#1 3. September 2012 Bruce Willis möchte nach seinem Ableben seine Musiksammlung vererben. Weil Apple ihm genau das verbietet, will der Schauspieler nun vor Gericht gehen. Und Willis hat noch ein Ass im Ärmel, um die Nutzungsbedingungen von iTunes zu umgehen. Der US-Schauspieler Bruce Willis will Apple verklagen, weil er bei iTunes erworbene Musik nicht an seine Kinder vererben darf. Das berichtete die Internetseite „pressetext.com“ am Montag. Demnach habe sich Willis zu dem Schritt entschlossen, als er erfahren habe, dass er nicht der Eigentümer der Musikstücke sei, die er über den Apple-Dienst erworben hat, sondern lediglich eine Lizenz zur Wiedergabe habe. Wie „pressetext.com“ weiter berichtete, erwägt Willis in fünf US-Bundesstaaten gegen die Nutzungsbedingungen von Apple zu klagen. Diese verbieten jegliche Weitergabe von über iTunes gekaufter Musik. Ferner plane Willis dem Bericht zufolge eine Stiftung zu gründen, die seine Musikdateien verwalten solle, um die Nutzungsbedingungen zu umgehen. Apple könnte Geschäftsbedingungen anpassen „Viele Menschen werden überrascht sein, wenn sie feststellen, dass sie die gekaufte Musik gar nicht besitzen. Es ist mehr als verständlich, dass man gesammelte Musikstücke an seine Kinder weitergeben will“, sagte Willis´ Rechtsanwalt Chris Walton „pressetext.com“ zufolge. Er gehe allerdings davon aus, dass Apple seine Geschäftsbedingungen anpassen werde, um seine Nutzer nicht zu verärgern. Sollte Willis Klage erfolgreich sein, könnte dies also auch Millionen anderer Nutzer von iTunes zugute kommen. Rechtsstreit um iTunes-Musiksammlung: Bruce Willis will Apple verklagen - Apple - FOCUS Online - Nachrichten Eine interessante Sache das man bei Apple die Musik nicht kauft sondern eigentlich nur ausleiht. Wieviel von den iTunes Nutzern und "Musikausleihern" haben sich die AGBs durchgelesen und wussten vor diesem Bericht das sie die gekaufte Musik nicht besitzen? Mal schauen ob Apple es drauf anlegt oder ihre AGBs freiwillig ändern. 4 Person(en) gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#2 4. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Also ich kaufe schon grundsätzlich nichts aus dem Apple iTunes store! Aber das man nur eine Lizenz erwirbt die Tracks wiederzugeben und eigentlich garnicht besitzt ist schon eine Frechheit. Aber dieser Fall erinnert mich zu gut an diese Southpark Folge "the human cent iPad" Jemand wie Bruce Willis mag vielleicht Erfolg haben. Aber hätte ein Ottonormalverbraucher diese Klage eingereicht wäre der Fall bestimmt nicht soweit gekommen. Was Bruce macht ist eine gute Sache und hoffentlich werden die AGB's auch mal ein wenig durchsichtiger, wenn man die Ausdruckt hat man bestimmt 3 volle Seiten wenn nicht sogar mehr. Eigentlich ist es doch ganz normal seine Musikstücke weiter zu vererben wie Bruce auch schon meinte. Naja, hoffen wir mal das er gegen Apple gewinnt und ein paar Apple usern somit auch ein stückweit die Augen öffnet 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#3 4. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Beim kauf einer CD, Film-DVD oder Spiels erwirbst du auch nur eine Lizenz und nicht die Musik, den Film oder das Spiel, so weit ich weiß. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#4 4. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Aber ich kann mit der CD, DVD, etc. anstellen was ich will. Ich kann sie verschenken, an Freunde ausleihen und wenn es soweit ist auch vererben was bei Apple ja nicht geht. + Multi-Zitat Zitieren
#5 4. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Hätte Bruce nicht einfach seine Stücke auf eine externe Platte ziehen können oder eben Brennen können und sie dann einfach seinen Kindern vererben? Das wäre doch bestimmt auch gegangen. Da hat niemand was gesehen und niemand was gehört + Multi-Zitat Zitieren
#6 4. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Es geht ihm wahrscheinlich ums Prinzip und um eine medienwirksame PR-Aktion. + Multi-Zitat Zitieren
#7 4. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Du hast den Sinn und den Beweggrund seiner Taten nicht verstanden. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#8 4. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Klar habe ich das. Aber damit will ich nur sagen das er es auch so hätte machen können . Hilfreich ist es aufjedenfall für die ganzen Apple Schmocks die alle AGBS einfach akzeptieren und nicht wirklich lesen. So wie das Prinzip das der gute Mann Geld für sein Musikstück zahlt und einfach nicht selbst darüber verfügen darf! Meine alternative war die des Ottonormalverbrauchers der nicht einfach gegen Apple vor Gericht ziehen kann. Danke + Multi-Zitat Zitieren
#9 4. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Bleibt trotzdem illegal egal auf welchem Medium er es speichert. + Multi-Zitat Zitieren
#10 4. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Bei dir klang das so als würde man sonst keine Lizenz erwerben darauf wollte ich nur hinaus. Aber die Lizenz erlaubt dir mehr aber auch nicht alles, bspw das öffentliche vorführen, das vervielfältigen (außerhalb der erlaubten Privatkopie) oder das ausleihen im geschäftlichen Rahmen. Bei Spielen hat man auch oft stärkere Einschränkungen. Bspw Gebrauchtspiele bei den man sich bei EA dann eine neue Lizenz kaufen muss um den MP spielen zu können. Ob das nur Apple macht? Kann ich mir nicht vorstellen ?( + Multi-Zitat Zitieren
#11 4. September 2012 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben hier noch was von ner kanzlei dazu text dazu: Heruntergeladene mp3 verkaufen - legal oder illegal? 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#12 16. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Wie der Rechtsanwalt schon festgestellt, was Unternehmen in ihre AGB's reinschreiben ist noch nicht lange nicht gültig, mehr ein Wunschdenken. Jeder der im Studium das Seminar Wirtschaftsrecht und Vertriebsrecht durchmachen durfte (oder in einigen Fällen musste ) wird wissen, dass viele AGB's ungültig sind, oder zu teilen ungültige Passagen enthalten. Wieso ist das so? Weil es immer genug Vollidioten gibt, die ernsthaft denken, dass die AGB's immer richtig sind und sich dem Anbieter fügen müssen. + Multi-Zitat Zitieren
#13 17. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben für den privatnutzer ändert sich dadurch rein garnichts^^ und ob die user ihre musikstücke nur "ausleihen" oder sie besitzen, juckt die doch nich, solange sie die titel so oft abspielen können wie sie wollen.... + Multi-Zitat Zitieren
#14 17. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Ist halt dumm wenn man den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz nicht kennt + Multi-Zitat Zitieren
#15 18. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Der Titel ist ein bisschen komisch gewählt ^^ Hört sich so an, als würde nur ihm verboten seine Musik zu vererben. Ich denke mal das ist ne Art Publicity von ihm, weil ganz ehrlich: Wen juckts denn nur im entferntesten was bei Apple in den AGB steht? Wenn es ihm wirklich nur darum geht, dass er seine Musiksammlung an seine Kinder weitergeben möchte, dann sagt er ihnen sein Passwort oder gibt ihnen die Dateien. Dass er jetzt versucht die AGB ändern zu lassen nur um seinen Kindern nen Gefallen zu tun ist doch lächerlich. Diese Bedingungen werden ja afaik auch von Steam und Origin gestellt. Trotzdem ist nicht zu überprüfen ob man sich nun daran hält und nicht seine Accountdaten weitergibt. Jetzt mal ehrlich: Wenn ich will, dass meine Kinder die Musik hören, dann krieg ich das auch hin. Ein Grundsatzurteil ist vielleicht symbolisch ganz gut, aber vom Sinn und Zweck her nicht nötig. Und warum er klagen will versteh ich auch nicht so recht. Welcher Schaden ist denn dadurch entstanden ?( + Multi-Zitat Zitieren
#16 19. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Ein Fahrzeug ist doch auch kein Eigentum, sondern ein Besitz.... + Multi-Zitat Zitieren
#17 19. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Wenn dus noch nicht abbezahlt hast sicherlich Oo Wieso ist denn ein Fahrzeug kein Eigentum? + Multi-Zitat Zitieren
#18 19. September 2012 Zuletzt bearbeitet: 19. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben genau so ist es, wenn ich ne CD erwerbe, besitze ich die Musik auch nur und sie ist nicht mein geistiges Eigentum Mal für die Dummen: Besitz = Eingeschränkes Verfügungsrecht, da es dir nicht gehört Eigentum = Uneingeschränkte Verfügungsrecht, da es dir auch gehört. Ein finanziertes Auto gehört z.b. bis zur letzten Rate der Bank + Multi-Zitat Zitieren
#19 19. September 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Ich meinte mit "wenn dus noch nicht abbezahlt hast sicherlich", dass es dann in deinem Besitz ist, aber kein Eigentum. Wenn du es abbezahlt hast bist du logischerweise Eigentümer + Besitzer + Multi-Zitat Zitieren
#20 8. November 2012 Zuletzt bearbeitet: 8. November 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Edit: sorry für späte Antwort.. also: mein Auto wurde in bar gekauft.. Hholt doch bitte Eure Zulassungsbescheinigungen(Fahrzeugschein) raus, da steht : Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. Versteht Ihr es? Eigentürmer ist immer noch der Hersteller, wir sind die rechtlichen Besitzer... Gruß Sschraube + Multi-Zitat Zitieren
#21 8. November 2012 Zuletzt bearbeitet: 8. November 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Der Eigentümer des Wagens ist derjenige der den Fahrzeugbrief hat. Das soll dieser Satz sagen. Sonst nichts. Der Wagen ist dein Eigentum wenn du ihn komplett bezahlt hast. Also bar oder nach der letzten Rate. + Multi-Zitat Zitieren
#22 8. November 2012 Zuletzt bearbeitet: 8. November 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben das ist pauschalisierter blödsinn, der besitzer des fahrzeugbriefs war rechtlich noch nie automatisch auch der eigentümer, auch wenn das von vielen gern so gesehen wird. rechtllich ist derjenige eigentümer, welcher den wagen auch nachweislich erworben hat. aber davon abgesehen passt das überhaupt nicht zum thema, da es sich beim erwerb von mp3 online lediglich um lizenzen und nutzungsrechte handelt. bei der herkömmlichen cd ist das nicht viel anders, nur das dir dort nach erwerb die datenträger gehören, die du selbstredend verkaufen/vererben oder sonstwas mit machen darfst. der inhalt der scheiben gehört einem deshalb noch lange nicht. aber der unfug von Sschraube stellt ja alles in den schatten... die letzte ausführung von naitsgang dagegen stimmt auf den punkt. + Multi-Zitat Zitieren
#23 9. November 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Diese Aussage hat mich echt neugierig gemacht und mich dazu bewegt, mal etwas mehr zu lesen. Der Post von Sschraube ist natürlich inhaltlich komplett falsch. Der Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der das Fahrzeug rechtmäßig erworben hat. Dies kann beispielsweise durch Kaufvertrag, Schenkung oder Erbe geschehen. Der Besitzer des Fahrzeugs muss aber nicht gleichzeitig der Eigentümer des Kfz sein. Der Besitzer ist gemäß §854 Abs. 1 BGB derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache ausübt, hier das Fahrzeug. Der Besitzer ist derjenige, dem die rechtliche Sachherrschaft zugeordnet wird (vgl. hierzu §903 Satz 1 BGB). Besitz und Eigentum können sowohl bei einer als auch mehrer Personen liegen UND/ABER auch bei unterschiedlichen Personen. Im Falle des Erwerbs von einem KFZ ist der Käufer der Eigentümer und in Normalfall auch der Besitzer. Aber auch der Besitzer des Fahrzeugbriefs muss nicht zwangsweise der Eigentümer des Fahrzeugs sein. Es ja durchaus sein, dass der Fahrzeugbrief bei Eltern/Kindern abgelegt wird oder widerrechtlich aus dem Besitz des Eigentümers entwendet wurde. Dieses simple Beispiel lässt sich aber nicht einfach so auf den Erwerb von Musik im iTunes-Store zu übertragen. Mit dem Verkauf des Nutzungsrechts, was wohl offensichtlich personengebunden ist, hat Apple das schon klug gemacht. Ich persönlich halte es dennoch für fragwürdig.. + Multi-Zitat Zitieren
#24 10. November 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben Besitz, kein Eigentum! (wie so schön geklärt wurde) Ihr drüft ja die Lieder auch nicht weiterverkaufen und/oder für eure Lieder ausgeben. Jedenfalls: Ansich ist schon lange klar, dass bei iTunes nur "ausgeliehen" wird und es im Vergleich zu Steam (Beispiel!) totaler Betrug ist. Bei Steam kaufe ich ein Spiel und kann es runterladen ...so oft ich will. Bei Itunes ist man selbst dafür verantwortlich die Lieder zu sichern. Falls man mal den PC formatiert und dieses nicht sichert sind sie weg und können nicht neu runtergeladen werden. Es sei denn man kauft sie nochmals. Ist doch toll sowas! + Multi-Zitat Zitieren
#25 10. November 2012 Zuletzt bearbeitet: 10. November 2012 AW: US-Schauspieler darf digitale Musik nicht vererben alle inhalte? ich glaube nicht. wer hat dir das denn geflüstert, kannst du das auch belegen? wär doch mal was... von dir beschriebenes betrifft/betraf lediglich einige inhalte und dafür gibts z.b. die icloud und die ist zumindest für die ersten 5gb für umme. dein vergleich mit steam hinkt ebenfalls, sollte steam ein spiel im nachhinein aus dem angebot nehmen oder den dienst gar einstellen, ist ebenfalls essig mit neu runterladen. nicht anders als bei itunes, nur das es dort bereits jetzt einiges zu erwerben gibt, was eben nicht von dauer ist. und auch ohne extra nachsehen zu müssen bin ich sicher das darauf hingewiesen wird, also kein grosses problem. + Multi-Zitat Zitieren