Türsteher auf Privatparty rechtlich absichern

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von doctorrr50, 5. Dezember 2012 .

  1. 5. Dezember 2012
    Hi,

    bin Student und hab die Möglichkeit auf ner Privatparty (kein Club etc.) mir n bisschen Kohle einmalig zu verdienen. Mach seit mehreren Jahren Kampfsport und würde mit einem Freund dort arbeiten können.
    Nun eine Frage, um uns wenigstens rechtlich etwas abzusichern und nicht den 34a Schein habe, dachte ich, dass ich trotzdem nen Schreiben aufsetzen könnte wo z.B. drin steht:

    "Hiermit bestätige ich XY (Gastgeber), dass ICH und Name des Freundes das Hausrecht übertragen wurde und Gästen den Einlass verwehren können oder dazu berechtigt sind Gäste zu bitten die Örtlichkeit zu verlassen"

    Ich weiß nicht was ich sonst noch schreiben könnte. Eig gehe ich davon aus, dass es ruhig sein wird, aber man weiß ja nie .. verischert bin ich natürlich nicht... ich weiß auch dass ich ganz normal haftbar bin wenn man einem 3. schaden zufügen würde, was nicht meine absicht ist !

    habt ihr noch ne idee wie man sich iwie gegen mögliche ereignisse abscihern kann
     
  2. 5. Dezember 2012
    AW: Türsteher auf Privatparty rechtlich absichern

    Du kannst das Hausrecht übertragen bekommen, yo. Aber mehr als die Gäste bitten zu gehen darfst Du dann auch nicht - also wofür Türsteher? Dein einziges Recht bleibt, die Polizei zu rufen oder im Falle der Notwehr dann auch draufzubolzen, handgreiflich gegenüber ungebetenen Gästen die einfach nur nicht gehen darfst Du auch mit einem aufgesetzten Vertrag nicht - weißte auch sicherlich selbst.
     
  3. 6. Dezember 2012
    AW: Türsteher auf Privatparty rechtlich absichern

    Das Recht hat jeder.

    Ich sehe kein Problem darin, ungebetene Gäste von einem privatgrundstück schmeißen zu lassen.
    Sein Grundstück = seine Entscheidung, wer da sein darf und wer nicht. Ob er es selbst veranlasst oder jemanden damit beauftragt, spielt keine Rolle.
     
  4. 7. Dezember 2012
    AW: Türsteher auf Privatparty rechtlich absichern

    ich sehe 'nen ganz anderes dilemma als die sache mit dem türsteher:

    von daher kann es dir getrost egal sein, wen du da mit schein oder ohne schein an die tür stellst.
     
  5. 7. Dezember 2012
    AW: Türsteher auf Privatparty rechtlich absichern

    Natürlich darf er im Rahmen der Nothilfe dem Hausherren helfen, sein Haurecht durchzusetzen...
     
  6. 7. Dezember 2012
    AW: Türsteher auf Privatparty rechtlich absichern

    Arg viel mehr Rechte als "jeder" hat ein Türsteher auch nicht.
    Du nicht, das Gesetz schon. Zumindest solange du unter "schmeißen" physische Gewalt verstehst. Die ist, abgesehen von Notwehrsituationen, der Polizei vorbehalten.
     
  7. 7. Dezember 2012
    AW: Türsteher auf Privatparty rechtlich absichern

    Und wenn ein ungebetener Gast nicht geht liegt "pi mal daumen" eine notwehrlage vor und man darf auch "schmeißen".
     
  8. 7. Dezember 2012
    AW: Türsteher auf Privatparty rechtlich absichern

    Nabend,

    hab mal ein wenig gegoogelt:

    Rechte von Sicherheitspersonal/Türstehern - DJ - Deejayforum.de

    Hab jetzt nicht alles durchgelesen, aber soweit ich es verstanden hab, haben Türsteher generell keine besonderen Rechte. Wär ja auch merkwürdig in einem Rechtstatat. Insbesondere Paragraf 127 StPo sollte aber in deinem Fall ausreichend sein, um notfalls deinen Job wahrnehmen zu können.

    Das + übertragenes Hausrecht sollten passen.
     
  9. 7. Dezember 2012
    AW: Türsteher auf Privatparty rechtlich absichern

    Darüber streiten sich die Gerichte (OLG Frankfurt 1993 (NJW 1994, 946/947)).

    Wobei das alles auch nur theoretisches Geblödel ist. Will ich einen Rausschmeißen, find ich schon nen Grund oder ne schlüssige Argumentation.
     
  10. 7. Dezember 2012
    AW: Türsteher auf Privatparty rechtlich absichern

    Ich zitiere :
    Kann schon sein dass irgendein Gericht irgendeinen speziell gelagerten Sachverhalt seltsam bewertet, Fakt ist, dass Haurecht eine Ausprägung des Eigentums ist und somit notwehrfähig. Da gibt es auch keinen Zweifel.
     
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