Mahnschreiben BuschOnline

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Tullaris, 15. Juli 2012 .

  1. 15. Juli 2012
    Ich hoffe das ich hier richtig bin falls nicht bitte das Thema verschieben.

    Ich habe heute morgen um 6 Uhr folgende Email erhalten:

    Ich habe noch nie etwas von dieser Firma gehört, geschweige denn habe ich etwas für 7500 Euro gekauft ich kann auch nichts über sie in Erfahrung bringen, bei der angehängten Datei schlagen alle meine Antivirenprogramme Alarm das es ein Trojaner sei.

    Wenn es etwas wegen illegalem Downloads oder sonst was wäre müsste man doch wenigstens etwas über die Firma herausfinden, bzw. kommt so etwas nicht immer persönlich per Post.

    Wie sol ich mich verhalten ? Einfach ignorieren ? Der Polizei melden ?

    Danke für Vorschläge
     
  2. 15. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline

    ignorieren, dann wird da nichts mehr kommen. Solche schreiben sind über email nicht rechtskräftig.

    Die Firmen verschicken sowas wahllos und hoffen das von irgendwem was zurückkommt
     
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  3. 15. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline

    Mahnung per Email = Ignorieren


    wenn schon dein Virenprogramm anspringt, sollte es doch klar sein dass es Spam ist.
     
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  4. 15. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline

    Ignorieren, habe fast dieselbe E-Mail erhalten nur anderer Betrag.
    Die hoffen auf geschockte Menschen, die dann sofort überweisen.

    Heute habe ich zudem eine weitere E-Mail erhalten, in der mir angekündigt wird, dass durch Bauarbeiten in den kommenden Wochen 3 Stunden täglich der Strom ausfallen würde...und ich das angehängte Formular ausfüllen solle, um evtl. Beeinträchtigungen zu vermeiden.

     
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  5. 15. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline

    Wunderbar habe ich mir schon fast gedacht vielen Dank Bw´s gehen raus.
     
  6. 15. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline

    Zeichen eins das es falsch ist die nicht korrekt USt-IdNr ( Umsatzsteuernummer prüfen, UmsatzsteuerID prüfen ) . Nummer zwei wäre der Trojaner im Anhang und Nr 3 das es die Firma nicht gibt.
     
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  7. 16. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline

    Wo hast Du das her? Eine Mahnung kann sogar mündlich ausgesprochen werden und ist rechtskräftig...

    Zum Thema selbst: Wurde schon alles gesagt. Ignorieren Oder an die E-Mail eine eigene Rechnung in Höhe der genannten Summe stellen. Könnt ihr dann ja entgegenrechnen.
     
  8. 17. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline

    Ich kann mithalten

    Bekam vorgestern folgenden Mail:
    Zu göttlich, was da derzeit wieder die Runde macht..Am besten ist noch die "Forderungen.zip"
     
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  9. 17. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline

    Man sollte sich zumindest grundlegend mit BGB, Vertragsrecht und Schuldrecht auskennen.

    Mahnungen haben schriftlich zu erfolgen, sonst sind sie unwirksam. Sie müssen qualifiziert zugestellt worden sein (Einschreiben mit Rückschein bzw Post-Ident). Mahnschreiben privater Natur müssen erstmal nicht weiter beachtet werden. Sollte tatsächlich ein schriftlicher, gerichtlicher Mahnbescheid ordnungsgemäß zugestellt werden, wird es ein bisschen ernster:

    1) Man zahlt sofort, ohne Berücksichtigung der Mahngebühren.

    2) Man greift zum Rechtsbehelf und legt binnen 14 Tagen nach Zugang schriftlich Widerspruch ein.

    3) Man tut nix, der Mahnbescheid wird mangels Widerspruch nach 14 Tagen rechtskräftig und zum Titel gegen den Schuldner umgewandelt. Dieser kann dann jederzeit vom Gerichtsvollzieher mittels Pfändung vollstreckt werden. Das kann auch Konten- und Gehaltspfändung beinhalten.

    Folge von 2) ist dann eine gerichtliche Verhandlung oder eine Entscheidung nach Aktenlage, je nach Höhe und möglicher Wirksamkeit des Widerspruchs. Die gerichtliche Verhandlung wird allerdings erstmal zum Risiko des Gläubigers ausgetragen, sprich dieser muss die Verhandlung beantragen und trägt das Kostenrisiko im Fall der Klageabweisung.
    Option 2 sollte man tatsächlich nur wählen, wenn man halbwegs sicher ist, nicht zahlen zu müssen oder glaubt, die Gegenseite werde keine Klage anstreben. Sonst kommen im Falle einer Schuldfeststellung die Verfahrens- und Anwaltskosten, Mahngebühren und Zinsen oben auf die eigentliche Schuld drauf.
     
  10. 17. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline

    könnte man solche firmen eigentlich verklagen? ist ja schon ne art von belästigung/drohung oder nicht? gibt wahrscheinlich niemanden der mir darauf ne antwort geben kann .. außer kollegah!
     
  11. 17. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline

    Das ist Schwachsinn. Mahnungen geniesen Formfreiheit.
     
  12. 17. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline

    find erstmal die firmen

    weil ich mal nach der in meiner mail genannten firma gesucht habe, nichts gefunden..
     
  13. 17. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline


    Nun ja, natürlich geniessen Mahnungen Formfreiheit. Allerdings ist im Gerichtsverfahren alles ohne bestätigten und somit beweisbaren Zugang der Mahnung an den Schuldner schlicht irrelevant. Somit muss man sich um alle anderen Mahnungen außer genau solchen nicht kümmern. Aber das sind nur mal die zwei Cents aus der Praxis...

    Also immer ein bisschen vorsichtig mit einzeiligen Schwachsinnsbekundungen, nachher denkt jemand noch, du hättest gegen oder für etwas argumentieren wollen ohne jegliche Substanz.
     
  14. 18. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline

    Es ist nunmal Schwachsinn, wenn man behauptet, dass Mahnungen die nicht schriftlich erfolgen unwirksam sind. Zudem ist kein Bürger in Deutschland rechtlich dazu verpflichtet ein Einschreiben anzunehmen oder gar bei der jeweiligen Postdienststelle abzuholen...

    Über die Praxis brauchen wir garnicht reden... Was ist wenn mein Bruder ein Einschreiben für mich annimmt in welchem eine Zahlung angemahnt wird, allerdings vergisst mich davon in Kentniss zu setzen? Was ist... Bla
     
  15. 18. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline


    es ist im Einzelfall zu prüfen, ob Zugang gegeben war. Das fällt regelmäßig schwer, wenn es nicht per Post-Ident passiert oder unter Zeugen. Ein Zugang ist auch dann gewährt, wenn dein Bruder das annimmt, es also nachweislich deinem Haushalt zugegangen ist. Klar sind Mahnungen, die nicht in diesem Modus erfolgen theoretisch auch wirksam, allerdings nicht gerichtsfest und somit praktisch "unwirksam".

    Zur Verweigerung der Annahme: Unkenntnis schützt in dem Fall dann nicht weiter. Grade im Fall eines Mahnbescheids laufen auch bei Annahmeverweigerung die 14 Tage Widerspruchsfrist ab Verweigerung und der Titel entsteht ohne Widerspruch ebenfalls nach 14 Tagen.

    Mein Tipp: Immer annehmen, damit man weiß woran man ist und im Notfall die "Notbremse" ziehen kann und die Hauptforderung zahlen kann.

    Und immer daran denken: Einmal ergangene Titel können 20 Jahre gegen den Schuldner vollstreckt werden.
     
  16. 18. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline

    Irgendwie drehen wir uns im Kreis. Ich sage jedes Mal, dass Mahnungen Formfreiheit besitzen und Du jedes Mal dass sie praktisch unwirksam sind - was einfach nicht stimmt. Es gibt genügend Wege dem Schuldner eine Mahnung zukommen zu lassen, die vor Gericht anerkannt werden, sei es durch Zeugenaufsicht etc...

    Letzte Woche Freitag habe ich im Arbeitsgericht-FFM ein ähnliches Verfahren zwischen einem bekannten, in Eschborn ansässigen Unternehmen und einem Lieferanten mitverfolgt in welchem das komplette Mahn- und Gerichtsverfahren von Beginn durchgekaut wurde. Letztlich wurde die mündliche Anmahnung zum gesetzten Termin bevor das Unternehmen in Zahlungsverzug gerät anerkannt - ohne Postzustellung... Das war in den letzten Wochen nicht das einzige Verfahren mit dieser Ausgangssituation und solche Szenarien sind schon lange keine Präzedenzfälle mehr...
     
  17. 18. Juli 2012
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juli 2012
    AW: Mahnschreiben BuschOnline


    In deinem Beispiel sind wir dann aber auch unter Kaufleuten also B2B. da gelten dann andere Regelungen, z.B. die des Handelsgesetzbuches oder die entsprechenden Handelsbräuche. Des Weiteren sind Schriftformerfordernisse für Kaufleute reduziert und es wird mehr dem Wort des Kaufmanns getraut.

    Ich habe allerdings von B2C-Mahnungen gesprochen. Im Kreis drehen tun wir uns nicht, ich habe explizit den Zeugen mit rein genommen. Alle anderen (mündlichen, Email) Formen der Mahnung sind vom Zugang her kaum gerichtsfest belegbar und daher im Gerichtsverfahren nur nachrangig, wenn überhaupt, als Beweise nützlich. Schau dir entsprechende Zivilrechstsprechung an, du wirst mir danach zustimmen müssen. Ausserdem schau mal in die §§132 und 286 BGB sowie in die ZPO Nr.1. Da wirst du unter anderem erfahren, dass nicht gemahnt werden muss, wenn auf der Rechnung Zahlungsziel genannt wird, oder der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, zB. durch Ablehnung der Annahme der Rechnung. Folge von allem ist ein Mahnbescheid, so beantragt, der gerichtsfest zugestellt wird.

    Und ich stimme dir zu, dass du formal richtig liegst: Ein gesetzliche Formerfordernis seitens BGB für Mahnungen besteht nicht. Anfechtbarkeit wegen mangelndem Zugang ist dann aber der leichteste und wirksamste Trick, wenn der Zugang nicht belegbar ist. Ich habe daher vereinfachend gesagt: Alles, was nicht per Einschreiben eingeht oder vor Zeugen ergeht, kann ignoriert werden.
     
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