Bafög + Werkstudent + Kindergeld + Unterhalt: Freibeträge?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von variat, 2. Oktober 2012 .

  1. 2. Oktober 2012
    Hallo zusammen,

    ich bin Student und werde demnächst einen Job als studentischer Mitarbeiter bei einem Automobilhersteller antreten. Ich beziehe zudem auch Bafög, dies sind ca. 250€ im Monat.

    Ich werde nun gemäß des Vertrags maximal 20h / Woche arbeiten zu einem Stundenlohn von (ich glaube) 12,81€ Brutto.

    Nun habe ich folgende Fragen, bzw. die Bitte, dass mir hier jemand mit noch mehr Ahnung als ich, dies mal bestätigen kann.

    1. Beitrag zu Sozialversicherungen (AV, KV, PV, RV)

    Generell ist man doch selbst als "hauptberuflicher" Student in einem Nebenjob von diesen Beiträgen befreit, richtig?

    siehe hier

    Generell einen Beitrag zur Rentenversicherung müsste ich dann zahlen, oder sehe ich das falsch?

    Irgendwo hatte ich jedoch gelesen, dass mir hier rein gar nix abgezogen wird. Habe gerade aber die Quelle nicht parat.

    Richtig?

    2. Freibetrag Einkommenssteuer


    Der Freibetrag für die ESt liegt ja bei 8004€. Diesen Betrag überschreibe ich für 2012 definitiv nicht, für 2013 ist dies noch nicht absehbar.
    Das heißt doch schon einmal, dass ich für 2012 auch keine ESt zahlen muss. (Den Freibetrag überschreibe ich mit Einkünften aus dem oben beschrieben Job plus einem sechsmonatigem Praktikum nicht).
    Richtig?

    3. Kindergeld

    Beim Kindergeld wurde der Freibetrag ja gänzlich zum Vorteil des Studierenden geöffnet. siehe hier
    Also müsste ich auch keine Abstriche hier befürchten.
    Richtig?

    4. Jobben und Bafög
    Der Freibetrag im BWZ liegt ja bei 4800€. Mein aktueller BWZ ist im letzten Monat, September 12, angelaufen. Das heißt ja, ich habe noch den vollen Freibetrag.

    Mein Vertrag ist auf sechs Monate begrenzt. Folglich würde ich im Maximalfall 20x12,81x4x6=6150 Euro verdienen.

    Einkommen=6150
    ./.Werbungskosten=1000
    verbleibendes Einkommen=5150
    ./. Sozialpauschale 21,3%=1097
    verbleibendes Einkommen=4053
    /12 monate
    monatliches Einkommen=338
    ./. Freibetrag=255
    monatlich angerechneter Betrag=82€

    Folglich würden mir von den 250€ Bafög im Monat diese 82€ abgezogen werden.

    Richtig?
     
  2. 2. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2012
    AW: Bafög + Werkstudent + Kindergeld + Unterhalt: Freibeträge?

    1. Minijobs, dazu zählen auch werksstudentenstellen mit einem monatl. einkommen von unter 400EUR, sind generell von der sozialversicherung befreit. Auch ein beitrag zur rentenversicherung ist nur optional auf antrag möglich, allerdings nicht nötig. bei einkünften über 400EUR ist tatsächlich eine rentenversicherung pflicht. Hier gilt allerdings ein ermäßigter satz, solang eine wochenarbeitsstundenzahl von 20 nicht übrschritten wird, was bei dir ja per vertrag nicht der fall ist

    2. Der Freibetrag bei der Einkommensteuer ist tatsächlcih 8004EUR, allerdings zählt meines wissens bafög nicht dazu, da es sich hier um kein steuerpflichtiges einkommen handelt.
    für deine rechnung ist es also nur nötig alle arbeitseinkommen zusammenzurechnen, jedoch keine staatlichen fördergelder.

    3. die änderung ist mir ehrlich gesagt neu, aber wenns bei der bei der Agentur für arbeit steht wirds wohl stimmen. selbst wenn nicht müsstest du erstmal ein einkommen über 8004 erwerben.

    4. zu befög kann ich nichts sagen.

    Allerdings solltest du auch bedenken, dass (zumindest bei gesetzlicher KV) eine familienversicherung bei einkünften über 400EUR monatlich nicht mehr greift und du dich selbst versichern musst, insofern du dies nicht ohnehin schon tust oder privat versichert bist.
     
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  3. 3. Oktober 2012
    AW: Bafög + Werkstudent + Kindergeld + Unterhalt: Freibeträge?

    1. gilt der ermäßigte Satz auch bei max. 20h / Woche, jedoch über 800€?

    2. Ja, ich meinte auch mit meinen Einkünften aus Praktika/Werkstudententätigkeiten komme ich nicht über den Freibetrag. Daher kein Problem.

    4. Mal eine dumme Frage: Kommt das raus, wenn ich das der Versicherung nicht melde bzw. mich nicht selbst versichere? Sprich, dass die GKV weiterhin annimmt, dass ich richtigerweise familienversichert bin?


    Ist irgendwie doof, dass man sich die Mühe machen will, neben dem Studium noch ein paar Groschen dazu zu verdienen und auf einmal muss man dennoch im schlimmsten Fall an die 25% abgeben muss.
     
  4. 3. Oktober 2012
    AW: Bafög + Werkstudent + Kindergeld + Unterhalt: Freibeträge?

    1. Nein! Die sog. Gleitzone hört bei 801€ auf, alles darüber fällt unter den vollen beitragssatz

    4. Das ist eine gute Frage, ich weiß nicht inwieweit die KV in der lage ist, daten vom finanzamt einzusehen. Das risiko ist vermutlich nicht ganz gering. Allerdings kostet eine studentenversicherung um die 70€ und ab dem 26. lebensjahr müsstest du dich ohnehin selbst versichern.
     
  5. 3. Oktober 2012
    AW: Bafög + Werkstudent + Kindergeld + Unterhalt: Freibeträge?

    Kannst es ja versuchen. Im schlimmsten Fall kommt dann eine Nachzahlungsforderung der Krankenkasse für die Zeit in der du mehr verdient hast. War bei mir vor Kurzem der Fall (~800EUR)..
     
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  6. 8. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2012
    AW: Bafög + Werkstudent + Kindergeld + Unterhalt: Freibeträge?

    Wo finde ich diese Regelungen zur Gleitzone? Ich finde im Internet (Bsp nur jene Angaben, dass ich als ordentlicher Student nur AV, PV und KV befreit bin. Und für den Fall, dass ich nur geringfügig beschäftigt bin auch von der RV. Da ich aber zu viel verdiene um geringfügig beschäftigt zu sein, muss ich folglich zumindest RV zahlen.

    Das deckt sich auch mit folgenden Gesetzen:
    §6 Abs. 1 Nr. 3 SGB5

    §27 Abs.4 Nr.2 SGB III


    Hier ist der Sachverhalt für mich unter dem dritten Punkt nochmal aufgelistet. Aus dieser Datei geht jedoch hervor, dass ich unabhängig von der Verdiensthöhe versicherungsfrei bin, was die KV und die PV angeht.

    Zwar hab ich mittlerweile mehr Einblicke in die Materie, dennoch bin ich noch ein wenig verwirrt.

    Habt ihr eventuell Quellen für Eure Angaben?


    edit:
    Ergänzend dazu:

    "Die Höhe des Verdienstes ist für die Frage der Versicherungsfreiheit oder Versicherungspflicht als Arbeitnehmer nicht relevant."

    Jedoch zu beachten gilt:
    "Bedingung für die beitragsfreie Mitversicherung ist, dass Euer eigenes monatliches Einkommen regelmäßig unter 375 Euro liegt. Wer einen Minijob (400-Euro-Job) hat, darf bis zu 400 Euro verdienen. Unberücksichtigt bleibt bei der Einkommensermittlung die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro im Jahr (83,33 Euro pro Monat; dieser Betrag gilt seit 2011, vorher lag die Werbungskostenpauschale bei 920 Euro im Jahr). Diesen Betrag könnt Ihr also zunächst von Eurem Bruttoverdienst abziehen. BAföG und Unterhaltszahlungen der Eltern gelten nicht als Einkommen."
    (Quelle)

    Da ich darüber liege, muss ich mich also selbst meine KV zahlen (für Studenten 77,90EUR/mtl inkl. PV). Gilt die Versicherungspflicht auch für die PV? Oder wie sieht es damit aus?
     
  7. 8. Oktober 2012
    AW: Bafög + Werkstudent + Kindergeld + Unterhalt: Freibeträge?

    Informationen zur Gleitzone findest du in folgenden Paragraphen:

    § 20 Sozialgesetzbuch IV; §§ 344, 346 Sozialgesetzbuch III; §§ 226, 249 Sozialgesetzbuch V; §§ 163, 168 Sozialgesetzbuch VI

    die pflegeversicherung ist fester bestandteil des staatlich festgesetzten studententarifs.
    eine option ohne PV gibt es meiner kenntnis nach nicht
     
  8. Video Script

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