Immatrikulation und "Scheinstudium"

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von neutraler, 11. September 2012 .

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  1. 11. September 2012
    Hi,

    mein Anliegen hier in diesem Thread ist unbestritten von einer nicht ganz sozialen Natur, dennoch würde ich es schätzen von Flames oder dergleichen abzusehen.


    Also, wie der Titel schon darauf hindeutet, geht es hierbei um eine Immatrikulation und die "Tätigkeit" als Scheinstudent.
    Ich hatte sehr viel geplant für die Zeit zwischen meinem Abitur ( Juni 2012 ) und dem Studiumsanfang ( Oktober 2012 ), leider konnte ich NICHTS dergleichen machen aufgrund einer physischen Verletzung (geplant war unter anderem Alpenüberquerung, 3+ Wochen Wandern in Schweden, "Survival" in Kanada, längerer Kletteraufenthalt in den Dolomiten usw.), was nunmal sehr schade ist.

    Jetzt zur eigentlichen Thematik: Ich persönlich habe kein Problem damit, nochmal ein Jahr mit meinem Studium zu warten, zwischendurch etwas zu jobben und meine Pläne zu realisieren (evetuell noch was anhängen ).
    Jetzt hab ich aber noch einen älteren Bruder und eine Schwester, die beide studieren und keine Studiengebühren zahlen müssen (3 Kinder; bisher 1 Schule, 2 Studium)...was heißt, wenn ich jetzt nach meinem Abitur kein Studium oder eine Ausbildung dranhänge zum einen meine Geschwister die Studiengebühren zahlen müssen und zusätzlich fällt das Kindergeld weg. Und mein Vater (Eltern geschieden) meinte auch, wenn ich ihm keinen Immatrikulations-Nachweis vorlege, er auch keine Unterhaltszahlung mehr leistet für mich. (Ist ja verständlich)

    Leider ist die obige Situation weit entfernt von unseren finanziellen Möglichkeiten.



    Nun hatte ich mir überlegt mich an der XXX (Uni) einfach zu immatrikulieren, dann bekommen "wir" weiterhin Kindergeld, Unterhalt vom Vater und meine Geschwister müssen weiterhin keine Studiengebühren zahlen.
    Zudem kann ich meinen Träumen "nachjagen".

    Dass ich die Immatrikulationsgebühr zahlen muss, ist mir klar.


    Jetzt hab ich allerdings noch ein paar Fragen:

    - sollte das mit dem Scheinstudium rauskommen, werde ich natürliuch exmatrikuliert, wie sieht das dann aus mit den Zahlungen? Kann die Uni dann Studiengebühren "nachklagen"?
    - Zurückzahlung des bekommenen Kindergeldes?
    - Wenn ich mich dann ausgetobt habe und "richtig" studieren möchte, welche Einschränkungen habe ich von meiner ersten Immatrikulation?

    - Wenn es bestimmte Flichtvorlesungen gibt o.ä., kann ich mich dann einfach reinhocken? Was passiert wenn ich auch zu diesen nicht hingehe? Darf ich dann einfach nicht zu den Abschlussprüfungen antreten oder kann ich auch während des "Scheinstudiums" exmatrikuliert werden in Kombination mit den obigen Fragen?

    - wie sieht das generell mit der Illegalität aus? Kann ich wg. irgendwas belangt werden?

    Vielen Dank fürs Lesen und für die ein oder andere Antwort

    Gruß
     
  2. 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    1. Wenn du exmatrikuliert wirst, bekommst du KEINE Studiengebühren zurück.

    2. Wenn raus kommt das du unberechtigt Kindergeld erhalten hast, muss du dies ebenfalls zurückzahlen.

    3. Wenn du exmatrikluiert wurdest, musst du höchst wahrscheinlich einen anderen Studiengang nehmen oder sogar die Uni wechseln.

    4. Ein Scheinstudium fliegt spätestens nach 3 Semestern auf, weil du entsprechend die Prüfungen ablegen und bestehen musst nach dem 3ten versuch.
     
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  3. 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    Ich würd an deiner Stelle einfach jetzt mit dem Studium anfangen, das du willst.

    Je nachdem sind da teilweise einige Vorlesungen dabei, die Hinz und Kunz schafft, und bei Vorlesungen musst du auch nicht anwesend sein.

    Das heißt, du lernst einfach im Jänner, machst die Prüfung und fertig - kein Scheinstudium, sondern einfach ein normales Studium.

    Bzgl. Zahlungen hat Raid recht!
     
  4. 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    Was spricht dagegen deine Träume aufzuschieben? Denke jeder war mal in einer Situation, in der er seinen Traum zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht realisieren konnte.

    Ich würde auch lieber ein anderes Auto fahren, aber innerhalb der Ausbildung würde mich das auffressen, aber das heißt ja nicht, das man sich danach keins holen kann.

    Und Semesterferien haste doch auch noch, musst ja nicht Zuhause bleiben und lernen und daher würde ich einfach studieren gehen und mir alles nach und nach erfüllen, denke davon haben deine Geschwister auch etwas.
     
  5. 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    ich kenne etliche, die wegen dem Kindergeld und besonders fürs Bahnticket sich irgendwo einschreiben.

    Such Dir ne UNI in der nähe, damit Du auch nen fahrschein hast. Schreib dich für was nc-freies ein, aber informier Dich vorher, ob es Pflichkurse gibt.
    zB ich studier in aachen und hab sowas überhaupt nicht. Wohingegen das in bei Übungen in Köln oder Bonn gang und gebe ist
    Und einfach nicht für KLausuren anmelden!

    Ich weiß nicht, was Du später studieren möchtest und welchen nc Du hast, aber wenn Du eingeschrieben bist, kannste Dir keine wartesemester anhäufen
     
  6. 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    warum sollten deine Geschwister plötzlich Studiengebühren bezahlen wenn du dich einschreibst?

    Studiengebühren sind (in der Regel) von der Uni abhängig und nicht von der Anzahl der Geschwister.
     
  7. 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    ne freundin von mir hat das 2 semester gemacht. hat sich ein studiengang rausgesucht, der NC-frei is und hat sich eingeschrieben. is zu keiner vorlesung gegangen und gar nix. gab kein streß von der uni seite aus. wenn es bei dir kompliziert wird dann würde ich mich wenigstens zu den prüfungen anmelden und auch hingehen und dann irgendnen wisch aufschreiben. damit du wenigstens etwas da leistest. aber eigentlich sollte es da keine probleme geben, wenn du nur 2 semester "studierst". zumindest an meiner uni is das so.
     
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  8. 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    Ich gehe einfach mal davon aus, dass an den betreffenden Unis auch die Regelung herrscht, dass man keine Studienbeiträge zahlen muss, wenn die Eltern für drei oder mehr Kinder Kindergeld beziehen. Das ist bei mir so und das ändert sich nicht, wenn du anfängst zu studieren.
     
  9. 12. September 2012
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    Hi,

    erstmal vielen Dank für die Antworten, ich werde versuchen auf möglichst alles einzugehen.

    Das war mir klar, aber da wir 3 Personen sind, die alle einer Ausbildung/Studium nachgehen würden, sind wir von den Semestergebühren komplett befreit (siehe hier, unter "Befreiung von der Gebührenpflicht / Erlass" 3. Punkt)

    Wie ist denn diese Berechtigung "definiert" ? Weil eigentlich studiere ich ja, bin halt nur nicht anwesend und werde dann halt auch nicht zu den Prüfungen zugelassen/ bzw. falle durch wegen nicht anwesend.


    Also vorsichtshalber einen Studiengang wählen, der mich nicht wirklich interessiert?

    Das möchte ich MAXIMAL 2 Semester machen, da ich unter anderem die Frühjahrs- und Sommermonate "brauche".



    Nein, sie müssen die Gebühren zahlen, wenn ich mich NICHT immatrikuliere. Die Studiengebühren in Bayern bei 3 Kindern sind wie beim obigen Link geregelt.

    Genau, das meinte ich.

    Und zum Schluss möchte ich nur nochmals sagen, dass mein Ziel nicht darin besteht, Gott und die Welt um ein paar Scheinchen zu prellen, sondern dass es eine "gute" Möglichkeit ist meinem Bruder und Schwester das Leben nicht unglaublich schwer zu machen und auf der anderen Seite ich mein Ding durchziehen kann.



    Ich danke nochmals für die vielen Antworten



    Edith: Woran erkenne ich denn welcher Studiengang Pflichtveranstaltungen hat? Google?

    Es geht übrigens um die LMU in München.





    Um noch eine Frage am Ende hinzu zufügen bzgl. fehlender Anwesenheit bei Pflichtveranstaltungen.

    folgendes laut Google:

    Ist das wahr? Oder kann man während des Semesters exmatrikuliert werden?
     
  10. 12. September 2012
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    Naja, es ist schon auffällig, wenn man 2 Semester eingeschrieben ist, aber keine Prüfung bestanden hat bzw. nicht mal teilgenommen hat. Und die Behörde, die dafür zuständig sind, weiß natürlich auch, dass sich Leute einfach so einschreiben, damit sie den Status eines Studenten haben.

    Afaik ist es so: Wenn man in einem Studiengang zwangsexmatrikuliert wurde, darf man sich im gleichen Studiengang nicht mehr bewerben (auch nicht an anderen Unis). Hab dazu jetzt aber nichts im BayHschG gefunden.

    Außerdem ist durchs BayHschG eine Höchstudienzeit festgelegt. Für Studiengänge mit Bachelor-Abschluss darf man maximal 4 Jahre brauchen, d.h. 8 Semester. Wenn du jetzt schon 2 Semester mit nichtstun verbringst, dann müsstest du den Rest in 6 Semestern schaffen (wenn du den Studiengang weitermachen willst).

    In den jeweiligen Fachprüfungsordnungen der Studiengänge. Siehe z.B. hier für Physik an der LMU, Anlage 1.
    http://www.uni-muenchen.de/aktuelles/amtl_voe/0100/134-17ph-ba-ps00.pdf
    Hier hast du insgesamt drei "Grundlagen- und Orientierungsprüfungen". Diese drei Prüfungen müssen zum Ende des ersten Semesters bestanden sein, sonst wird man ge-ext.


    Man kann zu jeder Zeit exmatrikuliert werden. Dein Zitat verstehe ich nicht. Pflichtveranstaltung heißt auch nicht, dass dort Anwesenheitspflicht (zur Vorlesung o.Ä.) besteht, sondern dass man das entsprechende Modul irgendwann mal bestehen muss. Ich studiere an der TUM und habe bei keiner Veranstaltung (außer Praktikas) eine Anwesenheitspflicht.
     
  11. 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    Niemand wird nachfragen.
    Du wirst nach 3 Semestern exmatrikuliert und fertig. Machen tausende.
    Darfst Dir nur keinen Studiengang suchen, in dem Du später wirklich studieren willst.
     
  12. 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    ich gebe zu bedenken dass es einige bundesländer gibt, bei denen studiengebühren erhoben werden, sobald du ein zweitstudium antrittst.

    desweiteren: hast du schonmal was von urlaubssemestern gehört?
    wenn du ohnehin nciht vorhast n volles jahr abzuhängen, solltest du vllt ein jajhr studieren und dann ein semester als urlaubssemester durchziehen. das bringt dir effektiv 9 freie monate während derer du als vollwertiger student immatrikuliert bist.
    dabei solltest du dir mal überlegen, dass du wirst gebühren zahlen müssen, wenn dein erstes geschwist mit dem studium fertig ist. heißt: je länger du wartest desto mehr studiengebühren wirst du zahlen müssen.
    fraglich ist auch ob eine universität, die dich nach 3 semestern nix tun exmatrikuliert überhaupt nochmal in einen anderen studiengang einschreiben möchte?! da würde ich mich in jedem fall erkundigen.
    zu bedenken ist auch - ich weiß zwar nicht was du studieren willst - aber nicht jeder bekommt seinen wunschstudienplatz direkt im ersten jahr. wenn du schon ein jahr aussetzen willst solltest du, falls dein wunschstudium ähnliche probleme hat, auf nummer sicher gehen und dich trotzdem bewerben. das erhöht deine chancen, das zu studieren was du willst und vor allem es an der uni zu tun wo du möchtest.
    mein tipp: die meisten studiengänge bieten einem genug freiraum in den semesterferien. immatrikulier dich für deinen wunschstudiengang nutz die möglichkeit des urlaubssemesters. so bewegst du dich völlig im rahmen des erlaubten und unproblematischen
     
  13. 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    Ich studier auch in Bayern und es ist so: Wenn 2 Kinder studieren und studiengebühren zahlen müssen, muss das dritte Kind (nicht die beiden ersten!) nicht zahlen!
     
  14. 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    Also ich hab jetzt nur auf die Schnelle das hier gefunden:


    Außerdem bin ich mir zu 110% sicher, dass meine Geschwister keine Semestergebühren bezahlen


    Auf das andere geh ich heute Abend noch ein.

    Danke für die Antworten.
     
  15. 12. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    Genau, bei drei Kindern, die Kindergeld beziehen, entfallen die Studiengebühren.

    Wenn zwei Geschwister studieren, muss man nur einmal Studiengebühren bezahlen.

    Siehe auch BayHschG, Art. 71, Absatz 5.
     
  16. 13. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    mein tipp: noch informieren ob du bafoeg bekommen kannst :lol:
     
  17. 13. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    Da wird er dann aber irgendwann auf die Schnauze fallen, denn zum fünften Semester muss man seine bisherigen Leistungen nachweisen. Und wenn er dann in den ersten zwei Semestern nichts bestanden hat, wird die Dame aufm BaföG-Amt schon misstrauisch
     
  18. 13. September 2012
    AW: Immatrikulation und "Scheinstudium"

    Hoi,

    gestern nicht mehr dazu gekommen zu schreiben...

    Also ich hab mich jetzt online immatrikuliert für Germanistik ( :O ) an der LMU und werde dann zum entsprechenden Termin die Immatrikulation vor Ort abschließen.


    BaföG werd ich nicht beanspruchen





    An dieser Stelle ein Dankeschön an alle die mir helfen wollten. Dann mach ich hier mal zu; sollte noch jmd. Fragen zum Scheinstudium haben, einfach PM schicken, dann mach ich hier wieder auf.


    Gruß,
    neutraler
     
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