#1 15. November 2012 Hallo liebe leute, im Sommer wurde an meinem Auto der Spiegel abgefahren (KFZ Kennzeichen etc wurde ermittelt ) Und ich habe den Fall dann an die Werkstatt abgetreten damit die den Schaden direkt über die gegnerische Versicherung klären können. Soweit so gut ich hab den Schaden reparieren lassen und BMW hat mir mitgeteilt das die Kostenübernahme von der Versicherung bestätigt wurde. Erst bekam ich jetzte ende Oktober Post von BMW ich solle bitte die Rechnung bezahlen und ich schrieb denen halt auch das alles an BMW abgegeben wurde und die Rechnung übernommen wurde. -> Wir klären das und melden uns. Gemeldet hat sich jetzt die gegnerische Versicherung und schreibt folgendes: Wir haben die Forderung zunächst ohne MwST ausgeglichen. Bitte teilen sie uns mit, ob Sie zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind. Ausserdem sagen sie uns bitte ob der beschädigte Gegenstand einem Betriebsvermögen gehört. - Was wollen die von mir ? Vielleicht kann mir hier einer helfen + Multi-Zitat Zitieren
#2 15. November 2012 AW: Schadensregulierung nach Schaden am eigenen KfZ Steht doch da, kannst du die Vorsteuer absetzen oder nicht? Geschäftswagen ja oder nein? Bzw. hast du ein Gewerbe / bist du Kaufmann? 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#3 15. November 2012 AW: Schadensregulierung nach Schaden am eigenen KfZ Nein , hab ich nicht. Das ist mein Privat Fahrzeug und ich bin kein Kaufmann oder ähnliches hab einen 08/15 Job. Sorry ich hab das erste mal mit so etwas zu tun. + Multi-Zitat Zitieren
#4 15. November 2012 AW: Schadensregulierung nach Schaden am eigenen KfZ Ich würde anrufen und das per Telefon klären. Geht am schnellsten und da kannste am besten fragen, was die von dir genau wissen wollen Betriebsvermögen wäre es, wenn du z.B. selbstständig bist und das Auto zu deinem "Fuhpark" zählt (wenn ich das von der Schule noch richtig weiss). Wieso die die Forderung ohne (und auch noch "zunächst"!?) MwST ausgleichen, kann ich dir auch nicht sagen. Das mit dem "Abzug der Vorsteuer berechtigt.." dürfte sich wieder auf die Selbstständigkeit beziehen. edit: Na toll, das kommt davon, wenn man so lange zum Schreiben braucht Wie gesagt, einfach anrufen und das kurz per tele klären. (wobei die das wahrscheinlich sowieso schriftlich haben wollen..) 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#5 15. November 2012 AW: Schadensregulierung nach Schaden am eigenen KfZ Danke , ja ihr hattet Recht. Der Betrag wird nun überwiesen. Bw geht raus + Multi-Zitat Zitieren
#6 15. November 2012 Zuletzt bearbeitet: 15. November 2012 AW: Schadensregulierung nach Schaden am eigenen KfZ Der Netto-Ausgleich erfolgt, da bei einer vorliegenden Vorsteuerabzugsberechtigung die MwSt bzw die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung bzw der Voranmeldung durch das Finanzamt erstattet bzw. gegengerechnet werden würde. Daher wird diese Abzugsberechtigten nicht von der Versicherung erstattet (mal ganz salopp ausgedrückt..., auch wenn mit ganz schön vielen "bzw" ) + Multi-Zitat Zitieren