#1 9. Oktober 2012 hi, hatte am morgen vom sonntag eine schlägerei und war danach im krankenhaus und hab mir einen bericht vom arzt rausgelassen.. doch der hat nich alles aufgeschrieben was ich ihm gesagt habe bzw. konnten nichts weiter feststellen.. kann ich jetzt im nachhinein von meinem hausarzt noch einen bericht schreiben lassen mit jeglichen folgeschäden?? also er hat als erstes zugeschlagen und hab ihn angezeigt.. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Oktober 2012 AW: nachträglich noch einen Arztbericht Selbstverständlich kannst du. Ein Personen- oder Sachschaden zeichnet sich nicht dadurch aus, zu welchem Zeitpunkt er erst entdeckt oder dokumentiert wurde. + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Oktober 2012 AW: nachträglich noch einen Arztbericht gut, dann hau ich mir heut nacht nochmal die backen voll + Multi-Zitat Zitieren
#4 9. Oktober 2012 AW: nachträglich noch einen Arztbericht Mir erschließt sich nicht ganz der Sinn dieser Aktion. Planst du Schmerzensgeld rauszuschlagen? Dann sollte dir auch bewußt sein, das dies eines zivilrechtlichen Antrag bedarf und nichts mit der strafrechtlichen Angelegenheit (der Schlägerei) zutun hat. Ausserdem musst du die Kosten für den Anwalt vorstrecken. Sollte dein Gegner zahlungsunfähig sein, oder verdient er unter der Pfändungsgrenze, bleibste auf allen Kosten sitzen und siehst keinen Cent. Viel Spaß! 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. Oktober 2012 AW: nachträglich noch einen Arztbericht würde jeder immer soweit denken, bräuchten wir sowas ja eigentlich garnicht mehr, denn, im endeffekt zahlt eh nie jemandem was + Multi-Zitat Zitieren
#6 9. Oktober 2012 AW: nachträglich noch einen Arztbericht danke fürs zusamenfassen des textes! wenn du bei gelegenheit den stock ausm ***** bekommst,ich mag dich + Multi-Zitat Zitieren