Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von MayYes, 18. Oktober 2012 .

  1. 18. Oktober 2012
    Ahoi hoi allerseits,

    wurde im August auf der Autobahn (30km/h zu schnell ) geblitzt und gestern kam der Bußgeldbescheid. Da ich nicht Fahrzeughalter bin hat man Vater den Brief erhalten. Im Brief ist neben Angaben zur Person, Frage nach dem Fahrzeugführer auch das Bild.
    Da ich zu diesem Zeitpunkt eine große Sonnenbrille + Haare im Gesicht hab bin ich dort schlecht zu erkennen. Da ich das Risiko liebe versuche ich es, dass es bei einer Verwarnung bleibt.

    Nun habe ich folgende Fragen:

    -Da mein Vater zu diesem Zeitpunkt nicht der Fahrer war, soll man in diesem Brief Angaben zum wahren Fahrer machen. Soll ich dieses Feld nun freilassen und bei der Begründung angeben, dass man z.B. keine näheren Angaben machen kann?

    -Was passiert eigentlich wenn man im Nachhinein doch erwischt wird? Muss man dann iwelche extra Gebühren oder Bußgelder zahlen oder wird der Bußgeldbebscheid einfach an mich gesendet, ich zahl und die Sache ist erledigt?

    Bin für jede Antwort dankbar.
    Vielen Dank im Voraus.

    LG
    MayYes
     
  2. 18. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Hä?
    Du willst also angeben, dass dein Dad nicht der Fahrer war, aber "dein Dad" auch nicht weiß, wer den Wagen gefahren hat?
    Oder verstehe ich dich falsch?
     
  3. 18. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    hab ich auch so verstanden?(

    und solange der Wagen in dem zeitraum nicht als vermisst gemeldet wurde habt ihr keine chance da rauszukommen ohne einen von euch beiden dafür belangen zu lassen.
     
  4. 18. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Gut das du das auch so verstehst^^

    Der Fahrzeughalter ist für sein Fahrzeug verantwortlich. Also muss er auch wissen, wer den Wagen wann gefahren hat.
    Es sei denn natürlich bei Diebstahl oderso, aber das müsste ja vorher gemeldet worden sein.

    Da kommst du oder besser ihr nicht raus
     
  5. 19. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    ja im zweifelsfall kommt dann auch so ne schöne streife vorbeigefahren und fragt wer da jetzt gefahren ist, dann muss er es wissen, die vergleichen dann das bild und dann bist du eh dran.
    ansonsten wenn du dich rausredest musst du eh ein fahrtenbuch führen, aber kp ob das jetzt noch gemacht wird.
     
  6. 19. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 19. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    zahl die 80,- EUR +Gebühren (min.23,50EUR), kassier die 3 Punkte und gut ist. Das ist es nicht wert für den Betrag so ein Zirkus zu veranstalten.
     
  7. 19. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Wenn der Fahrer nicht ermittelt wird, kommt ein Fahrtenbuch
    Das ist echt mies, da muss man auch die 5km zum Supermarkt eintragen.
    Wer, wann, von-bis, km-Strecke, Unterschrift
     
  8. 19. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Die geplante Methode ist ohne weiteres möglich.

    Das funktioniert bei Firmenwagen besonders gut und bei privaten funktioniert es auch.

    Dein Vater muss der Behörde nicht helfen und keine Auskunft erteilen, ganz besonders nicht wenn es sich um Verwandschaft handelt.
    Es ist nicht eure Pflicht die Arbeit der Behörden in Form der Täter-Ermittlung zu machen.

    Ich persönlich kenne auch keinen Fall bei dem ein Fahrtenbuch bei dem ersten kleinen "Fahrerproblem" auferlegt wurde. Ganz besonders nicht bei noch so vergleichsweise geringen Verstößen.
    Fahrtenbücher werden oft Firmen mit Blitzerproblemen auferlegt wenn diese sich immer mit der Anmerkung das es sich um Poolfahrzeuge handelt rausreden wollen. Und bei Fahrern und Haushalten die mehrfach Verstöße hatten und sich kein Fahrer ermitteln ließ.

    Hier auch ein Ausschnitt eines bekannten Anwalts zu diesem Problem:

    Was ansonsten noch der Fall ist, der Verstoß muss deinem Vater innerhalb von 14 Tagen seit dem Verstoß mittgeteilt worden sein, ist dies nicht der Fall ist es nicht mehr möglich euch ein Fahrtenbuch aufzuerlegen, denn nach 14 Tagen muss man laut Gerichtsurteilen nicht mehr in der Lage sein, sich daran zu erinnern wer gefahren ist.

    Daher gibt es zwei Möglichkeiten, ihr schreibt das ihr nicht mehr wisst wer der Fahrer ist, da das Fahrzeug von vielen Personen gefahren wird.

    Andere Möglichkeit ist, ihr zahlt die Strafe einfach (dein Vater).
     
  9. 19. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Ich wurde vor paar Jahren auch mal mit dem Auto meiner Mutter geblitzt (rote Ampel überfahren). Erst kam der Brief zu ihr und nachdem sie keine Angaben zum Fahrer gemacht hat, automatisch zu mir. Ganz so blöd stellen die sich da meist nicht an. Aber vl hast du mehr Glück als ich

    Dein Vater kann ja erstmal keine Angaben dazu machen und dann schaut ihr was passiert.

    MfG Stimp
     
  10. 19. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Also mir hat mal ein besoffener Anwalt in einer Bar erzählt, dass wenn man sich ganz schlau anstellt, gibt es immer einen Weg aus vorbei aus solchen Strafen.
    Wenn dein Wagen für jede Person versichert ist, kann man wohl angeben, dass das Fahrzeug von sehr vielen genutzt wird und alle sich nicht daran erinnern, wer an diesem Tag das Fahrzeug gefahren hat. Das Foto kann auch meistens nicht genau ermittelt werden (es liegt auch im Auge des betrachters.

    Diese Risiko würde ich jedoch nicht eingehen.
    Außeder du wurdest im Ausland geblitz und das Inkassobüro wird eingeschaltet und du wirst in naher Zukunft nicht in das Land wieder fahren, dann kann man auch auf das Bezahlen der Strafe verzichten. Die verfällt in 3 oder 5 Jahren.

    Die teuerste Strafe die ich in meinem Leben fürs Blitzen bezahlt habe war in Holland 310€ + 70€


    Mein Onkel hat mir mal erzählt, dass sein Freund sich auf der Wache beschwert hat, dass er das nicht auf dem Foto sei und rausgekommen ist, dass er es doch ist + nicht angeschnallt war :] wie weit die story stimmt kA, aber ist gut...!

    Mein Rat: Zahl die Strafe und Gut ist.
     
  11. 19. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Also wenn ich mich nicht täusche muss dein das keine Angaben machen wenn er einen Familienangehörigen belastet

    Desweiteren kann dein dad sagen das er die Person nicht erkennen kann!
    Die frage ist ob sie dich wirklich nicht erkennen können. Bei uns war das erst vor kurzen so das mein dad meine mum nicht angegeben hat und meinte er wurde sie nicht erkennen. Dann kam jemand wollte meine mum sehen, die war naturlich leider nicht da und dann haben die die Nachbarn gefragt ob sie die Person erkennen und naja den Rest könnt ihr euch denken!

    Grüße
     
  12. 19. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Mal eine ganz praktische Antwort: Solange du nicht sehr günstig einen Anwalt findest (Verwandte, Familie) lohnt es sich nicht. Rausreden geht, aber dafür braucht man Erfahrung und Kenntnis der Regeln und Gesetze. Ganz dumm sind die Behörden und Gerichte auch nicht. Wenn man versucht die zu be n, kanns auch "böse" ausgehen (mit Fahrtenbuch etc.).
     
  13. 19. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Grundlegende Regel: kam der Brief nicht per einschreiben brauchst du GARNICHT reagieren.

    In deinem Fall ist das auch aus einem anderen grund interessant: Verkehrsvergehen wie deines verjähren nach 2 Monaten. die Frist ist dabei nicht dadurch unterbrochen, dass dein Vater angeschrieben wurde. Entscheidend ist der Kontakt mit dem tatsächlichen Täter, in deinem fall bist das ja du. Da die Bußgeldstelle offensichtlich nicht dich als Fahrer identifiziert hat sondern nun bei deinem Vater anfragt, brauchst du gar nichts machen und dein vater sollte das auch nicht tun. Reagieren muss er erst, wenn der brief per einschreiben kommt.
    Die Frist für die verjährung des Vergehens würde NUR dann von neuem beginnen, wenn DU als möglicher Fahrer identifiziert und angeschrieben wurdest. Heißt: Bekommst DU, und nicht dein Vater, innerhalb der nächsten 2-3 monate keinen Brief bist du raus. Daher ist es wichtig so viel zeit wie möglich zu schinden also nur auf briefe reagieren, die per einschreiben kommen.

    Nächster schritt, sollte ein einschreiben kommen, wäre dann, dass dein vater die vorderseite des briefes ausfüllt und die rückseite einfach leerlässt unter der angabe, dass er nicht der fahrer war.
    Erst wenn er dann nach der begründung dafür angefragt wird, gibt er an, dass er die aussage verweigert, da es sich um einen angehörigen handelt.
    Bis dahin ist das vergehen i.d. Regel schon längst verjährt, insofern du bis dahin keinen brief bekommen hast.
    ´
    Ein Fahrtenbuch droht hier gar nicht, dieses darf nur bei mehrfachem vergehen ohne ermittlung des fahrers verhängt werden. Und selbst das kommt äußerst selten vor
     
  14. 19. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Die Angabe zu Einschreiben ist so nicht richtig und es gibt auch schon genug Gerichtsurteile die sich bei sowas bezüglich Rechnungen, Mahnungen, Informationsbriefen mit Terminen etc befasst haben.

    Du hast natürlich Recht das man in diesem Fall nicht reagieren muss, aber das muss man sowieso nicht, reagieren muss man erst auf Post vom Staatsanwalt/Gericht.

    Ich würde den Fall aber nicht die Taktik mit dem Brief fahren, denn hier wird meistens sofort eine weitere Ermittlung eingeleitet, da die Behörden davon ausgehen das der angeschriebene vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht.

    Weiterhin beträgt die Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

    Außerdem gibt es eine Sonderregelung:
    Und das allerwichtigste, der Eingang des Anhörungsbogens unterbricht die Verfolgsverjährung!

    Auf die Verjärhung würde ich persönlich in den wenigstens Fällen Vertrauen, den dies ist fast die schwierigste Variante. Oft werden die Ermittlungen einfach nur eingestellt.




    ------------------

    Und jetzt eine ganz große Bitte an alle weiteren Poster, hört bitte auf mit eurem Halbwissen und Hören-Sagen-Erfahrungen.

    Danke
     
  15. 19. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 19. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Nein das ist falsch, ich habe den selben fall jetzt schon gehabt.
    Bin im September geblitzt worden mit 38 zu viel, allerdings mit dem auto meiner eltern.
    Die haben dann brief bekommen, und nicht drauf reagiert.
    2. Brief bekommen - nicht reagiert.
    dann haben se meinen bruder angeschrieben -> der hat natürlich gesagt, dass ers nicht war.
    mitte dezember kam dann ein brief, dass das verfahren eingestellt wurde.

    HAbe das damals mit einem anwalt abgesprochen und kann dir daher aus verlässlicher quelle wiedersprechen: ohne eingangsbeleg, und den gibt nur das einschreiben, keine rechtssicherheit, Bußgeldsachen im Straßenverkehr verjähren nach 2 Monaten und da die frist nur für den täter und nicht für den halter gilt, sind schreiben, die an den halter addressiert sind in fragen der frist irrelevant. Die Frage nach dem einschreiben ist für die eltern nur deshalb relevant, weil sie auskunftspflichtig sind, und daher reagieren müssen, wenn si selbst nicht belangt werden wollen! Hier gibt das einschreiben dem absender die rechtssicherheit, dass das schreiben definitiv zugestellt wurde.

    deine "quellen" sind 1. allgemein gehalten und beziehen sich lediglich auf die frage, ob eine frist unterbrochen wird wenn der brief angeblich nicht zugestellt wurde. Das ist hier aber nicht von interesse sondern es geht darum, dass die frist nur unterbrochen wird wenn der bescheid an den TÄTER zugestellt wird. Dein zitat besagt nur, dass es nicht relevant ist ob der brief ankam oder zu spät ankam, sondern dass das Ausstellungsdatum für die frage der fristeinhaltung von belangen ist
    Und das ist ja auch logisch, sonst könnte man ja immer briefe an irgendwen schreiben und straftaten würden nie verjähren...
     
  16. 19. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen


    Nein ist es nicht.

    Dein Verfahren wurde eingestellt, aber zuerst wurde eine erweiterte Ermittlung aufgenommen in dem sie deinen Bruder angeschrieben und verdächtigt haben.
    Je nach Lage der örtlichen Polizei kann diese auch die Nachbarschaft befragen oder eine Personenfeststellung in eurem Haushalt vornehmen.

    In dem Fall hat dein Anwalt teilweise unrecht.
    Es ist kein Eingangsbeleg notwendig was solche Dinge angeht. Dies wurde wie gesagt schon mehrfach vor Gericht behandelt.
    Weiterhin verjähren Bußgeldverfahren nach § 24 nach 3 Monaten und nicht nach 2 Monaten! Und nach der Zustellung des Bußgeldbescheids verlängert sich diese Frist auf 6 Monate.
    Dies kannst du auch gerne nachlesen. Es ist ein unumstößlicher Fakt.

    Hier nochmal eine Zusammenfassung der Verjährungen aus dem Verkehrs-Bereich:

    Das die Verjährungsfrist für den unbekannten Fahrer nicht unterbrochen wird wenn der Bogen nur dem Halter aber nicht dem Fahrer zugeht ist richtig. Denn die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens muss gegenüber dem Betroffenen erfolgen.

    Aber genau aus dem Grund wird sofort eine erweiterte Ermittlung eingeleitet, besonders wenn es eben um Punkte oder Fahrverbote geht. Meistens werden direkt weitere Personen im Haushalt angeschrieben oder die Polizei kommt eben vorbei.

    Zur Auskunfspflicht:

    Die Auskunftspflicht unterliegt erstes übergeordnetem Zeugnisverweigerungsrecht und zweitens bezieht sich die Auskunfspflicht nur darauf das man angeben muss das man nicht selbst gefahren ist, mehr nicht.

    Allgemeine Verjährung:

    Und um die Probleme mit der Verjährung zu klären ist es in unserem Rechtssystem so das fast alle Verstöße und Straftaten irgendwann eine definitive Verjährung haben. Und diese beträgt in diesem Fall 2 Jahre - diese Frist kann auch nicht unterbrochen werden.
     
  17. 19. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 19. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    ja aber das ist ja auch logisch, wenn nichts kommt. aber wenn er denen den fragebogen zurückschickt, leiten sie sofort weitere nachforschungen einbei einer so kurzen verjährungsfrist kommt es aber im grunde genommen auf jede woche an. Das heißt oberste Devise ist immer: alles solange rauszögern wie es geht. Mein bruder wurde angeschrieben, da war die sache schon fast verjährt. Da in der regel immer nur eine person zur Zeit befragt wird und man pro schreiben inkl. fristen und postweg fast einen monat veranschlagen kann bleibt bei 3 monaten (war mein fehler, hatte im schnelllesen irgendwie 24 gelesen, der fall ist bei mir schon länger her) und 2 nicht beantworteten schreiben lediglich zeit für die befragung einer einzigen person.

    grundsätzlich ist ein eingangsbeleg notwendig. natürlich kann ein gericht bei drei zugestellten briefen uz der entscheidung kommen, dass die mit sicherheit nicht alle verloren gegangen sind, daher sind die von dir genannten urteile natürlich nachzuvollziehen. dennoch ist der eindruck den du hier vermittelst, man könne bereits nach dem ersten nicht beantworteten brief verknackt werden schlichtweg falsch. ein normaler brief ersetzt kein einschreiben. es besteht immer die möglichkeit, dass der brief falsch ausgeliefert wurde oder verloren gegangen ist, ohne empfangsbeleg ist vor gericht dem empänger eines normalen briefes bei einer einmaligen sendung nahezu unmöglich beizukommen.

    zudem schaltet keine behörde wegen solchem nippes nach dem ersten unbeantworteten brief gleich ein gericht ein. in aller regel kommt spätestens nach dem 2. brief ein einschreiben.
    ja mein fehler, hatte ich falsch in erinnerung. dennoch ändert es nix an der tatsache, dass die verjährung sehr schnell eintritt es daher also darauf ankommt möglichst viel zeit zu schinden und es entgegen deiner vorherigen aussage irrelevant ist, ob nun der halter oder dessen Schwiegervater addressat des bescheides ist. Unterbrochen wird die frist nur dann wenn der tatsächliche fahrer angeschrieben wird und auch NUR DANN verlängert sie sich auf 6 Monate

    der normale behördliche weg ist die anfrage beim halter nach dem fahrer. in der regel wird zunächst davon aus gegangen, dass fahrer und halter dieselbe person sind. in manchen fällen ist es offensichtlich (frau am steuer, halter männlich o.ä), dann wird wie in meinem fall sofort aufgefordert, den tatsächlichen fahrer zu nennen.
    das wird nach verstreichen der ersten frist in den meisten fällen wiederholt (siehe mein fall)
    wer hier beim ersten schreiben sofort reagiert und von seinem zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht ermöglicht es der behörde, fast einen monat früher weitere ermittlungen einzuleiten was bei einer verjährungsfrist von 3 monaten reichlich dämlich wäre. die polizei kommt in den seltensten fällen vorbei. in aller regel erst, wenn man im zweiten brief von seinem zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hat. das ist allerdings ein gutes recht und hat daher keine weiteren konsequenzen also warum der behörde auch diese zeit schenken.
    das hab ich auch nie bestritten, allerdings gehört zur auskunftspflicht, dass man überhaupt reagiert. auch wenn man von seinem zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht, muss dies der behörde mitgeteilt werden. Darauf bezog sich meine aussage.

    Also das nächste mal, bitte vorsichtig sein, wenn man anderen leuten "halbwissen" unterstellt aber selber nicht über mehr verfügt.
     
  18. 21. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    soweit ich weiß funktioniert das ganze nur einmal und der fahrzeughalter bekommt die auflage absofort ein fahrtenbuch zu führen
     
  19. 22. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen


    Genauso und nicht anders! Die können an die Tür klopfen und wenn du aufmachst haste Pecht Die vergleichen das geblitzte Bild von dir mit auch mit dem Personalausweis Bild. Mich haben die damals erkannt :/ Aber wenn du Glück hast ...
    Wenn du damit durchkommst, wird deinem Vadda son Fahrtenbuch auferlegt.Aber lohnt sich allemal.


    Mfg
     
  20. 22. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Solltest du in der Probezeit sein, lass es, lass dein Vater bezahlen und freu dich...

    Wenn dein Vater sagt er wars nicht und die schauen nach wer noch alles einen Führerschein haben und sehen du + Probezeit, gehen die in der Nachbarschaft rum und machen druck, ob du das vll bist etc. hatte kollege von mir und am schluß hat sich irgendwer verplappert und er hats doch aufgedrückt bekommen und das nur weil keiner das ding bezahlen wollte und sein Dad keine Punkte wollte...
     
  21. 22. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    so einfach geht es nicht. bei mir wars so, dass die meinten der fahrzeugführer sieht auf keinen fall aus als wäre er über 50 jahre alt (man sieht im führerschein ja wie alt er sein müsste) und deswegen mussten dann angaben gemacht werden. bei uns wars egal, aber ich hab von einigen polizisten gehört dass in solchen situationen auch facebook schon mal eingeschaltet wird um die bilder zu vergleichen.
     
  22. 22. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Also meiner Meinung nach immer erst ignorieren oder zurück senden und sagen das war ich nicht!

    Also dein Vater
     
  23. 23. Oktober 2012
    AW: Geblitzt - nicht Fahrzeughalter - Konsequenzen

    Normalerweise wird diese vermutung dann aber gleich im Anschreiben geäußert. Da steht dann klar drinn, "da sie als fahrer ausgeschlossen werden können, bitten wir sie, den tatsächlichen fahrer des wagens anzugeben". Da dies scheinbar nicht der fall war, bin ich mir nicht sicher ob sie das wissen. Bei mir hats auch einmal geklappt mit dem wagen meiner eltern, und einmal stand die vermutung halt schon im brief.
    dennochn sollte man damit vorsichtig sein, immerhin handelt es sich dann hier um eine falschaussage, also lieber erstmal gar nix sagen, rauszögern und dann aussage verweigern.

    das mit dem fahrtenbuch ist übrigens nicht ganz richtig. Ein Fahrtenbuch wird in aller Regel nur dann verhängt, wenn mehrfach ein Fahrer nicht ermittelt werden konnte oder der Angeschriebene die Ermittlungen bewusst behindert hat. Notfalls legt man dagegen halt Widerspruch ein, aber bei einem einzelnen Vergehen, kommen die mit der Auflage Fahrtenbuch laut Aussage meines Anwalts in aller Regel nicht durch.
     
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