BWL: Unterschied Gesellschafter / Inhaber

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Faulchen, 28. September 2012 .

Schlagworte:
  1. 28. September 2012
    Ist es das gleiche oder gibt es unterschiede?

    Inhaber = Einzelunternehmen / eine Person.

    Gesellschafter min. 2 Personen (OHG&GMBH)

    Ist es so korrekt, wir schreiben am Dienstag eine Klausur, unsere Lehrerin hat uns nicht den unterschied erklärt, habe leider vergessen nachzufragen..

    Ich danke euch schon mal, für die Antwort

    Liebe Grüße,
    Fauli
     
  2. 29. September 2012
    Zuletzt bearbeitet: 29. September 2012
    AW: BWL: Unterschied Gesellschafter / Inhaber

    Wir haben in unseren Vorlesungen echt noch nie in diesem Zusammenhang von einem "inhaber" gesprochen. das einzig wo man "inhaber" sagt ist wirklich bei einer einzelunternehmung. beispielsweise haben meine eltern eine gaststätte gekauft, sie mussten sich aber auf einen "Inhaber" einigen. dieser ist auch eigentümer des geschäfts. bei anderen rechtsformen sind generell es gesellschafter / teilhaber / eigentümer usw.
    Gesellschafter kann auch der alleinige eigentümer einer GMBH sein. Es müssen nicht unbedingt zwei Personen sein.


    Inhaber – Wikipedia
     
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  3. 29. September 2012
    Zuletzt bearbeitet: 29. September 2012
    AW: BWL: Unterschied Gesellschafter / Inhaber

    Danke eSo. Ist also eigentlich das gleiche

    Noch eine Frage:
    Ein Geschäftsführer, kann doch auch gleichzeitig Stellvertreter sein oder? Man muss doch nicht extra 2 einstellen, oder? also 1. Geschäftsführer und eine Vertretung.
    Der Vertreter vertritt das Unternehmen nach Aussen..

    Haben wir leider nicht aufgeschrieben..

    Danke euch schon mal,
    Liebe Grüße,
    Fauli.
     
  4. 29. September 2012
    Zuletzt bearbeitet: 29. September 2012
    AW: BWL: Unterschied Gesellschafter / Inhaber

    Gibt da denk ich keine exakte allgemeingültige Definition.
    Z.B. kann man auch alleiniger Gesellschafter sein. Wäre dann ja auch nur einer.

    Würde daher sagen:
    Inhaber = alleiniger Gesellschafter
    Gesellschafter = Mitinhaber
    (nach Sprachgebrauch)

    Auf die Rechtsform (ob Personen- oder Kapitalgesellschaft) kommt es da nicht an.

    Ein Geschäftsführer ist kein Stellvertreter. Du kannst zusätzlich einen Stellvertreter einstellen, der dann auch befugt ist, das Unternehmen nach Aussen hin zu vertreten. Ansonsten ist nur der Geschäftsführer dafür verantwortlich.
     
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  5. 29. September 2012
    AW: BWL: Unterschied Gesellschafter / Inhaber

    Danke, für deinen Poste, Klonschaaf

    Der Geschäftsführer vertritt das Unternehmen, nach Aussen, kann aber noch einen Stellvertreter einstellen, welcher dann das Unternehmen nach Aussen vertritt, right?

    Liebe Grüße,
    Fauli.
     
  6. 29. September 2012
    AW: BWL: Unterschied Gesellschafter / Inhaber

    exactly!
    Aber wenn es einen Stellvertreter gibt, kann der Geschäftsführer natürlich immer noch das Unternehmen nach Aussen hin vertreten. Dann quasi beide, nicht nur der Stellvertreter.
     
  7. 29. September 2012
    AW: BWL: Unterschied Gesellschafter / Inhaber

    Danke dir, Klonschaaf, hast mir sehr geholfen.


    Letzte Frage:

    Bei einer GMBH haften der/die Gesellschafter ja nur mit ihrer Stammeinlage. Bei einem Kauf einer Maschine (bsp.) müssen sie doch ggf. privat etwas "vorstrecken" oder??

    Irg. wie gab es dort doch einen Sonderfall, wo die Gesellschafter dann doch privates miteinfließen lassen müssen, oder?

    Liebe Grüße,
    Fauli. :]
     
  8. 29. September 2012
    Zuletzt bearbeitet: 29. September 2012
    AW: BWL: Unterschied Gesellschafter / Inhaber

    Kommt auf den Fall an.

    GMBH ist schön und gut. Du bezahlst ja nicht eine Maschine für 100.000EUR mit deiner Stammeinlage von 25.000EUR. Dafür müsstest du dir beispielsweise ein Kredit holen. Sagt nun die Bank, "sie haben nur 25.000EUR Stammeinlage, dass genügt uns als Sicherheit für einen so hohen Kredit nicht", muss der Gesellschafter z.B. mit seinem privaten Haus als Sicherheit herhalten.
    Nur weil du eine GMBH besitzt heißt da snoch laange nicht, dass du überhaupt irgendwelche Kredite erhälstt. Die Bank will sogut wie immer "gleichwertige" Sicherheiten in Höhe des Darlehens. Erteilt die Bank ein Darlehen in Höhe von 100.000EUR gegenüber der GMBH, diese besitzt tatsächlich nur 25.000EUR Stammeinlage (und keine weiteren Werte). Die GMBH geht Pleite. Dann ist der Dumme, die Bank. Die kriegen nun nämlich die 25.000EUR Stammeinlage (mehr ist ja in der GMBH nicht vorhanden) und die Gesellschafter der GMBH sind quasi fein raus, obwohl da noch 75.000EUR Forderungen offen sind.

    Ist natürlich jetzt sehr salopp formuliert, aber macht das prinzip deutlich.


    http://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/gesellschaftsrecht/Gesellschaftsformen/GmbH/462870/HaftungGeschaeftsfuehrerGesellschafterGmbH.html;jsessionid=F74160D741AF1EF9428E230B7C6931BC.repl1

    Da stehen auch noch ein paar Fälle sowie allgemeine Sachen zur Haftbarkeit der Gesellschafter be einer GMBH.
     
  9. 29. September 2012
    Zuletzt bearbeitet: 29. September 2012
    AW: BWL: Unterschied Gesellschafter / Inhaber

    Bei einer GmbH ist Privatvermögen der Gesellschafter und Gesellschaftsvermögen strikt getrennt.
    Wenn das Kapital z.B. für eine Maschine also nicht ausreicht, gibts für die Gesellschafter 2 Möglichkeiten: Entweder man erhöht seine Stammeinlagen (also das Eigenkapital) oder ein/mehrere Gesellschafter gewähren der Gesellschaft ein Kredit/Darlehen (erhöht damit das Fremdkapital).
    (Oder man holt sich das Geld halt woanders her, Bankkredit/Investoren oder so)

    Wenn du mit "privat etwas vorstrecken" ein Darlehen meintest, dann ja, kann man wie gesagt machen. Nennt sich dann Darlehen/Kredit eines Gesellschafters (Gesellschafter-Fremdfinanzierung), ist Fremdkapital, und muss dem Gesellschafter zurückgezahlt werden (samt Zinsen).

    Ist mir so auf die schnelle nicht bekannt. Haften eigentlich immer nur mit ihrer Kapitaleinlage, ausser natürlich sie machen sich irgendwie strafbar.

    kein Ding

    Edit:
    Gibt auch viele GmbHs, die nur/fast ausschliesslich per Eigenkapital gegründet werden. Mit dem dem "zahlt" man dann schon ganz normal.
     
  10. 29. September 2012
    AW: BWL: Unterschied Gesellschafter / Inhaber

    Danke eSo :]


    Das der Gesellschafter einer GMBH sein Privatvermögen mit ins Spiel bringt, geht aber nur bei dem von dir angeführten bsp. oder? Eine andere Ausnahme gäbe es nicht oder?

    Liebe Grüße,
    Fauli :]
     
  11. 29. September 2012
    AW: BWL: Unterschied Gesellschafter / Inhaber

    Und danke Klonschaaf, ihr beide habt mir echt sehr geholfen, ich denke jetzt sind alle Fragen geklärt. Jetzt muss ich nur nur noch 15. Seiten lernen
    Danke euch
     
  12. 29. September 2012
    AW: BWL: Unterschied Gesellschafter / Inhaber

    Ja stimmt, da hab ich quark geschrieben. Stammeinlage ist normales Eigenkapital der GMBH.
     
  13. 29. September 2012
    AW: BWL: Unterschied Gesellschafter / Inhaber

    Weitere Frage:

    Wir haben längere Texte zum Thema "Handelsunternehmen" aufgeschrieben.

    Z.b Lagerrung/Zeitausgleich

    Da Herstellung und verwenung von Gütern oft zeitlich nicht übereinstimmen (viele landwirtschaftliche erzeugnisse werden oft während der erntezeit verarbeitet, aber das ganze jahr verbraucht, bei saisonartikeln ist es umgekehrt), aber auch um ständiglieferbereit zu sein, werden vom großhändler waren bevorratet. Weitere Gründe können Preisvorteile,Beförderrungskosten oder Warenspekulationen sein.

    Sau lang und nervig zum auswendig lerne.

    Da habe ich auf Wikipedia das hier gefunden:

    Eig kann ich das hier doch auswendig lernen, ist doch alles richtig und gibt alles wieder oder?

    Liebe Grüße,
    Fauli
     
  14. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.