Bafög Anspruch in 2 Jahren

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Aliki, 28. Oktober 2012 .

  1. 28. Oktober 2012
    Hallo zusammen,

    wär super wenn sich jemand mit dem Thema auskennt und mir sogar noch helfen kann und will

    Ich bin momentan am arbeiten und erhalte dafür seit Juli ca. 1700€ Netto.
    Davon hebe ich meist Mitte des Monats ca. 800€ ab und lege sie unter das Kopfkissen.
    Heisst mein Konto ist meist + - 0

    In 2 Jahren möchte ich studieren, dann endet mein Arbeitsvertrag.
    Habe bis dahin dann 6 Jahre gearbeitet und somit eigtl. Anspruch auf elternunabhängiges Bafög.

    Jetzt ist die Frage:
    Muss ich einen Nachweis darüber erbringen was ich mtl. mit den 800€ getrieben habe?
    Weil eigentlich kann ich doch mit meinem Gehalt veranstalten was ich möchte?!
    Blick da nicht ganz durch

    Dankeschön!
     
  2. 28. Oktober 2012
    AW: Bafög Anspruch in 2 Jahren

    Hallo,

    mit elternunabhängigem Bafög kenn ich mich nicht aus, mit "normalem" dagegen schon.

    Also du musst nur einen Nachweis über dein aktuelles Guthaben mitschicken. Das heißt Kontoauszüge!
    Was du vorher hattest / was du damit gemacht hast, ist denen völlig egal. Es geht nur um den IST-Zustand. Also: Was hast du derzeit auf deinem Konto / deinen Konten. Als Tipp: Es bringt demnach nichts es einfach nur auf ein anderes Konto von dir zu überweisen oder anzulegen. Es werden alle deine Konten überprüft.

    Gruß
    xolox
     
  3. 28. Oktober 2012
    AW: Bafög Anspruch in 2 Jahren

    BAföG: Wird Vermögen angerechnet?
    also nicht ueber 5200 euro vermoegen behalten sondern alles was darueber liegt ausgeben.
     
    1 Person gefällt das.
  4. 29. Oktober 2012
    AW: Bafög Anspruch in 2 Jahren

    Das Geld musst du jetzt nicht abheben. Das Bafög-Amt kann höchstens einen Nachweis der Kontobewegungen der letzten 6 Monate verlangen, d.h. einfach ein halbes Jahr vor Studienbeginn alles abheben (damit du unter den 5200 EUR bist) und gut ist.
     
  5. 6. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 6. November 2012
    AW: Bafög Anspruch in 2 Jahren

    aber vorsicht auch bei "nebeneffekten", wenn zb das bafoeg-amt kontoauszuege der letzten 3 oder gar 6 monate haben moechte, und dann da zinseingaenge drauf sind, die definitiv nicht mit den laeppischen 4000-5000 euro "rest"guthaben auf deinem konto moeglich sind, koennte das bafoeg-amt auch hellhoerig werden und sich ueber die hoehe des ausgeschoepften freistellungsauftrages informieren (wollen). wenn die da merken du hast 600 euro zinsen gemacht in nur 6 monaten stimmt irgendwas nicht und du koenntest unter rechtfertigungsdruck kommen.
    deswegen gilt nach wie vor im deutschen sozialsystem um ein schoenes leben zu haben: ausgeben statt sparen! (wobei das prinzip auch vernuenftig ist: rumliegendes geld schadet allen!)
     
  6. 6. November 2012
    AW: Bafög Anspruch in 2 Jahren

    Vielen Dank für die Meldungen!
    Zu dir J0rd4N: Aber wenn ich die nächsten 2 Jahre jeden Monat fast das ganze Geld abhebe und somit keine Zinsen ertrage, bin ich safe?!'
    Das habe ich schon richtig verstanden?!
     
  7. 15. November 2012
    AW: Bafög Anspruch in 2 Jahren

    ja du hast ja kein Geld auf dem Konto, also kannst du auch keine Zinsen bekommen
     
  8. 15. November 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. November 2012
    AW: Bafög Anspruch in 2 Jahren

    Abgehoben und 'ausgegeben'! Da wird dich aber keiner drauf ansprechen Solange du nirgendswo Geld angelegt hast, sprich Sparbuch oder ähnliches, glaube ich nicht, dass es ein Problem sein wird...
     
  9. 15. November 2012
    AW: Bafög Anspruch in 2 Jahren

    Kleine Anmerkung:
    Pass auf, dass du keine VL-Verträge bzw. Bausparverträge oder auch Wertpapiere hast, zumindest sollen sie nicht auf dich laufen. Des hat mich mein Bafög gekostet, da diese ebenfalls angerechnet werden.

    Ebenso ist es mit einem Vermögensgegenstand wie das Auto, hier wird auch der aktuelle Wert angerechnet...

    Dr.Diener
     
  10. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.