Kino.to-Urteile ohne abschreckende Wirkung

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von ThKo4, 15. Juni 2012 .

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  1. 15. Juni 2012
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    Nur der Buchstabe x. Mehr braucht es nicht, um zu erkennen, wo die verhärteten Frontlinien im Kampf ums Urheberrecht im Internet verlaufen. Die Betreiber von kino.to müssen nun zwar ins Gefängnis, aber Nachfolgeportale gehen gleich in x-facher Ausführung ans Netz.

    Auf der einen Seite war da die Streaming-Plattform kino.to. Vor einem Jahr zerschlug die Polizei das Gratisportal, einst Lieblingsadresse zehntausender Film- und Seriensauger. Den Gründer von kino.to, einen 39-jährigen gelernten Bodenverleger, schickte das Landgericht Leipzig heute wegen massenhafter Urheberrechtsverletzung für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Fünf seiner Mitarbeiter sind bereits zu Haftstrafen verurteilt.

    Die Filmverlage, ihre Privatfahnder von der GVU und die staatlichen Ermittler begrüßen zwar das Urteil. Übermäßig glücklich dürften sie jedoch nicht sein. Das liegt auch am bereits erwähnten Buchstaben x. Zwar erscheint auf der stillgelegten Startseite von kino.to heute nur noch ein nüchterner Hinweis der Kriminalpolizei auf eine "kriminelle Vereinigung", doch gleich nebenan ist das Online-Gratiskino weiter geöffnet.

    Ausgerechnet unter der durchaus provozierenden Adresse kinox.to bieten bislang Unbekannte weiter die neuesten Kinohits (seit heute etwa den aktuellen Blockbuster "Men in Black 3?) und Fernsehserien zum Sofortschauen an. Damit sind sie nicht allein. Allein die Google-Suche nach Alternativen zu kino.to bringt Dutzende weitere Streamingdienste zu Tage. Auf allen ist das neueste Material gratis und ohne Anmeldung kostenlos zu sehen.

    Abschreckungseffekt blieb aus

    Dass die kino.to-Macher hinter Gitter müssen, hat also offensichtlich keinen nennenswerten Abschreckungseffekt auf die Anbieter illegaler Streams. Das gilt auch für die zweite große Gratisquelle für Filme und Musik, die Filehoster. Auf deren Servern kann jeder beliebig Dateien hinterlegen. Diese Inhalte sind dann weltweit abrufbar, wenn man den Link kennt. Für die Verbreitung der Links sorgen einschlägige Blogs und Foren.

    Auch bei den Filehostern gab es einen Schlag á la kino.to. Die US-Behörden schlossen mit einer groß angelegten Razzia den größten Anbieter Megaupload.com. Das Ergebnis: In den Folgetagen balgten sich die anderen Platzhirsche auf dem Markt öffentlich um die Rolle des würdigen Nachfolgers. Überdies schießen seitdem neue Filehoster wie Pilze aus dem Boden.

    Man kann davon ausgehen, dass erst der Wirbel um kino.to und die spektakuläre Verhaftung des Megauplod-Gründers Kim Schmitz, der sich in seiner neuseeländischen Villa vor dem FBI verschanzt hatte, Streamingdienste und Filehoster erst so richtig bekannt gemacht hat. Experten beobachten seitdem eine Abwanderung von den bislang etablierten Peer-to-Peer-Tauschbörsen zu eben jenen Filehostern und Streamingdiensten.

    Eigentor der Film- und Musikindustrie

    Das harsche Vorgehen könnte sich letztlich sogar als großes Eigentor der Film- und Musikindustrie erweisen. Die klassischen Peer-to-Peer-Netzwerke wie Gnutella lassen sich nämlich überwachen, weil systembedingt jeder Nutzer seine IP-Adresse öffentlich machen muss, damit der Tauschprozess ablaufen kann. Bei Streamingdiensten und Filehostern ist das anders. Hier können Rechteinhaber die IP-Adressen nicht abfangen, die Nutzer bleiben für sie anonym. Das hat die durchaus unangenehme Folge für Film- und Musikstudios, dass sie Gratisgucker und -hörer dort derzeit nicht abmahnen und zur Kasse bitten können, so wie dies bei Peer-to-Peer-Nutzern momentan etwa 1,2 Millionen mal pro Jahr geschieht.

    Auch die Ermittlungsbehörden können Nutzeradressen bei Streamingdiensten und Filehostern in großem Stil nur ermitteln, wenn sie die Server beschlagnahmen. Überdies müssten die Anbieter dann aber auch so dumm sein, Nutzerdaten in großem Stil zu speichern. Damit ist aber kaum zu rechnen. Der Kampf ums Urheberrecht im Internet ist und bleibt also ein Wettlauf zwischen Hase und Igel. Als gesichert kann nach den Erfahrungen mit kino.to und Megaupload.com allerdings gelten, dass Strafdrohungen gegen die Anbieter alleine nicht helfen. Zu groß ist die Verlockung, über Werbeeinnahmen viel Geld zu verdienen. Mehr als sechs Millionen Euro sollen so allein in die Kassen von kino.to geschwemmt sein.

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