Wegen der Umschulung solltest du beim Amt nachfragen und wegen der Versicherung rufst du die Versicherung an. Am Besten in dieser Reihenfolge.
     
  4. 10. Juni 2012
    AW: Berufsunfähigkeitsversicherung - Gewerbeschein/Kleinunternehmerregelung

    Leider ist genau das, das Problem bei der Riesterrente. Diese wird mit einer staatlichen Grundversorgung verrechnet, sodass man unter Umständen alle Jahre umsonst eingezahlt hat


    Bei einer normalen und guten Berufsunfähigkeitsversicherung sollte eine Verweisungsklausel ausgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die Leistung in dem Moment fällig wird (Rente), indem man in seinem derzeiten Beruf als Berufsunfähig gilt. Sollte dieser Einschluss nicht mit dabei sein, dann muss die Versicherung in dem Moment, wo eine Weiterbeschäftigung möglich ist, nicht zahlen.
    Von daher wäre deine Situation ziemlich egal, weil die Versicherung garnicht erst anfangen würde Leistungen auszuzahlen, wenn du noch darüber nachdenkst ein Gewerbe zu eröffnen
     
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