Mobbing: Kündigung vor Vertragsablauf?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von ManiacKiller, 27. Juni 2012 .

Schlagworte:
  1. 27. Juni 2012
    Nabend zusammen !

    ich bin seit 2 wochen aus meiner ausbildung raus und jetzt in der firma wo ich gelernt habe ein halbes jahr angestellt ! Habe nur probleme dort werde dort dumm angemacht die leute reden kaum noch mit mir ! und ich fühle mich dort einfach nicht mehr wohl . Mein vertrag läuft bis 31.12 und ich habe morgen ein vorstellungsgespräch bei einer firma habe 4 wochen kündigungsfrist das heisst doch das ich auch früher aus meinem vertrag komme oder?

    ich habe dort echt keine lust mehr zu arbeiten ich mache mich dort nur kaputt ich stehe jedenmorgen um 3uhr auf und bin um 4 uhr auf der arbeit bis 12:30 aber das macht mich einfach kaputt dann noch die leute etc!
    wollte schon 6 wochen krank machen und 1 tag arbeiten dann wieder 6 wochen krank bis zum ende des vertrages geht das so einfach ? ich mein das ist nicht die fein englische art aber man muss dazu sagen wir haben momentan einfach nichts mehr zutun bei uns und die haben mir schon von anfang angesagt erstmal ein halbes jahr aber sieht schlecht aus für eine weitere übernahme!
    und warum soll ich da dann noch arbeiten mir den ***** ausreizen und tun und machen ?????


    lg
    maniac
     
  2. 27. Juni 2012
    AW: Kündigung

    Schau ganz genau in deinen Vertrag ob du früher raus darfst. Falls ja, dann musst du halt die 4 Wochen Kündigungsfrist beachten. Ansonten sollte es da kein Problem geben.

    Es wird ja generell geraten nach der Ausbildung den Betrieb zu wechseln, damit man frisch anfangen kann und nicht bei den Kollegen und dem Chef "vorbelastet" ist. Immerhin haben die deinen Werdegang beobachtet.
     
    1 Person gefällt das.
  3. 27. Juni 2012
    AW: Kündigung

    ja das stimmt schon ! dachte halt nur das es vllt zum vorteil sein könnte wegen berufserfahrung im lebenslauf ! nur deswegen bin ich erstmal dort geblieben aber ich merke es jedentag das es die falsche entscheidung war
     
  4. 28. Juni 2012
    AW: Mobbing: Kündigung vor Vertragsablauf?

    Schreibe am besten eine Brief an deinen Chef oder geh mit einem Zeugen zu ihm.
    Der AG hat die Pflicht gegen Mobbing und ähnliches vorzugehen. Falls er diese Pflicht verletzt, kannst du gegebenenfalls Schadensersatz oder auch die fristlose Kündigung einreichen.

    Das mit dem Krank machen könnte aufgrund der kurzen Zeit (2 Wochen Arbeitszeit im neuen Vertrag) deinem Lohnanspruch entgegenstehen.

    Gruß Burns
     
    1 Person gefällt das.
  5. 28. Juni 2012
    AW: Mobbing: Kündigung vor Vertragsablauf?

    Also mal prinzipiell kannst du immer Kündigen wann du möchtest. In deinem Arbeitsvertrag steht dann meist eine Kündigungsfrist, damit eben deine Firma jemanden als Ersatz finden kann bis du weg bist. Gernerell ist das 1 Monat (zumindest bei den Meisten) in diesem Monat verbrauchst du aber deinen Resturlaub oder sonstiges.. kannst auch Krankenstand gehen.. brauchst halt vom Arzt was!

    Auch wenn du dich wo bewirbst, gibst du einfach an, dass du da arbeitest, aber einfach gerne neue Erfahrungen sammeln willst und das in deinem Betrieb nicht kannst bzw schon alles kennst. Im Lebenslauf steht ja, dass du da arbeitest.. und noch immer arbeitest.. Wenn du grad erst die Ausbildung fertig hast, wird niemand nach Berufserfahrung fragen.. woher denn auch.. bist auf deine Ausbildung kannst du noch nichts.

    Die zweite Möglichkeit wäre eine Einigung mit deinem Arbeitgeber zu treffen, dass du ohne Frist kündigen darfst.. aber wenn die alle so Assi sind, mach einfach krank und gut is.. no risk, no fun

    Einfach beim neuen Arbeitgeber -falls du den Job bekommst- fragen. Bei meinem Jobwechsel hatte ich auch ne Kündigungsfrist von 1 Monat und das hat meinen neuen Arbeitgeber net gestört.. ist ja ganz typisch

    Wünsch dir viel Erfolg!
     
    1 Person gefällt das.
  6. 29. Juni 2012
    AW: Mobbing: Kündigung vor Vertragsablauf?

    Wenn die dich da auch nicht mehr haben wollen, was bei mobbing oftmals der fall ist, kann es einen sogenannten "Auflösungsvertrag" geben, indem das Arbeitsverhältnis mit beidseitigem Einverständnis vor Ablauf des eigentlichen Vertrages "abgebrochen"wird...
     
  7. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.