Rückbank ausbauen. Eintragen?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von minochisena, 2. Juli 2012 .

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  1. 2. Juli 2012
    Hallo Leute

    möchte bei meinem Peugeot 106, die Rückbank ausbauen.
    Fahre mit dem Auto nur zur Arbeit und benötige daher die Rückbank nicht.
    Das Auto wird leichter und ich hab ggf mehr Platz für mein Werkzeug.

    Wenn ich sie ausbaue, muss ich das irgendwo eintragen lassen? Oder kann ich bedenkenlos die Rückbank entfernen?

    Danke im Voraus
     
  2. 2. Juli 2012
    AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?

    geht bedenkenlos. Wüsste nicht, wozu man das eintragen lassen soll^^ Wenn du z.B. mal eben Möbel holen gehst und die Rückbank raus muss damit du mehr Platz hast musst es auch nicht vorher eintragen lassen.
     
  3. 2. Juli 2012
    AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?

    Ich hab keine große Ahnung von Autos, aber ich glaube du musst das eintragen/ändern lassen. Steht im fahrzeugschein nicht auch die anzahl der sitzplätze? die würde ja dann auf 2 schrumpfen..

    bei meinem motorrad musste ich das damals umtragen lassen, wo ich die griffe für den zweiten mann und den sitz abgebaut hab..
     
  4. 2. Juli 2012
    AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?

    Kannst Rückbank und sogar die Gurte für die Rückbank ausbauen und es nicht eintragen lassen.
    Eintragen bzw. austragen lassen musst du es nur, wenn du das Auto so umbaust, das du die Rückbank + Gurte nicht wieder wie im Originalzustand einbauen kannst.

    Zum Beispiel wenn du nen Kofferraumausbau anstelle der Rückbank einschweißt (ja ist ein krasser Fall, ist ja nur um es zu verdeutlichen)
     
  5. 2. Juli 2012
    AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?

    ein blick ins gesetz hilft dir weiter, § 13 FZV:

     
  6. 2. Juli 2012
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2012
    AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?

    Inwiefern hilft das weiter?

    ein 106 ist ja kein Kraftomnibus.

    Und das zweite heißt: Es muss nicht eingetragen werden bis die Zulassungsbehörde selbst tätig wird, das Auto umgemeldet wird oder irgendwas anderes eingetragen wird...

    Woraus ich schlussfolgern würde, dass es nicht eingetragen werden muss.
     
  7. 7. Juli 2012
    AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?

    Hmm hilft mir jetzt nicht weiter. der eine sagt es so, der andere so...

    Hat denn keiner eigene Erfahrungen gemacht?
     
  8. 7. Juli 2012
    AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?

    Du musst das nicht eintragen lassen. Weil wie schon richtig gesagt wurde Du keinen kraftomnibus hast. Und so kannst Du die Rückbank auch wieder einbauen ohne wieder was ummelden zu müssen. Also Du musst das nicht machen.

    Eigene Erfahrung habe ich damit auch, habe das auch ca. ein 3/4 Jahr gemacht, wegen Umzug und so, hatte nie Probleme. Das ist voll ok
     
  9. 7. Juli 2012
    AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?

    du beantwortest deine frage selbst ... ein 106 ist kein KOM = er muss das nicht melden, erst bei der nächsten befassung der zulassungsbescheinigung

    @ersteller: deine frage wäre hiermit schon längst beantwortet, ich weiß nicht was du jetzt noch hören möchtest? ich habe dir ein konkretes gesetz dazu zitiert, was verstehst du daran nicht?
     
  10. 7. Juli 2012
    AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?

    ok danke. Close

    Sollte sich etwas ändern, werde ich es hier nochmal kundtun. Danke
     
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