Arbeitslosengeld - Wie handhaben

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Stinker789, 5. Oktober 2012 .

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  1. 5. Oktober 2012
    Hallo Leute,

    vielleicht hat einer ne Idee wie ich folgendes Handhabe.

    Von mitte Juli bis ende September 2012 habe ich Arbeitslosengeld bewilligt bekommen.
    (Wie es mein Antrag im Juli auch vorsah)

    Nun habe ich ein Schreiben bekommen, das ich noch eine Stellungsnahme zu meinem Aufhebungsvertrag abgeben soll um zu entscheid ob eine Sperrzeit eintretet, aber im Zeitraum von Anfang September 2011! bis ende November 2011!.
    Dieses Datum habe ich in meinem Antrag vom Juli nie erwähnt... Im Zeitraum von Anfang Sept. 2011 bis Mitte Sept. 2011 war ich auf 400€ Basis beschäftigt und in der folgenden Schulzeit dann auch. Vor September 2011 war ich in einem Normalen Arbeitsverhältnis.

    Was mach ich nun? Soll ich einfach die Stellungsnahme ausfüllen und zurückschicken?
    Meine Gründe für Aufhebungsvertrag waren/sind Weiterbildung lt. Internet gibts da keine Sperrzeiten...

    Wenn keine Sperrzeit eintritt, würde ich ja noch Arbeitslosengeld erhalten für den 2011er Zeitraum?

    Wenn aber doch Sperrzeit eintritt und ich mich melde das dass Datum da nicht passt, verschieben die, die Sperrzeit auf die jetzige Zeit und ich muss mein Arbeitslosengeld das ich bereits erhalten habe zurückzahlen?

    Was noch ein hacken wäre, ist wenn ich echt Arbeitslosengeld für den 2011er Zeitraum erhalten würde, würde ich über die Steuergrenze dieses Jahr kommen und somit müsste ich Steuern zahlen, was auch nicht grad cool wäre...

    Hoff ihr kapiert das wie das Ablief
    Über hilfe wär ich dankbar.
     
  2. 5. Oktober 2012
    AW: Arbeitslosengeld - Wie handhaben

    Ja da biste jetzt in der Bedroullie. Mich würde interessieren ob du als du gearbeitet hats auch Geld bekommen hast wann hast du denn deinen Antrag ausgefüllt für welchen Zeitraum. Einfach den arbeitsvertrag kopieren und dort vorzeigen damit die wissen wann du gearbeitet hast und zur Schulzeit eine Schulbescheinigung.:angry:
     
  3. 21. Oktober 2012
    AW: Arbeitslosengeld - Wie handhaben

    es gibt nicht nur sperrfristen die eine arbeitsaufgabe als ursache haben, sondern auch für unzureichende eigenbemühungen, d. h. wenn du dich zu spät arbeitssuchend meldest dann kann auch eine sperrfrist eintreten.
     
  4. Video Script

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