fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von dertypder, 19. Juni 2012 .

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  1. 19. Juni 2012
    Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    ich war letztens mit einem Kumpel unterwegs und wir haben was getrunken und waren stoned und dann waren wir in einem Dorf wo wir mit der Bahn hingefahren sind und wollten zurück, es ist nur keine Bahn mehr gefahren deswegen mussten wir laufen. Weil wir kein bock darauf hatten, wollten wir uns schnell irgendwo ein Fahrrad klauen.
    Da war also ein Haus mit einem offenem Schuppen/Garage wo man erstmal über einen Zaun klettern musste, wo unangeschlossene Fahrräder standen. Also ist mein Kollege übern Zaun und hat ein Fahrrad mir über den Zaun gereicht und war dabei sich auch eins zu nehmen. Ich bin schonmal aufgestiegen und habe auf ihn gewartet, während plötzlich eine Person aus dem Haus rennt direkt zu mir, leider war ich bisschen zu breit und hab das zu langsam gecheckt. Ich hatte noch eine Flasche Vodka in der Jackentasche die rausgeguckt hat, die er genommen hat und sie mir auf den Kopf geschlagen hat. Sie ist zerbrochen und ich hatte erstmal son Piepen im Ohr und Kopfschmerzen ,mein Kopf hat bisschen geblutet, aber ich hatte keine Platzwunde oder ähnliches. Mein Kollege hats dann iwie geschaft ungesehen abzuhauen und ist entkommen. Er hat dann die Polizei gerufen, die dann auch kam.Ich habe zwar gesagt, dass ich nich alleine war, habe den Namen aber nicht gesagt, egal was sie zu mir gesagt haben. Meine Frage ist jetzt, wie hoch die Strafe wohl ausfällt und ob ich den Namen sagen muss oder nich und ob die Tatsache, dass er mir die Flasche auf den Kopf gehauen hat, nicht schlimmer ist, als dass ich ein Fahrrad geklaut habe...
    Ich hoffe, dass mir das jemand gut erklären kann und bedanke mich schon im Vorraus und freue mich auf jede Antwort, danke.
     
  2. 19. Juni 2012
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    du bestiehlst jemand und wunderst dich über die Konsequenzen und willst jetzt hier vielleicht darüber Infos ob du IHN anzeigen kannst?

    man bist du eine puzzy

    Mein Tipp: Leb damit, sag der Polizei nichts. Du wurdest erwischt also musst du auch dafür gerade stehn.

    EUR: Anstatt dir zu helfen rennt dein Kumpel weg und ruft die Polizei wo ihr grad auf Diebestour wart..ihr seid ja ein klasse Team. Eigentlich solltest du ihn wegen Blödheit doch verpetzen wenn ichs mir so überlege.
     
  3. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    klau einfach keine fahrräder mehr...haste verdient:thumbsdown:
     
  4. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    das werden sozialstunden^^ tippe mal auf 24 könnten aber auch mehr sein... so gesehen hast du ja selber nichts geklaut^^ wenn du deinen kumpel verpfeifst könnte das für dich besser ausgehen... muss es aber nicht und dein kumpel hätte dann auch den mist an der backe


    ich sags mal so du hast es verdient^^ bei mir wurden schon 2 Fahrräder und ein roller geklaut und hätte ich so eine möglichkeit wie der typ, hätte ich ich es nicht bei dem einem schlag mit der flasche gelassen
     
  5. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    so true. verpfeif ihn einfach so das er den aerger kriegt, scheiss auf ihn ihr seid kein gutes team :lol:

    edit: geile story kenn ich iwo her :lol: sozialstd. das ist richitg, das koennte auf dich zukommen..mehr std wenn du ihn nicht verpfeifst^^
     
  6. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    Naja aus der Sicht der Flasche könnteste theoretisch schon was gegen ihn unternehmen, da du einem Dieb nicht einfach sone Flasche übern Kopf ziehen kannst, außer du hättest ihn bedroht oder so...sind hier ja nicht im Amiland wo du jeden der dein Grundstück unbefugt betritt übern Haufen schießen darfst ^.^

    Problem dabei ist halt, ihr wart blau und du müsstest deinen Kumpel als Zeugen aussagen lassen, was ihn wieder in die Sache mit reinzieht. Und wie gesagt, ihr wart blau.
    Wenn außer ner kleinen Wunde nichts da ist, wird die Anzeige wahrscheinlich eh fallengelassen oder der Prozess wird sich Jahre hinziehenund am Ende kriegste eh so gut wie nichts, ist den ganzen Aufwand einfach nicht wert.
    Außerdem isses moralisch sehr verwerflich.
    Hätteste jetzt irg. welche ernsten Schäden davongetragen, dann könntest du ihn mit Aussicht auf Erfolg anklagen...
     
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  7. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    Du brauchst gar nicht erst versuchen da irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Das wird spätestens von der letzten Instanz (Gericht) zugunsten deines Gegners abgewiesen.
     
  8. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    Naja erster Post!Trollt bestimmt rum...

    Wenn nicht, dann hoffe ich das solcher abschaum auch ordentlich bestraft wird.
    Schade das er nicht noch öfter zugeschlagen hat!!!

    Halbstarke Typen die denken den Affen zu machen und dann rum jammern wie kleine kinder.
     
  9. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    das bezweifel ich
    der Bestohlende hat immerhin zu geschlagen, mit einer Flasche:
    => Selbstjustiz + versuchte Körperverletzung
     
  10. 19. Juni 2012
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    Also rein juristisch betrachtet hast du nicht nur schleche Karten, sondern quasi nichtmal welche vom stapel genommen^^.

    Du und dein Kumpel waren hier im Begriff eines Diebstahls.

    Spoiler
    § 242 StGB
    Diebstahl

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Du warst hierbei Mittäter.

    Spoiler
    § 25 StGB
    Täterschaft

    (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

    (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

    Der Diebstahl war zu der Zeit, als er dir die Flasche auf den Kopf gehauen hatte, noch nicht komplett abgeschlossen. Mithin sah sich der gute Mann hier einem "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" ausgesetzt und war somit notwehrberechtigt.

    Spoiler
    § 32 StGB
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Und ja, auch das Eigentum gilt als notwehrfähiges Rechtsgut. Seine Reaktion war hier auch keineswegs vollkommen unangemessen.

    Ergo: Noch nicht vom Stapel gezogen und das wirst du auch nicht mehr können. ^^ Du stehst also mit keinen Karten da .
     
  11. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    Stimmt leider, hätte ich aber nicht anders gemacht. Kannst froh sein das er dich nicht komplett auseinander genommen hat und es nur ne Flasche war.
    Lass einfach die Finger vom Eigentum anderer, denn Du wärst auch traurig, wenn Dir jemand deinen GameBoy klaut! Wer sich zusaufen und kiffen kann, wird wohl mal nen 10er fürn Taxi übrig haben, oder nicht (Ihr wart zu 2. !)?

    Hoffe Du hast drauß gelernt und das Gericht entscheidet zu Gunsten des bestohlenen. Theoretisch kannste ihn aber wegen Körperverletzung anzeigen, obs was bringt kann man nicht unbedingt sagen, da Du dich an seinem Eigentum vergriffen hast.
     
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  12. 19. Juni 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    auszug aus "lexikon der rechtsirrtümer" von ralf höcker:

    Bild

    Bild
     
  13. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    also fahrrad klauen ist wirklich eine sau assige angelegenheit.
    aber im wirklich besoffenem kopf kann das tatsächlich jedem mal passieren.

    ein schlag auf den kopf mit einer vodka flasche (!) ist aber bereits schwere körperverletzung. (ich werde das überprüfen lassen) aber nun gut, du hast die zeit zwischen dem tätlichen angriff irgendwie ausgelassen. was für reaktionen kamen deinerseits? warst du wirklich nur baff?
     
  14. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    ich schätze mal das die reaktion von dem fahrradbesitzer als verteidigung von privateigentum abgetan wird. kannst ihn bestimmt auch anzeigen wegen schwerer körperverletzung wird aber wohl eingestellt.

    MfG
    setsetset888
     
  15. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    stimmt nicht...
    die verhältnissmäßigkeit
    da er mit einem gegenstand zugeschagen hat ist das keine körperverletzung sondern gefährliche körperverletzung. vor gericht würdest du recht bekommen, da es von seiner seite aus keine notwehr war. du würdest zwar wegen diebstahl dran kommen er aber wegen gefährlicher körperverletzung.
    auf einen kumpel der wegrennt kann man eigentlich verzichten... wenn ihr nicht noch mehr ärger hättet wollen wäre er gekommen und hätte ihn versucht zu beruhigen, sich entschuldigt usw...
    aber wegrennen?
     
  16. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    sehr gut! so ein post freut mich doch! schade dass du nicht ne bleibende narbe oder sowas hast

    würdest du 300EUR zahlen um nachts nach hause zu kommen?
    nein?
    warum lässt du dann einen anderen 300EUR zahlen nur damit du nach hause kommst.

    wenn fahrraddiebe sich ein fahrrad für den eigengebrauch klauen ist das ja noch verständlich, aber klauen und danach irgendwo stehen lassen ist echt das hinterletzte.
     
  17. 19. Juni 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    So wie du das schilderst, steht ein versuchtes Diebstahldelikt gegen eine unangebracht harte "Notwehr" = schwere gefährliche Körperverletzung.

    Es gab keinen Anlass für den Fahrradbesitzer so exzessive Gewalt anzuwenden, da weder seine körperliche Unversehrtheit in Gefahr war, noch hat er einen schweren wirtschaftlichen Schaden abwenden müssen. Er hat ja nicht mal versucht euch mit Worten zu vertreiben oder euch einfach nur festzuhalten... Da hat er im Fall der Fälle vor Gericht wesentlich schlechtere Karten als du.

    Sowiet die Rechtslage, menschlich betrachtet: Selber Schuld, will mal sehen wie du das findest wenn du erwachsen bist und buckelst wie 'nen Esel um Familie, Haus, Hof und Auto zu finanzieren und dann nachts son paar Idioten kommen, einfach auf dein Grundstück laufen und bei dir die Fahrräder klauen...

    Grüße
    Zeiko
     
  18. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    Kommt auf das Alter an. Mit einer Geldstrafe und sozialstunden kannst du aber rechnen. Ich hoffe das war dir eine Lehre.
     
  19. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    Tipp:
    Auch gleich die Bahn verklagen. Sind ja schliesslich nicht mehr gefahren...was fällt denen ein?

    @ ALL!
    Der Text kann auch einfach nur unklar geschrieben sein. Mit "Er" könnte der TE auch den Flaschenklopper meinen und nicht den Kumpel.
     
  20. 19. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    Das nehme ich auch an, ansonsten wäre es an Dummheit wirklich nicht mehr zu übertreffen.
    Nichtsdestotrotz, dass dein Kumpel weggerannt ist spricht ja schon Bände, das Belustigendste ist aber deine Dreistigkeit, das Opfer markieren zu wollen. Mir wurde auch schon mal mein Bike gestohlen und ich hoffe, der Schlag hat gesessen.

    Im Übrigen glaube ich nicht, dass es sich um einen Trollpost handelt. Ist bloß wieder jemandem zu peinlich, das unter seinem echten Profil zu posten ^^

    btw...
    Daumen hoch und BWs dafür raus! sweet
     
  21. 20. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    Für den Fall das er kein Troll ist:

    Den versuchten Diebstahl würde ich einfach zugeben, Reue zeigen und den Versuch unternehmen das ganze gegen Auflage von Sozialstunden oder Geldstrafe einstellen zu lassen. Was zu 99% auch so passieren wird.

    Gegen den Bestohlenen der dich mit einer Flasche attackiert hat kannst du eine Anzeige wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung einleiten. Der Angriff mit einer Flasche erfüllt definitiv den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung und wird auch nicht unter dem Deckmantel der Notwehr fallen gelassen. Die Notwehr ist definitiv unverhältnissmäßig und übertrieben gewesen.

    Falls du also vorhast Anzeige zu erstatten solltest du vorher zum Arzt gehen und die Verletzung attestieren lassen.
     
  22. 20. Juni 2012
    AW: fahrrad geklaut ,flasche auf den kopf gekriegt

    Dämliche Aktion. Mit den Konsequenzen wirst du leben müssen. Was ggf. auf dich zukommen kann wurde ausführlich erwähnt.

    Entwickelt sich allmählich zum Spam & Trollthread. Kein wunder bei dieser fragwürdigen Story.

    /closed
     
  23. Video Script

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