Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Sh4dows, 9. Dezember 2012 .

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  1. 9. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2012
    Ich war letzte Woche Samstag feiern und hatte zuviel Intus, Als ich aus der Disko wollte und kein Geld hatte, sollte ich mein handy dort lassen und Geld holen. Ich war damit nicht einverstanden und bot an mein Ausweis dort zu lassen. Dies wurde abgelehnt und deshalb sollte die polizei gerufen werden. Alles klar, ich warte draussen und der polizist sagt zu mir, ich soll erstmal die Zigarette wegwerfen, als ich das nicht tuhen wollte (ich wüsste nicht warum er mir verbeiten darf zu rauchen), schlug er mir die Kippe aus der hand und meinte ich soll mich umdrehen zur durchsuchung.
    Ich drehte mich dann um und meinte "Viel Spass" darauf hin stoß er mich so gegen die Wand, das ich mit dem Wangen knochen dagegen stieß. Daraufhin eskalierte das ganze, weil ich mich natürlich aufregte und sie legten mir Handschellen an, ich sagte dann das sie Lutscher seien und feige, darauf hin meinte der Bulle dann, "Wenn ich jetzt nich die schnautze halte haut er mir im Auto gleich eine in die ", ich erwiederte dann: "Wenn du dich dann hart fühlst jemanden mit Handschellen in die zu hauen dann mach das"

    Bei mir wurden 1,6 Promille gemessen und ich wurde für 6 Stunden eingesperrt.
    Jetzt der Tatvorwurf:

    "Herr xxxx, sie haben im alkoholisiertem Zustand 2 Polizeibeamten mit "Ihr Schw**zlutscher, ihr Schwu**tel , Ich würd euch am liebst mit einem Maschinengewehr abknallen, ihr feigen Schweine"

    Ich kann mich nicht mehr genau dran erinnern ob das alles stimmt, ich weiss nur das ich der Polizei anfangs friedlich begegnet bin und gesgat habe, dass ich nur meine Rechnung bezahlen will, als der Polizist mir aber dann die kippe aus der hand schlug und mich zur durchsuchung an die Wand knallte, ist es wohl eskaliert.

    Ich selber weiss nur das ich sie "Lutscher" genannt habe, und nicht Schwu**tel oder Schw**zlutscher.

    Was kann mir jetzt blühen?
    Und wie soll ich am besten dagegen vorgehen, ich bin der Meinung ein Polizist hat kein Recht dazu mir
    1. die Zigarette aus der Hand zu schlagen und 2. Damit zu drohen mir im Auto in die zu schlagen.
     
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  2. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    naja, egal was du zu denen gesagt hast, beweisen wirst du das eh nicht!

    die beiden werden sich gegenseitig decken, bzw das Gericht wird nur den beiden cops glauben!

    ich bin kein anwalt, aber ich denke mal, ausser einem bußgeld wird da nichts kommen!


    greeTz


    MustasoV
     
  3. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Das ist wirklich dumm gelaufen,
    dein Part ist es jetzt deine Story als jemand, der mit nachweislich 1,6 Promille erwischt wurde, glaubhaft rüberzubringen.
    Ohne Zeugen hast du da auch noch nicht mal den Hauch einer Chance. Also wer war da und wer
    hats gesehen?
     
  4. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Es gibt keine Bematenbeledeidigung. Es läuft unter ganz normaler Beleidigung. Die Strafe wird sich nach deinem Einkommen richten, aber unter 200 Euro wirds nicht laufen.
    Da die Polisten zu zweit waren und sie sich in ihren Aussagen garantiert decken, hast du null Chance.
    Die Tatsache mit dem Alkohol machts nicht besser und wird nicht als Schuldunfähigkeit geführt.
     
  5. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Was kam denn bis jetz mit der post?
    nur die vorladung als beschuldigter bei der polizei?

    ich würd so vorgehen:
    sofort anwalt nehmen. der holt sich akteneinsicht und bespricht mit dir die weitere vorgehensweise. auch ob du zur vorladung gehst oder nich. alternativ kannst du auch den anwalt hinschicken, der dich dann vertritt.

    was meinst du damit? es gibt den tatbestand der beleidigung gegenüber polizeibeamten
     
  6. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Und wenn pattich das sagt, will ich hier nichts anderes hören. Die alte Hansatranse muss es wissen, glaubt mir das.
     
  7. 9. Dezember 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Ich hatte ähnliches Problem mit einer Zugbegleitung, also hoff lieber nicht darauf, das dir hier alle helfen wollen.
    Anzeige wegen Beleidigung ? - RR:Board

    kannst ja mal nen Blick rein werfen.

    Ich war wegen der Geschichte bei meinem Anwalt. Der sagte ich solle es einfach wieder hinschicken, meine Beschuldigtenanhörung. Weil es sowieso fallengelassen wird.


    Ich bin der Meinung, dass viele (nicht alle) Polizisten die wir in Deutschland haben von Anfang an auf sowas aus sind. Die wollen dadurch Geld eintreiben. Wobei solche Bußgelder ja glaube ich an den Staat gehen oder ?

    Mein Vorschlag an dich: Nimm dir einen Anwalt. Ob das deine Rechtsschutz übernimmt oder nicht kann ich dir nicht sagen, stell dich aber lieber darauf ein das sie es nicht tut. Die greift meistens nur wenn du der Kläger bist und bei naja Verkehrsdelikten, wo die Beweislage eindeutiger ist.

    Ob es rechtens ist dir deine Kippe aus der Hand zu schlagen oder nicht ist eine andere Sache, das brauchste hier nicht diskutieren. #
    Je nachdem wie du bei 1,6 Promille drauf bist hätte ich mich verpisst bevor die Polizei gekommen wäre. Denn der Club darf nichts von dir einziehen, weder Perso noch Handy.
     
  8. 9. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Ich bin Student... Und ein Anwalt würd glaub ich noch mehr kosten als die ganze Sache überhaupt wert ist.
    Ich habe keinerlei Vorstrafen und könnte evtl Zeugen auftreiben.
    Aus meiner Sicht wurde ich Provoziert, warum schlägt ein Polizist einem Betrunkenem der sich ruhig verhält die Zigarette aus der hand oder "haut" ihn gegen die Wand zur Durchsuchung, is doch der hammer ey.

    EDIT:

    Was musstest du denn letzten endes zahlen haui?
    Hast du das ganze abgestritten?

    Ich stell mir jetzt die Frage, ob ich einfach dsa schreiben so ausfüllen soll wie ichs hier getan habe und abwarte was kommt, oder evtl reue zeige,damit ich nichts blechen muss.
    Ich bin der Meinung ich hätte zwar niemanden beleidigen dürfen. Aber wie soll man sich denn Verhalten wenn so mit einem umgesprungen wird.
    Die polizisten sollen das gesetz vertreten, aber ich hab das gefühl die denken sie wären das gesetz.
     
  9. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    So einen coolen Schachzug durfte ich mal bei einer randvollen Freundin miterleben. Die hat es aber auf klassischen Phrasen anstatt eindeutigen Drohungen belaufen lassen und dafür 15 Tagessätze kassiert. Geplant waren wohl mehr, aber sie hat bei der Vernehmung einen guten Eindruck hinterlassen und ist vorher nie aktenkundig gewesen.
     
  10. 9. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Alles Zeugen die du kannst besorgen, Aussage absprechen aber nicht unbedingt Lügen. Und auchnicht alle genau das selbe sagen. Bau die Aussagen der anderen am Leitfaden deiner auf.
    Du kannst entweder:
    1.= Eingestehen und hast naja somit eine Chance auf diesen komischen Täter-Opfer Ausgleich.
    Das würde aber dann wiederrum dazu führen das du eventuell auch zu Sozialstunden verdonnert wirst.

    2.=Alles abstreiten, würde auch auf Sozialstunden hinauslaufen, da du ja kein Einkommen hast.

    3.= Es wird aufgrund einer der beiden Aussagen (1. und 2.) fallen gelassen.


    Ist ne krasse sache. Ist wahrscheinlich son "Halber Stern auf der Schulter" möchtegern Bruce Willis. Wie ich die ****** hasse.

    Hm, mit der Gewalttat gegen dich Stimme ich dir voll und ganz zu !


    // Bei mir ist noch nichts rausgekommen, das Schreiben mit meiner Aussage habe ich erst vor 3 Tagen abgeschickt.
    Aber wenn es fallen gelassen wird (wovon ich stark ausgehe), versuch ich es noch mit einer Klage wegen Rufmord.
    Für Anwalt und naja eine eventuelle Strafe habe ich noch nichts gezahlt. Noch habe ich ja nurmal mit meinem Anwalt gesprochen. Das hat der so gemacht.
    Wenn das nicht fallen gelassen wird, sollte ich wiederkommen.
     
  11. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Also bisher kam nur Post "schirftliche Äußerung als Beschuldigter" und mir wird vorgeworfen folgende Straftat begangen zu haben "Beleidigung"
     
  12. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Ich an deiner Stelle würde gar keine Aussage machen, da bei sowas eigentlich eh nie was gutes für dich rauskommt solange du nicht 100%ig weißt was du sagen sollst (und da bräuchtest du den Anwalt).
    Denn auch mit einer wahren Aussage kann es immer noch sein, dass du doch was falschgemacht hast und dafür wirst du dann auch bestraft. (war bei mir mal genauso)
    Also keine Aussage machen, um nichts falsch zu machen und es im Zweifelsfall vor Gericht kommen lassen, mehr zahlst du dadurch auch nicht.

    MfG
     
  13. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Ein weit verbreiteter Irrglaube ist dagegen, dass die Beamtenbeleidigung ein besonderer Straftatbestand ist, der zu härteren Strafen führt. Ein Beamter wird selbstverständlich im Rechtssystem nicht besser oder höher gestellt ist als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich also beispielsweise bei Beleidigungen gegenüber Polizisten um "normale" Beleidigungen gemäß § 185 StGB.
     
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  14. 9. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Würde ich nicht machen. Mir hat mein Anwalt vor ein paar Tagen geraten: Immer eine Aussage machen bzw. sich wenigstens dazu zu äußern, du musst ja nicht sagen : Ja ich wars oder nein ich wars nicht.
    Du kannst auch ankreuzen : "Ich sage wie folgt aus"

    Mach dir unbedingt ne Kopie von all dem was du da schriftlich hast und von dem was du an die schickst.


    Wenn du diese harten Beleidigungen abstreitest denk daran:
    Ein Auszug aus den Menschenrechten. Die ja auch in DE zu befolgen sind.
    Da das aber sehr schwer wird, steht vermutlich Aussage gegen Aussage, wies dann weitergeht musst du einfach abwarten.
     
  15. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Das hat etwas mit Respekt zu tun. Polizisten werden oft genug kaum oder überhaupt nicht respektiert, denn sie haben in Deutschland einen sehr kleinen Handlungsraum. Es gibt ein paar, die sich eben das nicht gefallen lassen. Natürlich hat er nicht das Recht dir die Zigarette zu verbieten aber es wäre ein Zeichen des Respekts von dir gewesen diese wegzuwerfen. So hast du ihn gereizt und das passte ihm wohl nicht.

    Versteh mich nicht falsch, ich möchte das Handeln des Polizisten hier nicht gut heißen aber es ist irgendwo verständlich.
    Klug wäre es gewesen seinen Anweisungen Folge zu leisten auch wenn man sich dann halt etwas klein machen muss. Dir ging es doch überhaupt nicht um die Zigarette sondern ums Prinzip

    In anderen Ländern läuft sowas ganz anders. Dazu eine kleine Story: auf meiner Abifahrt haben wir laut Musik auf unsrem Hotelzimmer gehört. Die Drohungen der Rezeptionisten, dass sie die Polizei holen werde nahmen wir nicht besonders ernst, denn ich kannte nur folgendes: beim ersten mal können die einem garnichts. Naja, 10 Minuten später klopfte es an der Tür. Zwei schlecht gelaunte Polizisten betraten das Zimmer, gingen zur Anlage und schalteten die Musik aus. Ein Freund von mir sagte etwas wie "Ey was soll das denn" darauf ging der Polizist zu ihm hin und schlug ihm ins Gesicht. Darauf versprach er uns, dass wir alle im Knast landen für die Nacht, wenn es nicht ruhiger wird. Seitdem bin ich über deutsche Polizisten eher dankbar.

    Naja B2T: Wer wären deine Zeugen denn? Nur Kollegen von dir oder auch etwas vertrauenswürdiger, wie z.B. eine ältere Person, die nur durch Zufall da war oder einer der Türsteher ( naja die sind auf dich bestimmt nicht so gut zu sprechen )?
     
  16. 9. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Wie ist dsa denn wenn ich kein Einkommen habe, Also ich bekomme 600 euro barfög und 180 Kindergeld, davon zahle ich Miete und Strom (320 euro), Essen, Handy, Fitness, Material Fürs Studium,, Studiengebühren etc.. Also mir bleibt sogut wie nicht am Ende des monats.

    Edit: Also als zeugen könnte ich da höchstens Kollegen von mir hinzuziehen. Ältere personen wohl kaum und die Türsteher werden zu 100% keine Aussage gegen die polizei machen.

    Edit2: Was kostet denn ein Anwalt für so eine Geschichte und Lohnt der sich wenn man eigentlich garkein Einkommen hat?
     
  17. 9. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Hast du überhaupt Zeugen?
    Ohne hat es eig. keinen grossen Sinn, dass hier weiter diskutiert wird. So hart es auch klingen mag.

    @Atttka in welchen Ländern treibst du dich denn so rum? ^^
     
  18. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Die werden die Tagessätze deiner Strafe an dein Einkommen anpassen.
    Wenn du nicht bezahlst gehst in den Bau.
     
  19. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Tagessätze sind einkommensabhängig. Ob das Kindergeld zählt weiß ich nicht; ich weiß, dass besagte Freundin (Studentin, kein BAföG) Tagessätze zu EUR 15,- zahlen musste.

    EDIT:
    Bisschen zu spät.
     
  20. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Und was genau bezeichnet man als "Einkommen" , abzüglich meiner Kosten was übrig bleibt oder was ich am 1. aufm Konto habe? Ich kriege wie gesgat barfög und kindergeld, verdiene kein Geld.
    Und wie hoch könnte das denn ca sein? Also ich überlege grade ob ich mir nicht doch einen Anwalt nehme , oder ob das eher noch teurer wird am ende.

    EDIT: Also Danke erstmal, ich stelle mir jetzt nur 1 Frage,

    Anwalt JA oder NEIN?
    Lohtn es sich den zu bezahlen und wie teuer ist der?
     
  21. 9. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Dafür das man Zahlungsunfähig ist, aufgrund dessen das man kein Einkommen hat, mit dem Hintergrund das dieses Bußgeld wegen einer Beleidigung gezahlt werden muss, ist noch keiner in den Knast gekommen !?!
    Wenn doch will ich die Geschichte hören.

    Genauso siehts aus.

    Wie gesagt diese 3 Möglichkeiten bzw. 2 Möglichkeiten von eben bleiben dir.
     
  22. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    ich wurde auch mal von bullen im bus geraped, als ich mich besoffen daneben benommen hab. war natürlich erst mal sauer, aber im nachhinein, haben die schon das richtige gemacht.. stell dir vor du musst dich jedes we mit iwelchen besoffenen mongos abgeben, dann hättest du auch ne andere einstellung dem gegenüber.
    schreib einfach wie das war und entschuldige dich ^^
     
  23. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Anwalt kostet dich wenn der nur berät ca. 150EUR
     
  24. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Wenn dich schon die Tagessätze abschrecken, wie willst du dann einen Anwalt bezahlen?
    Prozesskostenhilfe fällt bei Strafverfahren nämlich flach
     
  25. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    mhhh ok. ich habe nämlich ne vorladung erhalten "zur vernehmung als beschuldigter wegen des verdachtes der beleidigung gegenüber polizeibeamten". für mich liest es sich so als wenn dies ein völlig anderer strafbestand ist als die "normale" beleidigung. aber bestimmt wieder nur wichtigtuerei vom freund und helfer. bin auch unschuldig. bin gar kein mieses badass

    dann sollen sie den job nich machen. dafür werden sie bezahlt...
     
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