#1 10. November 2012 Zuletzt bearbeitet: 10. November 2012 Hi, werde heute ein Auto verkaufen. Wie siehts damit aus, wenn der Käufer 300km weiter weg wohnt und ich ihm gerne das Auto im noch angemeldeten Zustand verkaufen möchte, so dass er die Möglichkeit hat, ohne Hänger oder rote Schilder das Auto zu holen. Montags würde er es dann laut seiner Aussage Ummelden. Und genau hier würd ich mich Absichern wollen. Sowohl in Sachen Versicherung, als auch Steuer/KFZ-Anmeldung. Wie kann ich das am Besten in den Kaufvertrag schreiben, um möglichst gut abgesichert zu sein. Danke für eure Hilfe. + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. November 2012 AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben schau mal im internet nach musterverträgen.. da sind meist immer so punkte wie "Der Käufer verpflichtet sich dazu, dass KFZ bis zum XX.XX.XXXX umzumelden" oder so.. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. November 2012 AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben das ist beim verkauf immer so eine sache. es gab schon faelle, da haben versicherungen gemeckert, dass jemand (der das auto gekauft hat) auf kosten der versicherung anderer (Verkaeufer) einen unfall verursacht hat. dort gab es schon ab und an probleme. daher wuerde ich, sofern die moeglichkeit besteht, dass er sich 5-tage nummer holt o.ä., immer darauf zurueckgreifen! ansonsten auf jeden fall bei der versicherung anrufen. (ist zwar samstag, aber vll haben se ja ne service hotline) dort am besten nachfragen. aber auf jeden fall in dem kaufvertrag niederschreiben, dass er (wenn es jetzt so kommen sollte) auf deine versicherung das auto bewegt und es bis zum xx.xx.xxxx abmeldet! ggfs die nummernschielder an dich zuruecksendet 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#4 10. November 2012 AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben Es ist wichtig im Kaufvertrag das Datum inkl. Uhrzeit fest zu halten. Er hat dann 3Tage Zeit das Fahrzeug um zu melden, ist also kein Problem. Schreib es im Vertrag so rein und melde es dann deiner Versicherung am Montag, ab der Uhrzeit ist das Auto nicht mehr dein Eigentum und der versicherer wechselt automatisch auf die VErsicherung, sprich er zahl auf seine Kosten die VErsicherung, wird quasi überschrieben, natürlich mit seinen % auf seiner Haftung. + Multi-Zitat Zitieren
#5 10. November 2012 AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben http://stadt.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Rund_ums_Auto/KFZ_Zulassungen/Sonstiges/Kaufvertrag.asp Lies dir das mal durch, ist von der Stadt Gelsenkirchen. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#6 10. November 2012 Zuletzt bearbeitet: 10. November 2012 AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben Okay soweit. Mir stellt sich aber langsam als Frage, was ich alles zum Abmelden sowohl bei Versicherung, Steuer, Zulassung brauche. Habe ja dann ab dem heutigen Tag nichts mehr von meinem Auto, ausser den Kaufvertrag. Schein, Brief und letztes TÜV-Gutachten geht ab heute an den Käufer. BWs gehen dann vom Desktop Pc aus raus. + Multi-Zitat Zitieren
#7 10. November 2012 AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben Du brauchst nur den Kaufvertrag, damit gehste zu deiner Versicherung oder meldest der Zulassugnsstelle, dann kündigen die automatisch, würde beides schriftlich einreichen per Einschreiben so biste auf der 100% sicheren Seite. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#8 10. November 2012 AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben Das Fahrzeug meldet der Käufer für dich ab. Ohne die erforderlichen Unterlagen (ZB1, ZB2, Kennzeichen) kannst du ein Fahrzeug nicht abmelden! Das bringt nichts, wenn vorher ein Unfall passiert. Dann haftet nämlich die Versicherung vom Verkäufer! Evtl. kann die Versicherung den Verkäufer in Regress nehmen, da die Vertragsbedingungen nicht eingehalten wurden (Fremder hat das Fahrzeug bewegt). Der Verkäufer bleibt dann auf seinen Schaden (Höherstufung, Regressansprüche,...) sitzen. Selbst wenn der Käufer das Fahrzeug nicht Fristgerecht abmeldet, wird der Verkäufer (bzw. seine Versicherung) haften! Evtl auch hier Regressansprüche. Der Verkäufer müsste den Schaden erstmal hinnehmen und dann gegen den Käufer klagen. Quark! Sowas ist nicht möglich! Die Versicherung bleibt auf den Verkäufer bestehen, bis er oder der Käufer das Fahrzeug abmeldet! MfG Jebedaia + Multi-Zitat Zitieren
#9 10. November 2012 Zuletzt bearbeitet: 10. November 2012 AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben Ich würde dazu raten, den Verkäufer ein Überführungskennzeichen besorgen zu lassen. Kostet nicht die Welt und ist für ein paar Euro zu bekommen. Ihm das Auto in angemeldetem Zustand zu übergeben ist kompliziert und wird er geblitzt oder baut einen Unfall gehts erstmal zu dir und du hast den Stress. Ist also nicht empfehlenswert. Und ob der Käufer das Auto dann wirklich abmeldet steht auf einem anderen Blatt. Da kannst es zwar fordern, aber hast nicht wirklich Handhabe ausser später Schadensersatz zu fordern für bezahlte Versicherung und Steuern. + Multi-Zitat Zitieren
#10 10. November 2012 AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben kann ich so nur bestätigen. beim unfall haftet die versicherung vom verkäufer und dann kannste ganz tief in der stecken 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#11 11. November 2012 AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben Hab mich schlau gemacht. Ist Bundesland abhängig. In Bayern brauchts zb. nur den Schein/Brief um ein Auto um bzw. abzumelden. Wo anders wird das HU/AU Gutachten gebraucht. Faulheit der Beamten wenn man mich fragt. Die wollen einfahc alles vom alten in Sachen Daten abschreiben. + Multi-Zitat Zitieren
#12 11. November 2012 AW: Autoverkauf - Anmeldung für 3 Tage an Käufer weitergeben veräusserungserklärung ist das stichwort. die mitm kaufvertrag ausfüllen, zur zulassung und vers. senden. und fertig ist der lack + Multi-Zitat Zitieren