2 Mietverträge für 1 Wohnung

Dieses Thema im Forum "Haus, Garten, Tiere & Pflanzen" wurde erstellt von Sniper#1, 14. Dezember 2012 .

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  1. 14. Dezember 2012
    Hi,

    meine Freundin ihre 2 kinder und ich wollen umziehen (raus aus dem Ghetto ;-)).

    Sie macht zur Zeit eine Ausbildung und bekommt keine Leistungen von der Arge...sie bekommt nur Wohngeld für die Kinder.

    Wir wollen nun in eine "bessere Wohnung" umziehen die logischer Weise auch teurer ist.

    Alt 360EUR kalt + 150 Warm = 510EUR
    Neu 570EUR kalt + 150 warm = 720EUR

    zur zeit kann sie ja umziehen will sie will, was ist aber wenn sie nach der Ausbildung kein job findet und Hartz 4 bezieht.

    Sagt das Amt das sie den Höchstsatz für die Wohnung zahlt und den Rest müsste sie sehen wo sie es herbekommt oder sagen sie das sie umziehen muss?

    Wenn sie den Rest selber zahlen würde könnte ja das amt sagen das sie ja keine Sozialleistung bekommt da sie ja so viel geld übrig hätte.

    Kann man 2 Mietverträge machen? einen für das amt mit der Höchstsatz und einen für die richtige Miete?

    Es wäre ja keine erschleichung von Leistungen denn den Rest würde ich ihr ja geben.
    Oder kann man beruhigt umziehen und das Amt würde problemlos den Höchstsatz zahlen und den Rest inttersiert die nicht ?
     
  2. 14. Dezember 2012
    AW: 2 Mietverträge für 1 Wohnung

    Soweit ich informiert bin, wird man nicht aus der Wohnung geworfen sondern es werden nur Umzüge in zu teure Wohnungen nicht gestattet. Heißt, wenn ihr vor Ausbildungsende in die Wohnung zieht, zahlt das Amt den Höchstsatz und ihr die Differenz. einen Zwangsumzug gibt es meiner Kenntnis nach nicht.
    Wer zahlt denn die Differenz? Du oder sie aus ersparten? Wenn du es zahlst ist es ja Wumpe, da ihr nicht liiert seid und dein Einkommen nicht auf ihres angerechnet wird. Wenn es ihr Barvermögen ist solltet ihr euch die Frage stellen, ob ihr euch die Wohnung immernoch leisten könnt, wenn dieses aufgebraucht ist und sie immernoch keinen Job hat.

    2 Mietverträge für eine Wohnung geht meines Wissens nach nicht und wäre auch Betrug wenn ihr der Behörde eine andere Miete vorgaukelt, als ihr wirklich zahlt.
    Allenfalls in Betracht käme meiner Meinung nach wenn dann überhaupt ein Untermietvertrag, den sie mit dir schließt und den du natürlich von der Höhe her flexibel gestalten könntest.
    Wie genau das Amt sich dabei aber im Endeffekt verhalten würde kann ich hier nicht prophezeien
     
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  3. 16. Dezember 2012
    AW: 2 Mietverträge für 1 Wohnung

    Klar kannst du das machen, hat ein Kumpel von mir auch weil das Amt die Wohnun sonst nicht bezahlt hätte da die 90EUR über dem Budget liegt.
    Der hat die eine 2 Zimmer Wohnung. 1 Zimmer läuft über einen sep Mietvertrag was 90EUR kostet
     
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  4. 19. Dezember 2012
    AW: 2 Mietverträge für 1 Wohnung

    Hm, an sich klar, das ist doch nicht verboten, vor allem weil sie ja zzt keine Leistungen bezieht. Wenn sie schon in der neuen Wohnung wohnt, dann kann sowieso niemand sie zum Umzug zwingen, aber das stimmt, nur ein Bestimmter Betrag wird uebernommen und sie muesste den Rest selbst zahlen. Aber ich denke an sich, das muesste so gehen wie ihr es vorhabt. Alles Gute dafuer
     
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