Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von corehard, 10. November 2012 .

  1. 10. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2012
    Hi,

    werde heute ein Auto verkaufen.

    Wie siehts damit aus, wenn der Käufer 300km weiter weg wohnt und ich ihm gerne das Auto im noch angemeldeten Zustand verkaufen möchte, so dass er die Möglichkeit hat, ohne Hänger oder rote Schilder das Auto zu holen.

    Montags würde er es dann laut seiner Aussage Ummelden.
    Und genau hier würd ich mich Absichern wollen. Sowohl in Sachen Versicherung, als auch Steuer/KFZ-Anmeldung.

    Wie kann ich das am Besten in den Kaufvertrag schreiben, um möglichst gut abgesichert zu sein.


    Danke für eure Hilfe.
     
  2. 10. November 2012
    AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben

    schau mal im internet nach musterverträgen..
    da sind meist immer so punkte wie "Der Käufer verpflichtet sich dazu, dass KFZ bis zum XX.XX.XXXX umzumelden" oder so..
     
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  3. 10. November 2012
    AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben

    das ist beim verkauf immer so eine sache.
    es gab schon faelle, da haben versicherungen gemeckert, dass jemand (der das auto gekauft hat) auf kosten der versicherung anderer (Verkaeufer) einen unfall verursacht hat.
    dort gab es schon ab und an probleme.

    daher wuerde ich, sofern die moeglichkeit besteht, dass er sich 5-tage nummer holt o.ä., immer darauf zurueckgreifen!

    ansonsten auf jeden fall bei der versicherung anrufen. (ist zwar samstag, aber vll haben se ja ne service hotline)
    dort am besten nachfragen.


    aber auf jeden fall in dem kaufvertrag niederschreiben, dass er (wenn es jetzt so kommen sollte) auf deine versicherung das auto bewegt und es bis zum xx.xx.xxxx abmeldet!
    ggfs die nummernschielder an dich zuruecksendet
     
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  4. 10. November 2012
    AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben

    Es ist wichtig im Kaufvertrag das Datum inkl. Uhrzeit fest zu halten.
    Er hat dann 3Tage Zeit das Fahrzeug um zu melden, ist also kein Problem.
    Schreib es im Vertrag so rein und melde es dann deiner Versicherung am Montag, ab der Uhrzeit ist das Auto nicht mehr dein Eigentum und der versicherer wechselt automatisch auf die VErsicherung, sprich er zahl auf seine Kosten die VErsicherung, wird quasi überschrieben, natürlich mit seinen % auf seiner Haftung.
     
  5. 10. November 2012
    AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben

    http://stadt.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Rund_ums_Auto/KFZ_Zulassungen/Sonstiges/Kaufvertrag.asp


    Lies dir das mal durch, ist von der Stadt Gelsenkirchen.
     
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  6. 10. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2012
    AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben

    Okay soweit.

    Mir stellt sich aber langsam als Frage, was ich alles zum Abmelden sowohl bei Versicherung, Steuer, Zulassung brauche. Habe ja dann ab dem heutigen Tag nichts mehr von meinem Auto, ausser den Kaufvertrag.

    Schein, Brief und letztes TÜV-Gutachten geht ab heute an den Käufer.

    BWs gehen dann vom Desktop Pc aus raus.
     
  7. 10. November 2012
    AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben

    Du brauchst nur den Kaufvertrag, damit gehste zu deiner Versicherung oder meldest der Zulassugnsstelle, dann kündigen die automatisch, würde beides schriftlich einreichen per Einschreiben so biste auf der 100% sicheren Seite.
     
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  8. 10. November 2012
    AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben

    Das Fahrzeug meldet der Käufer für dich ab. Ohne die erforderlichen Unterlagen (ZB1, ZB2, Kennzeichen) kannst du ein Fahrzeug nicht abmelden!
    Das bringt nichts, wenn vorher ein Unfall passiert. Dann haftet nämlich die Versicherung vom Verkäufer! Evtl. kann die Versicherung den Verkäufer in Regress nehmen, da die Vertragsbedingungen nicht eingehalten wurden (Fremder hat das Fahrzeug bewegt). Der Verkäufer bleibt dann auf seinen Schaden (Höherstufung, Regressansprüche,...) sitzen.
    Selbst wenn der Käufer das Fahrzeug nicht Fristgerecht abmeldet, wird der Verkäufer (bzw. seine Versicherung) haften! Evtl auch hier Regressansprüche. Der Verkäufer müsste den Schaden erstmal hinnehmen und dann gegen den Käufer klagen.
    Quark! Sowas ist nicht möglich!
    Die Versicherung bleibt auf den Verkäufer bestehen, bis er oder der Käufer das Fahrzeug abmeldet!


    MfG
    Jebedaia
     
  9. 10. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2012
    AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben

    Ich würde dazu raten, den Verkäufer ein Überführungskennzeichen besorgen zu lassen. Kostet nicht die Welt und ist für ein paar Euro zu bekommen.

    Ihm das Auto in angemeldetem Zustand zu übergeben ist kompliziert und wird er geblitzt oder baut einen Unfall gehts erstmal zu dir und du hast den Stress.
    Ist also nicht empfehlenswert. Und ob der Käufer das Auto dann wirklich abmeldet steht auf einem anderen Blatt. Da kannst es zwar fordern, aber hast nicht wirklich Handhabe ausser später Schadensersatz zu fordern für bezahlte Versicherung und Steuern.
     
  10. 10. November 2012
    AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben


    kann ich so nur bestätigen. beim unfall haftet die versicherung vom verkäufer und dann kannste ganz tief in der stecken
     
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  11. 11. November 2012
    AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben

    Hab mich schlau gemacht. Ist Bundesland abhängig.

    In Bayern brauchts zb. nur den Schein/Brief um ein Auto um bzw. abzumelden.
    Wo anders wird das HU/AU Gutachten gebraucht. Faulheit der Beamten wenn man mich fragt. Die wollen einfahc alles vom alten in Sachen Daten abschreiben.
     
  12. 11. November 2012
    AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben

    veräusserungserklärung ist das stichwort.

    die mitm kaufvertrag ausfüllen, zur zulassung und vers. senden. und fertig ist der lack
     
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