Fragen zu Anlage N in der Steuererklärung

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von fissy, 23. November 2012 .

  1. 23. November 2012
    Hallo Leute,

    ich möchte als Student eine Stuererklärung für die Jahre 2009-2011 machen. Leider verstehe ich die Anlage N nicht ganz. Zuerst mal meine Daten:
    - Nach der Schule Ausbildung zum Rettungssanitäter gemacht (Zivi), allerdings dauert die Ausbildung nur 3 Monate, es gibt aber zwei Urteile in 2011 und 2012, dass es trotzdem als Erstausbildung zählt.

    - im Herbst 2008 habe ich dann angefangen zu studieren, vorr. bis 2014

    Hier die Fragen:
    - Wie muss ich meinen Lohn als ehrenamtlicher Rettungssanitäter (max 400 pro Monat) angeben, der AG gibt nicht diese Vordrucke raus...
    - Aufwendungen für Arbeitsmittel: Was darf ich da alles reinschreiben und wie muss ich das belegen? Rechnungen für Schreibtisch usw. habe ich noch aber zT Bücher, Kopien, Skripe nicht mehr... Wieviel darf ich als Zweitausbildung absetzten?
    - Kann ich mein Zimmer im Wohnheim (bezahlt vom Dad, Mietvertrag auf mich, Erstwohnsitz am Studienort) als doppelte Haushaltsführung abrechnen?
    - Wo kann ich Fahrten zur Uni (Monatskarten) und nach Hause (Bahn, Auto, Mitfahrgelegenheiten, Fahrrad) eintragen, muss ich dazu einen doppelten Hausstand haben?
    - Kann ich Studiengebühren absetzen, auch wenn diese mein Dad bezahlt hat?

    Danke für Antworten!!

    fissy
     
  2. 23. November 2012
    AW: Fragen zu Anlage N in der Steuererklärung

    Also die Hauptfrage ist ersteinmal...hast du überhaupt Lohnsteuer bezahlt?!?

    Wenn nicht...bekommst du auch nichts zurück
     
  3. 23. November 2012
    AW: Fragen zu Anlage N in der Steuererklärung

    klar habe ich nichts bezahlt, ich möchte sozusagen meine Schulden geltend machen, damit ich dann im ersten Jahr der Beschäftigung ordentlich steuern sparen kann. So mache ich durch die Zweitausbildung über 6 Jahre vielleicht 20.000EUR geltend, die ich dann weniger an Steuern zahlen muss. Ist doch ganz nett
     
  4. 23. November 2012
    AW: Fragen zu Anlage N in der Steuererklärung

    Mit der Geschichte bin ich überfragt, kenne nur den anderen Weg
     
  5. 24. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2012
    AW: Fragen zu Anlage N in der Steuererklärung

    wie geil ist das denn^^
    eine drei-monats-ausbildung reicht ja schon, um aus sonderausgaben werbungskosten zu machen
    da sieht man den verdienst bei der ausbildung gleich mit ganz anderen augen, wenn man im hinterkopf noch die gesparten steuern zurechnet^^




    wieso nicht schon von 2008?

    wenn du erst mit der steuererklärung 2009 anfängst, musst du den lohn gar nicht angeben, weil deine ausbildung doch vor dem studium und somit im jahr 2008 war.

    wenn du die von 2008 auch machen willst, dann gibst du einfach das ein, was du an verdienst bekommen hast. wenn du keine kontoauszüge mehr hast, dann schätz einfach. so wenig wie möglich, solange es noch glaubhaft ist

    eine beschränkung der aufwendungen, die man absetzen kann, gibts nur bei den sonderausgaben (bis 2011 war höchstgrenze 4000EUR, seit 2012 sinds 6000EUR).
    aber weil du glücklicher deine aufwendungen komplett als werbungskosten geltend machen kannst, gibts keine grenze
    gib also alles an, was du an aufwendungen hattest. auch wenn du kein beleg mehr hast. das finanzamt wird ja einem studenten hoffentlich noch glauben, dass er auch tatsächlich bücher,stifte,etc. gekauft hat.

    kannst es versuchen. glaube aber nicht, dass das finanzamt das berücksichtigen wird, da du bei deinen eltern sicherlich nur ein kleines kinderzimmer inne hast, deine eltern also alles bezahlen. oder führst (bezahlst) du wirklich zwei haushalte?

    zeile 31-39 in der anlage n
    und zeile 61ff, wenn du das mit doppelter haushaltsführung versuchen willst

    eigentlich nicht, weil dir als steuerpflichtigen dann keine aufwendungen entstanden sind. aber könnt ja sein, dass du hinterher alles zurückzahlen musst. ich würds auf jeden fall mit angeben.

    bitte
     
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  6. 24. November 2012
    AW: Fragen zu Anlage N in der Steuererklärung

    Hi Romulus!
    Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen. Ich habe 2008 schon im Jahr 2009 gemacht, vor allem wegen Zinsen usw. Habe damals auch noch gearbeitet.
    Ich arbeite auch jetzt immer noch auf 400EUR Basis, allerdings gibts da ja keine Abgaben.

    Wenn ich jetzt beispielsweise über die 6 Jahre Studium ca. 20000EUR mit spare, und im ersten Arbeitsjahr 50.000EUR zu versichern habe - muss ich dann nur ca. 10000EUR Steuern (anstatt 25000EUR) zahlen?

    Viele Grüße
    fissy
     
  7. 25. November 2012
    AW: Fragen zu Anlage N in der Steuererklärung

    achso. sry, hab ich falsch verstanden mit dem lohn.
    in zeile 26 sind die steuerfrei erhaltenen aufwandsentschädigungen aus einer ehrenamtlichen tätigkeit anzugeben.

    wenn in den 6 jahren die werbungskosten immer vorgetragen werden, dann werden diese von deinen ersten einkünften abgezogen. nach deinem zahlenbeispiel wären das 50000-20000. dann wäre das zu versteuernde einkommen 30000 (wenn man sonderausgaben außen vor lässt) und die tarifliche einkommensteuer 5625 euro (beim tarif von 2012)
    ohne die vorgetragene werbungskosten wären es rund 12850 steuern
     
  8. 25. November 2012
    AW: Fragen zu Anlage N in der Steuererklärung

    hey,

    zeile 26 ist weder im Hauptbogen noch in Anlage N richtig.

    fissy
     
  9. 25. November 2012
    AW: Fragen zu Anlage N in der Steuererklärung

    bei anlage n von 2009 ist es zeile 24
     
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