steuererklärung abgabetermin ? wieviel jahre zurück ?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Jambo.Bwana, 17. Dezember 2012 .

  1. 17. Dezember 2012
    Hallo,

    Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und wollte mir mal ein paar kurze Infos einholen.

    1. Was kostet es wenn ich die Steuererklärung über einen Steuerberater machen lasse ?

    2. Bis wann muss diese abgegeben werden ? Habe gelesen, wenn man diese über nen Steuerberater machen lässt, dann verlängert sich diese Frist, richtig ?!?

    3. Bis wieviel Jahre kann ich die noch rückwirkend abgeben ?



    Grüße jambo
     
  2. 17. Dezember 2012
    AW: steuererklärung abgabetermin ? wieviel jahre zurück ?

    mit steuererklärung meinst du vermutlich die einkommenssteuer?


    1. das hängt davon ab wie viel du verdienst bzw ob du eine firma hast oder selbständig bist oder nur angestellter oder du machst mit ihm pauschal aus nach aufwand oder stunden. (rechne mal mit mind. 100EUR)

    2. mit steuerberater bis zum 31.12 des folgejahres

    3. aus nr.2 ergibt sich maximal 1 jahr.

    alle angaben ohne gewähr
     
  3. 17. Dezember 2012
    AW: steuererklärung abgabetermin ? wieviel jahre zurück ?

    Beitrag gemeldet, gefährliches Halbwissen...

    Als Angestellter kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben. Mit dem Steuerberater hat das meines wissens nach nichts zu tun.

    Dies ist seit 2008 so. Vorher waren es zwei Jahre...

    http://www.welt.de/finanzen/steuern...ne-Steuererklaerung-rueckwirkend-abgeben.html

    http://www.test.de/Steuererklaerung-Vier-Jahre-rueckwirkend-1617455-0/

    http://www.n-tv.de/ticker/Geld/Fris...teuererklaerung-einhalten-article4361941.html
     
  4. 17. Dezember 2012
    AW: steuererklärung abgabetermin ? wieviel jahre zurück ?

    ja für angestellte kann es anders sein (seit 2008, 4 jahre), die angaben oben beziehen sich eher auf selbständige, deshalb steht ja drunter ohne gewähr.
     
  5. 17. Dezember 2012
    AW: steuererklärung abgabetermin ? wieviel jahre zurück ?

    bist du ein "ganz normaler" steuerzahler oder gibts bei dir irgendwelche besonderheiten?

    falls besonderheiten, wie gewerbe etc., nicht der fall sein sollten dann trau dich ruhig selbst an die einkommenssteuererklärung ran! es gibt ganz tolle selbsterklärende programme, mit denen man das selbst erledigen kann! man muss nur ein wenig zeit investieren um alles auszufüllen
    so spart man sich das geld fürn steuerberater und erhält dieselbe, wenn nicht sogar eine bessere leistung!
     
  6. 18. Dezember 2012
    AW: steuererklärung abgabetermin ? wieviel jahre zurück ?

    Bin normaler angestellter. Habe die letzten Jahre Schulabschlüsse nachgeholt und dachte da einiges evtl. Zurück zu bekommen.


    habe mir wiso besorgt.

    Mal ne frage zu dem Pauschbetrag. Alles was ich da angebe wird mit dem Pauschbetrag verrechnet. Erst wenn ich drüber bin, wird mir was ausbezahlt ?

    Da ich mit meiner Steuerklasse 1 und meinen 1km arbeitsweg so gut wie nix reiße, fällt der Großteil meiner abrndschulegebühr in den Pauschbetrag. Dachte ich bekomme von diesem Kurs mehr zurück.


    Von dem Kurs aus dem Jahr 2009\2010 habe ich kaum bzw. Keine Rechnungen von schulmaterial, kann ich da ein grundbetrag eingeben, welchen ich nicht nachweisen muss Museum Form von Rechnungen ? Und kann ich die km zur schule auch absetzen ?


    Habe geziert dass ich Anschaffungskosten von meinem Roller (ebenfalls im Schuljahr) auch absetzen kann ?!? Wie ist es bei der Versicherung dazu ?


    Vielen dank schonmal für eure hilfe
     
  7. 4. Januar 2013
    AW: steuererklärung abgabetermin ? wieviel jahre zurück ?

    als normaler angestellter in steuerklasse 1 musst du keine steuererklärung abgeben, wobei das aber nur vorteile für dich haben kann. ein steuerberater kostet dich auf jedenfall ~ 100 € eher mehr denke ich. das lohnt sich also überhaupt nicht.
    rückwirkend gehen nur 4 jahre für dich, also 2009-2012.

    die kosten für den roller sind in jedem fall mit der entfernungspauschale abgegolten. die haftpflich für den roller kannst du in jedem fall als ausgabe geltend machen. wenn du noch fragen hast schreib ne PN, kann dir sicher helfen
     
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