Minijob über 400€

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von almfan93, 6. November 2012 .

Schlagworte:
  1. 6. November 2012
    Hallo,

    ich habe einen Minijob bei einem großen deutschen Unternehmen. Heute wurde mir von meinem Personalchef gesagt, dass man nur 2x im Jahr über 400€ kommen darf. Weshalb fragte ich natürlich, eine genaue Antwort konnte er mir nicht geben es hieß nur "Steuerbedingt". Ich frage mich ob da was dran sein kann und was passiert wenn ich 3x im jahr auf über 400 Euro komme.
    Speziell frage ich mich in meinem Fall was würde passieren wenn ich diesen monat auf 400,35€ komme( 3x im Jahr), die letzten 2 Monate aber nur 230€ hatte.

    Kennt sich hier jemand mit Steuern etc aus?

    Danke
     
  2. 6. November 2012
    AW: Minijob über 400€

    Die Jahresgrenze ist relevant, sprich 400 EUR x 12 = 4.800 EUR darf nicht überschritten werden. Unterjähriges überschreiten kann wie von dir bereits angeführt unschädlich sein.

    Sollte die Jahresgrenze überschritten werden, so handelt es sich nicht mehr um einen Minijob sondern um ein "normales", sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis. D.h. es werden sämtliche Sozialversicherungsbeiträge auch für dich als Arbeitnehmer fällig (auf die Gleitzone gehe ich jetzt mal nicht ein) ; sofern bereits ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber "auf Lohnsteuerkarte" besteht, so wäre die Zweit-Beschäftigung (der vermeindliche Minijob) mit der Steuerklasse 6 abzurechnen. Je nach Verdienst würde dann also sogar Lohnsteuer anfallen.
     
  3. 17. November 2012
    AW: Minijob über 400€

    ich denke man kann mit dem personalchef sprechen und die überschüsse über 400 eus auf den nächsten monat schreiben-wird oft gemacht um dann diesen jehres schnit zu legitimieren. ansonsten sind unsere regierenden dabei das auf 425 eus wenn ich mich nicht irre zu erhöhen, somit wärest du raus aus der bredoulie.
    das ist momentan der stand der dinge, kyndros
     
  4. 17. November 2012
    AW: Minijob über 400€

    Die Anhebung der Minijob-Grenze ist durch, ab 01.01.13 sind es 450€
     
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