Anzeige wegen Beleidigung ?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von x7haui7x, 2. Dezember 2012 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 2. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 3. Dezember 2012
    Moin moin zusammen

    Also ich habe ein Problem: Ich habe eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten.
    Vllt. kann mir ja Jemand helfen weil er sich mit unserem Recht auskennt oder hatte ähnliches schonmal.

    Zum Vorfall:

    Ich war mit Dutzenden Freunden vor einem Monat feiern gewesen und wir haben die DB genutzt, was ich bis heute bereue, jedenfalls wurden wir auf dem Rückweg um 04:00 morgens kontrolliert und naja, wie es der Zufall so will, war mein Ticket nicht entwertet (2 ct Stück im Entwerter).
    Die unfreundliche Zugbegleitung wollte das natürlich nicht hören Blabla. Jedenfalls bekam ich dann diese 40 Euro Strafe aufgebrummt und die haben das im Nachhinein geprüft mit dem Entwerter und ich habe recht bekommen und musste diese 40 Euro nicht zahlen.

    Als wir dann wieder in unserem Heimatkaff angekommen waren, soll ich die Zugbegleitung beim Aussteigen als F.otze beschimpft haben (auf dem Gleis). Die stand vorne bei der Lock und hätte das wohl gehört. (Nehme ich an, anders kann ich es mir nicht erklären)

    Ich kann mich nicht daran erinnern die Frau beleidigt zu haben. Somit sage ich natürlich ich habe das nicht gemacht.

    Drei meiner Freunde würden ebenfalls die Aussage machen, dass wir gleich zusammen nach Hause sind und ich niemanden beleidigt habe.


    Jetzt meine Fragen:

    In dem Schreiben der Polizei steht, dass ich bis zu 1000 Euro Strafe zahlen muss.
    Allerdings bin ich Schüler und habe 0 Euro Festeinkommen. Denn nach dem Einkommen wird da auch gefragt.

    Ist das nicht sowieso lächerlich, da unsere Justiz doch Besseres zu tun hat, als sich mit so einer Lappalie aufzuhalten, somal ich Zeugen habe.

    Welche Zeugen bzw. Beweismittel könnte sie haben ?

    Was glaubt ihr was da auf mich zukommt ?


    Vielen Dank
    Haui
     
  2. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Also ich bin kein Jurist und behaupte auch nicht mich damit auszukennen aber es ist doch ziemlich eindeutig: Die Aussage von dir und deinen 3 Freunden gegen die von einer DB Mitarbeiterin. Eine richtige Beweislast gibt es doch nicht?

    Das Strafmaß klingt für mich auch eher wie eine Drohung, wie in den meisten Fällen. Genauso wie man in Deutschland fürs Wildcampen bis zu 500 Euro zahlen soll... Alles quatsch.


    Falls du eine Rechtschutzversicherung hast setz dich doch mal mit einem Anwalt in Verbindung, vielleicht kann er dir das nochmal bestätigen. Ansonsten würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen!
     
    1 Person gefällt das.
  3. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    1 wie alt bist du?
    2 waren andere zeugen da?
    3 waren alle von euch betrunken?

    bis jetzt sieht es für mich eher so aus: eine gruppe besoffener jugendlicher grüllen irgendwas rum und steigen aus dem zug aus.
    das muss wohl eine echt angepisste f****ze gewesen sein und dazu auch noch mit wenig hirn ausgestattet um sowas anzuzeigen.
    ich würde alles abstreiten und die freunde sollen dies auch tun, ohne wirkliche beweise wird sowas eigt fallen gelassen.

    wär nur dumm für dich wenn da irgendwo zehn andere mitarbeiter in der ecke standen und mitgekriegt haben wie du es wirklich bewusst und laut zu ihr gesagt hast, aber dann bist du auch selber schuld
     
    2 Person(en) gefällt das.
  4. 2. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    1. Ich bin 19
    2. Keine Ahnung ob da viele andere Zeugen waren, die für sie aussagen könnten, Ich habe da 3 Zeugen die bestätigen würden das ich nichts gesagt habe.
    3. Wir waren sehr betrunken, voll wie ein Eimer.


    Ja genauso sehe ich das auch. Ich weiß nichtmehr ob ich das gesagt habe, wirklich nicht. Kann aber sein. Aber das muss ja keiner wissen. Ich streite es ab und meine Freunde bestätigen das.
    Andere Mitarbeiter mitten in der Nacht am Bahnsteig, never. Nur eventuell die andere übergewichtige Schaffnerin oder der Zugführer.

    Btw: Die wusste meinen Namen noch als wir ausgestiegen sind, da ich den Brief ja erst Freitag also einen guten Monat später bekommen habe.
     
  5. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Im Zweifel für den Angeklagten, bei ihr liegt die Beweispflicht. Sie muss beweisen, dass du es getan hast. Dafür braucht sie Zeugen und muss auch konkret beschreiben können wer es aus der Gruppe war. Ich bin kein Staatsanwalt, aber für mich klingt das nach einer Einstellung vom allerfeinsten.
     
    1 Person gefällt das.
  6. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Tach,

    wie lautet denn genau die Überschrift von dem Brief? Ermittlungsverfahren?

    Bei mir wurden die Zeugen die damals dabei waren im Brief genannt^^

    Musste damals mit auf die Wache und hatte die Aussage da verweigert. Dann kam direkt der Strafbescheid.

    Strafe + Gerichtsgebühren waren dann so um die 460Euro^^

    Grüße^^
     
    1 Person gefällt das.
  7. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Hier wird die Gesamtsituation beurteilt. Zudem wird sie im Zweifelsfall ebenfalls mit Zeugen auftauchen.

    Wenn der Threadersteller seine Position bei der Polizei so darlegt wie hier, wird man ihm kein Wort glauben.

     
    1 Person gefällt das.
  8. 2. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?


    Krasse Summe, aber wie soll ich sie zahlen ohne Einkommen ? Die Fragen ja nach meinem Nettoeinkommen.

    Überschrift bzw. Betreff ist : Polizeiliche Ermittlung; schriftliche Äußerung des Beschuldigten
    Demnach ein Ermittlungsverfahren.
    Zeugen stehen da nicht drin. Wie denn auch wenn sie die Polizei ruft und ich nichtmal mehr vor Ort bin.

    Warum nicht ?
    Was meinst du denn wie ich mich verhalten soll, bzw. wie das ganze für mich aussieht.
     
  9. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    19 und Schüler. Wenn du gleich gestehst kommen vielleicht n paar Sozialstunden auf dich zu, wenn Sie dir beweisen können, dass du betrunken warst eventuell n Alkoholinterventionskurs.
    Habe gerade genau das selbe Problem, kriegst wohl auch noch n Brief von der Jugendgerichtshilfe, die hilft bei der Beurteilung ob du Jugendstrafrecht bekommst (99%). Ich hatte zudem schon 2 andere "Straftaten" vorher und trotzdem meinte die Dame dass ich warscheinlich mit 12-36 Soz Stunden wegkomme, je nach dem wie ich die Situation vor Gericht schildere. Zeig mich halt sofort geständig + Reue. Ist halt auch wegen Beleidigung und Sie hat 2 Zeugen.
     
  10. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Ich will nicht gestehen, da ich es nichtmehr weiß. Ich war dann wohl zu betrunken.
    Ja bei mir läuft gerade auchnoch ein anderes Verfahren, das nervt mich so. Jahrelang nie was verbrochen und nun wegen zwei kleiner Vergehen die ich nichtmal begangen habe son Papierkrieg.

    Aber das klingt schonmal gut.
    Sozialstunden ?
    Was heißt das ?
    Im Altersheim malochen oder Im kindergarten ? oder den Männern in orange beim Rasenmähen helfen ?
    Na toll -.-
     
  11. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Ich denke du weißt, daß du sie beschimpft hast. Verschaffe dir ein paar "Eier" und stehe für den Mist ein, den du gebaut hast.

    Und du wagst es mit Ratschläge per PM zu geben?




    Wie wäre es mal ihr würdet euer asoziales Verhalten unter Kontrolle bekommen und euch in die Gesellschaft integrieren.
     
  12. 2. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    1. Nein. Ich habe sie nicht beschimpft.
    2. Schon garnicht würde ich es gestehen, sie arbeitet für die Deutsche Bahn.








    Mein Verhalten und das meiner Freunde kann dir ja mal egal sein.
    Es geht hier darum, dass ich angezeigt wurde für eine Sache die ich nicht begangen habe und ich hier frage wie ich mich verhalten soll oder was helfen kann.

    Dennoch danke für deine mithillfe



    //
    Ca. zwei Wochen.

    Ja mit dem Anwalt bin ich gerade am überlegen, ob ich mal hingehe.
     
  13. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Okay, wie lange hast du noch Zeit dich zu äußern?
    Da du kein Einkommen hast werden es ziemlich sicher Sozialstunden.
    Kann alles Mögliche sein(also die Sozialstunden), ist nicht so schlimm^^
    Es kann ja sein, dass Sie Zeugen genannt hat die leider nicht aufgeführt sind.

    Ich würde dir raten einen Anwalt einzuschalten wegen Akteneinsicht. Gerade wo du auch schreibst, dass noch ein weiteres Verfahren gegen dich läuft^^ Ich hatte in einer anderen Geschichte einen Pauschalbetrag mit meinem Anwalt vereinbart wenn er mich so raus haut, hat dann auch geklappt. Waren aber auch knapp 400Euro...

    Einen Anruf bei der Anwaltshotline kannst du dir eigentlich sparen. Die sagen dann auch nur, dass du einen einschalten sollst und die Info kostet dann halt die (hohen) Telefongebühren^^

    Grüße^^
     
  14. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Wie gesagt ich glaube dir aufgrund der Art und Weise, wie du die Geschichte hier präsentiert hast, kein Wort, und so wird es bei der Polizei auch sein. Und nein ein solches Verhalten ist mir nicht egal. Irgendwann wirst du mit so etwas hoffentlich mal an den Falschen geraten.

    Ich sage ja, laß dir ein paar "Eier" wachsen.

    Du wirst bei der Polizei aussagen, du seist betrunken gewesen, die Zugbegleiterin wird ebenfalls mit Zeugen aufwarten, und dann findest du dich in der entsprechenden Maßnahme wieder, die du auch verdient hast. Wetten daß?

    Aber gerne doch.


    P.S.: Was erwartest du von einem Forum wie diesem? Suche dir einen Anwalt.
     
  15. 2. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Jeder gibt hier Hilfestellung, wie ich da wieder rauskomme, nur einer nicht.

    Definiere bitte "an den Falschen".

    Spoiler
    Einen mit 45er Bizeps?
    Der dann gleich loszieht und mirs Maul einschlagen will ?
    Da lach ich drüber.
    Im Arm 1000 Volt aber im Kopf keine Birne die leuchtet.
     
  16. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Meine Ratschläge:
    Die Situation auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen lassen.

    1. Keine schriftliche Äußerung machen
    Antworte auf den Brief nur mit: keine Angabe, oder "Ich verweigere die Aussage", etc.
    2. Sollte dich die Polizei vorladen: absagen. Du bist nicht verpflichtet einer Vorladung der Polizei nachzukommen!
    3. Sollte dich die Staatsanwaltschaft/Richter vorladen: erscheinen und deine Aussage machen, oder Aussage verweigern.

    Entweder die Ermittlungen werden eingestellt, du wirst freigesprochen oder du zahlst ein paar € an den Vater Staat.


    MfG
    Jebedaia
     
  17. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Ich glaube eher an "den Falschen" im Sinne von mehr als nur unreife Ähren in der Hirse.

    Allein schon deine Aussage "die arbeitet für die Bahn, ergo...". Bist wohl wirklich 'nen kleiner Rebell mit 'ner großen Schnauze aber nichts im Kopf. Aber das wusste ich schon länger. :>
     
  18. 2. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Und wer bist du ?

    Ach nein, er meint solche Personen, wär ich nie drauf gekommen.
    An solche bin ich bislang noch nicht geraten

    Bin ich euch Dreien irgendwie auf den Schlips getreten mit meiner Aussage, dass ich die DB nicht mag oder ich nur wissen will, wie ich am günstigsten aus der Sache wieder raus komme, falls ich zu unrecht verurteilt werde, ohne Geldstrafe oder Sozialstunden.
    Ich mach euch ja auch nicht an, wenn ihr hier nen Furz lasst, der mir nicht passt.
    Haltet euch doch bitte hier einfach mal raus.

    Danke !
     
  19. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Wieso sollte man eine Strafe akzeptieren die man nicht begangen hat
    Wenn er sie beleidigt haben sollte und "das System austricksen" will, dann soll er das tun. Gelingt es ihm: Herzlichen Glückwunsch! Ansonsten Pech.

    Wieso hier einige auf Moralapostel machen müssen ist mir schleierhaft.
     
  20. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    1. Würde ich bei der Polizei aussagen und deine 3 Freunde auch, denn so steht schonmal im polizeibericht, dass 3 Zeugen ausgesagt haben dass du garnichts gesagt hast. Wenn du garnicht hingehst, werden die noch neugierig und dann kommt es erstrecht zur Gerichtsverhandlung. Mit vielen Zeugen denken die sich, ach da komtm dann eh Aussage gegen Aussage und vllt. lassen die es deswegen fallen.


    2. Nicht sagen dass du betrunken warst, sonst heißt es du hast sie beleidigt und weißt es nur nicht mehr. Zur not sag halt die anderen waren besoffen, du nicht weil du noch mit dem Auto irgendwo hinfahren musstest und deswegen nicht saufen durftest. Oder irgendwas anderes halt.

    3. Sprich dich mit deinen Freunden genau ab, damit ja keine Widersprüche entstehen.
     
  21. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    wieso moralapostel?
    war auch nie ein kind von traurigkeit und hab genug müll fabriziert. doch man sollte dazu stehen und die , die man verbockt hat, auch ausbaden. nennt sich erwachsen werden.
    schon das verleugnen der tat und die art wie der threadersteller hier argumentiert zeugt nicht gerade von geistiger reife
     
    1 Person gefällt das.
  22. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Das glaube ich dir, scheint am Freundeskreis zu liegen. Gleiches gesellt sich zu Gleichem, gell.
     
  23. 2. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Das mag stimmen.
    Und mit wem verkehrst du so ? Pseudo Akademikern, Lehrern, Politikern oder andere Wichtigtuern ?


    Zu 1. = Sehe ich genauso

    Zu 2. = Gute Idee, allerdings wird sie sagen das ich voll war, das hat jeder bemerkt.

    Zu 3. = Schon erledigt.

     
  24. 2. Dezember 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    Und weil du die DB nicht magst, laberst du deren Angestellten an? Genau das ist das Verhalten von dir, welches hier zurecht angeprangert wird. Denn es gibt bei weitem geilere Sachen als sich nachts von ein paar Halbwüchsigen anlabern zu lassen. Mangelnder Respekt ist das einfach. Als würde sie etwas dafür können, dass die Bahn einen schlechten Ruf hat. Und dass du jetzt so angeschissen kommst, spricht auch für sich...

    Letztendlich bleiben dir eh nicht viele Möglichkeiten. Entweder du gibst es zu und sagst, dass du betrunken warst oder du streitest es ab. Ob es sich dafür lohnt einen Anwalt einzuschalten, musst du selber wissen. Und frag solche Sachen am Besten nicht hier im Forum, sondern wenn dann in einem Forum, dass sich darauf spezialisiert hat. Bzw. deren User. Oder halt nen Anwalt....
     
  25. 2. Dezember 2012
    AW: Anzeige wegen Beleidigung ?

    was sie sagt, ist doch nebensächlich, denn da kommt dann wieder aussage gegen aussage ihr müsst nur genug sein die zusammen halten. oder hat die alte mit dir einen alkohol-test gemacht ?

    also hat sie auch nix gegen dich in die hand. kannst ja sagen, sorry dass die anderen so aufbrausend waren, die waren alle dicht, aber du warst es nicht und das können die anderen auch bezeugen.
     
  26. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.