Mietvertrag Kabelfernsehen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Geda, 14. August 2012 .

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  1. 14. August 2012
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2012
    Hallo Leute.

    Ich hatte vor einiger Zeit schonmal einen Thread eröffnet der sich mit dem nicht vom VM unterschriebenen Mietvertrag befasste. Das hat nun alles geklappt und wir sind eingezogen. Jetzt haben wir aber kein Kabelfernsehen in der neuen Wohnung. Bevor wir den Vermieter anrufen, will ich aber gerne hier nochmal nachfragen.

    In den Nebenkosten steht:

    Was genau bedeutet das? Ich persönlich glaube, wir bezahlen das Vorhandensein und die Wartung der Anschlussmöglichkeit, also den Verteiler und das Kabelnetzwerk des Hauses. Meine Mitbewohnerinnen meinen aber da sei auch die Leistung, also das Kabelfernsehen ansich, mit inbegriffen.

    Die Formulierung macht mich dahingehend stutzig, weil mit Breitbandkabel ja viel mehr angestellt werden kann als Kabelfernsehen und diese Leistungen kriegen wir ja auch nicht.

    Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus.
     
  2. 14. August 2012
    AW: Mietvertrag Kabelfernsehen

    Hallo,

    bei uns ist es so, dass der Vermieter die Kosten für die Wartung und Instandsetzung der Leitung trägt sowie die meisten normalen Kabelkanäle freigeschaltet sind (also kein Digital Paket, kein HD Paket, kein Internet...nur Fernsehen wie man es mal per Antenne empfangen hat).

    Willst du Zusatzleistungen (Digital-TV, Internet, Telefon, etc.) so musst du mit dem entsprechenden Kabelbetreiber einen Vertrag schließen.
     
  3. 14. August 2012
    AW: Mietvertrag Kabelfernsehen

    Ja und es geht ja gerade darum, ob wir überhaupt Kabelfernsehen haben oder nur die Wartung und Instandhaltung der Anlage bezahlen. Ich möchte wissen ob ich mit der Formulierung im Vertrag zumindest ARD und ZDF erwarten kann oder ob ich gänzlich einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen muss.
     
  4. 14. August 2012
    AW: Mietvertrag Kabelfernsehen

    du wirst da kabelfernsehn haben.

    ARD ZDF ARTE unter DVB-C in HD under den rest unter analog.

    mfg Spunky

    aber wieso schreibst du hier und rufst da nicht an?
     
  5. 14. August 2012
    AW: Mietvertrag Kabelfernsehen

    Wie wärs damit einfach einen Fernseher anschließen und gucken was ihr reinkriegt. Aber normal müsst ihr einen Vertrag abschließen. Der VM sorgt nur für die Möglichkeit und die Wartung. Aber wenn ihr was nutzen wollt müsst ihr zu einem Kabelanbieter.
     
  6. 14. August 2012
    AW: Mietvertrag Kabelfernsehen

    Danke für diesen genialen Tipp . Wir haben 3 Fernsehgeräte angeschlossen, keines davon kriegt irgendwas rein. Von Tag 1 an hatten wir kein Kabelfernsehen, wenn wir beim Vermieter anrufen dann sagt er nur: "Da ist kein Kabelfernsehen mit drinnen. Ich bin mir aber nicht sicher. Ich melde mich." und dann meldet er sich nicht mehr.
     
  7. 14. August 2012
    AW: Mietvertrag Kabelfernsehen

    du hast auf jedenfall anspruch auf den empfang, mindestens der rechtlichen geförderten sender in deiner region. und zwar durch die gemeinschaftsantenne aus dem mietvertrag. es reicht nicht wenn diese nur vorhanden ist, der vermieter hat auch dafür zu sorgen, das sie funktioniert und sie ggf. wieder instandsetzen zu lassen.
    der erwähnte breitbandanschluss sagt lediglich aus, das ein solcher anschluss vorhanden ist und das du die möglichkeit hast den anschluss nutzen zu können, sofern du einen vertrag über die nutzung mit einem der anbieter hast.

    ich kann deinen mietvertrag zwar nicht lesen, aber ich gehe davon aus das du kein kabeltv mit drin hast. sei froh.
     
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  8. 11. September 2012
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2012
    AW: Mietvertrag Kabelfernsehen

    So, ich bin wieder zu Hause, habe Zugriff auf den Vertrag und da steht drinnen:

    2.16: Gemeinschaftsantenne / Anschluss an Breitbandkabel.

    Später kommt der Vermieter vorbei wegen Fernsehen und ein paar anderen Sachen und ich würde gerne ganz genau wissen was er mir damit ermöglichen muss. Weil momentan hat hier niemand Kabelfernsehen und er ist fest davon überzeugt, dass wir auch keines im Vertrag haben. Ich kann nur nirgends im Internet eine genaue Aussage dazu finden, weil in jedem Mietvertrag irgend ein anderer Rotz steht.

    Da muss doch eigentlich zumindest eine Grundversorgung gewährleistet sein, oder?

    EDIT: Hat sich nun erledigt. Hat eben ohne zu Murren gesagt, dass er sich drum kümmert.
     
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