Gewährleistungsausschluss bei Zahnschmuck?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von eSo, 27. September 2012 .

  1. 27. September 2012
    Hi,


    meine Frau hat sich ein glitzer Steinchen auf'm Zahn setzen lassen, weil sie es ja ganz niedlich findet. Damals hatte sie einen Stein setzen lassen, der hat stolze 5 Jahre gehalten.

    Vor knapp 2 Monaten hat sie einen neuen Stein setzen lassen. Heute ist er schon abgefallen.

    Keine Kulanz der Zahnpraxis, im Gegenteil die Zahnpraxis besteht darauf, dass es bei "Kosmetischen-Behandlungen", keine Gewährleistung gibt.

    Stimmt das?

    Es kommt doch einen ganz normaler Kaufvertrag zustande?! In meiner, anscheinend, rosa Welt ist "der Verkäufer" 6 Monate lang zur Gewährleistung verpflichtet bzw. die ersten 6 Monate muss er uns doch beweisen, das wir was falsch gemacht haben.
    Gibt es irgendwelche Ausschlussvarianten für Gewährleistung bei Prophylaxtischer Behandlung / Zahnschmuck / Kosmetik Behandlungen etc. ?

    Leider find ich im Internet keine seriösen Quellen zu dieser Sachlage (z.B. auf der Seite der Zahnärtze Kammer usw.).

    Wisst ihr weiter?

    Und nein, für 40€ (soviel hat das Stein setzen gekostet) schließ ich keine Rechtschutzversicherungen ab, bezahle auch keinen Anwalt oder Gutachter.
     
  2. 27. September 2012
    AW: Gewährleistungsausschluss bei Zahnschmuck?

    Als Patient hat man kein Anrecht auf Behandlungserfolg, sondern auf eine lege artis durchgeführte Behandlung. Ich wüsste nicht, dass das bei rein kosmetischen Angelegenheiten anders sein sollte. Wenn dem ein Materialfehler zugrunde liegt haftet der Hersteller allerdings ganz normal für das Teil.
    Ein Behandlungsfehler müsste zunächst nachgewiesen werden. Das ist aber erstens unwahrscheinlich, lohnt sich zweitens nicht, wie du schon richtig sagst.
     
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