Einwohnermeldeamt und GEZ

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Mockingbird, 29. Dezember 2012 .

  1. 29. Dezember 2012
    Liebes forum!

    ich bin nun schon seit über einem Jahr ausgezogen(studieren) und habe und habe mich bisher noch nicht um das Einwohnermeldeamt und gez gekümmert, da ich mir nicht sicher war, ob das nötig ist (ich bin ja gemeldet(bei meinen eltern) und zahle auch gez(mein vater zahlt ja für die gesamte familie))

    da nun neue änderungen der gez kommen, kam das thema irgendwie zur sprache und nun bin ich mir unsicher wie ich vorgehen soll.

    ein paar fragen die mir zu dem thema durch den kopf schiessen:

    1.) MUSS(!) ich mich beim einwohnermeldeamt melden? Falls ja und ich das nicht tue, mit was für strafen muss ich rechnen?
    -würde ich eine strafe bekommen wenn ich mich mit 1jahr verspätung melde?
    2.) selbs gillt für die gez: MUSS(!) ich mich dort melden als student, der ja eigentlich schon gez zahlt und auch kein tv/radio hört?
    3.) nehmen wir mal an ich müsste das tatsächlich alles tun aber ignoriere das weiterhin.
    -könnte mich die gez überhaupt aufspühren wenn ich nichtmal gemeldet bin?
    -mit was für strafen müsste ich in einem solchen fall rechnen?

    Ich meine, ich wurde in keinster weise informiert, wie können die erwarten dass ich mich mit so etwas auskenne..

    ich hoffe jemand kann mir hiermit weiterhelfen und mir sagen was ich am besten machen sollte.
     
  2. 29. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    Ja musst du.

    Musst du nicht. Aber dann musst du nachzahlen. Es sei denn, du kannst dich befreien lassen.
    Musst du mal Googlen, wer zahlen muss und wer nicht. Grundsätzlich gilt ab 2013, dass jeder zahlen muss. Egal ob er nen TV hat oder nicht.

    Wenn du dich beim Einwohnermeldeamt nicht meldest, könntest du eine Strafe bekommen, wenn es dumm läuft.
    Bei der gez musst du dich nicht melden. Fakt ist jedoch, dass du ab 2013 zahlen musst (ausser bei Freistellung).
    Wenn du im Dezember 13 erst Post von denen bekommst, zahlst du dennoch rückwirkend an die (Januar bis Dezember)
     
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  3. 29. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    Ja, du musst dich IMMER melden beim Einwohnermeldeamt (selbst wenn dein Studienort nur dein Nebenwohnsitz ist) und als Student bist du nicht von der GEZ befreit.
    Dein Vater zahlt nur für die Geräte in seiner Wohnung. Sollte der Mietvertrag auf deinen Vater laufen, so muss er theoretisch für deine Wohnung besondert bezahlen.

    Mit einer Strafe kannst du bei einer verspäteten Meldung rechnen, allerdings weiß ich nicht so genau, wie hoch die ist (ist teilweise auch von Amt zu Amt unterschiedlich und manchmal kommt man auch mit einem blauen Auge davon).

    GEZ wirst du jetzt ab den 01.01.13 so oder so zahlen müssen, außer den Vater übernimmt den Betrag für dich.
     
  4. 30. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    bekommste Bafög? Dann biste befreit!

    Bin in meiner Studentenbude auch seit über nem Jahr nicht angemeldet.
    2. Wohnsitz kostet 10% von der Kalt-Miete im Monat.
     
  5. 30. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    Würde gern mal hier mitreden, da mir selbst so einiges unklar ist.


    Wieso muss er sich bei seiner Studentenbude anmelden, wenn er doch bei seinen Eltern gemeldet ist ? Es gilt zwar die Meldepflicht, aber er ist ja gemeldet, bei seinen Eltern. Für was MUSS man einen zweitwohnsitz anmelden ? Und was kostet 10% ? Muss ich dem Amt für meinen zweitwohnsitz jeden Monat 10% der Kaltmiete überweisen, oder was ? Ich glaub es hackt.
     
  6. 30. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    oh, vergessen zu schreiben, sind steuern: Zweitwohnungsteuer – Wikipedia

    ich behe quasi Steuerhinterziehng.
     
  7. 30. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    Wie steuern ? Wollen die einen flachsen ? Ich zahl BSP. 500€ miete an den Vermieter, dieser muss davon steuern an den Staat zahlen, zusätzlich muss ich denn Staat auch nochmal 50€ geben ? Also verdient dieser an der Wohnung gleich zwei mal ?

    Alter, wenn ich irgendwann mal die Möglichkeit habe hier abzuhauen, dann werde ich das tun, abgesehen von dem einkommen in Deutschland, welches ganz OK\gut ist, empfinde ich, dass die Lebensqualität immer weiter abnimmt. die Gesellschaft wird für meinen Geschmack immer beschissener, mir kommt es vor als wird man immer mehr ausgenommen und abgezockt und und und....bis jetzt ist alles noch im grünen Bereich, nur ich bin mir nicht sicher ob es im alter immer ich so toll hier ist. Ich denk wenn man finanziell gut abgesichert ist, gibt es tollere orte ;-)

    Außerdem sterben wir deutschen in unserem Land doch eh irgendwann aus ;-) dann kann man sich doch auch gleich an andere gewöhnen
     
  8. 30. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    Was sich aber ganz einfach umgehen lässt, indem man die elterliche Wohnung als Zweitwohnung angibt. Da man da keine Miete zahlt fällt auch keine Steuer an.

    Ohnehin ist es laut Gesetz vorgeschrieben, dass der Erstwohnsitz den Hauptlebensmittelpunkt darstellt. Das ist bei Studenten nunmal der Ort an dem man Studiert. Mal davon abgesehen, stellt sich mir immer wieder die Frage nach dem Sinn, immernoch bei Mama und Papa gemeldet zu sein. Kindergeld gibts auch mit Hauptwohnsitz woanders.

    Ansonsten wurde alles schon gesagt: GEZ entziehen funktioniert nicht, da ab 2013 ohnehin alle Zahlen (außer du beziehst BaFöG und kannst dich befreien lassen). Du kannst natürlich warten bis sie dich anschreiben aber dann musst du halt nachzahlen.
    Ummelden beim Einwohnermeldeamt ist Pflicht, ein Jahr warten kann ordentliche Konsequenzen haben, ich denke mal da hört auch die Gutmütigkeit der Sachbearbeiter auf, die stellen sich ja schon bei 3 Monaten an.
     
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  9. 30. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    okay, erst einmal vielen dank für die vielen kommentare, jetzt ist mir einiges klarer!

    bafög bekomme ich leider nicht, knapp dran aber hat nicht gereicht.

    das mit "elternhaus als 2.wohnsitz angeben" klingt nach einer schlauen sache wenn die eltern tatsächlich noch kindergeld ausgezahlt bekommen!

    ich denke ich werde mich nach den freien tagen mal zum einwohnermeldeamt begeben und denen sagen was sache ist. ich denke die brummen mir keine strafe auf. ich tue einfach auf unwissend und außerdem ist das bestimmt nicht das erste mal, dass ein student damit ankommt, besonders nicht in einer großstadt.

    um gez brauche ich mich dann also nicht zu kümmern. ob ich nun von anfang an zahle oder später nachzahlen muss kommt ja im endeffekt das selbe heraus.

    aber wie sieht das denn aus mit dem jahr dass ich schon hier wohne? kommt das auch noch dazu? oder zählen die wegen dem neuen beschluss ab 2013 erst richtig?
     
  10. 30. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    Melde dich einfach nicht bei der gez. Ich werde es auch nicht machen.
     
  11. 30. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    grundsätzlich bist du als student nich befreit...kannst aber befreiungsantrag stellen...müsstest dann für die dauer des studiums nix zahlen - nachteil: nach dem studium hat die gez dich aufm schirm

    solange du die jungs nich reinlässt, könn se dir garnix...

    dein vater zahlt nur für diejenigen, die bei ihm zuhause wohnen...sobald du ausziehst musst du selbstran...

    ich zahle nich und bin nich gemeldet...und mir geht's gut dabei
     
  12. 30. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    Die Gebühr wird doch per Haushalt erhoben. Wie soll das also laufen?
     
  13. 30. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    mir kam gerade eine super idee! ich habe nämlich eben nochmal mit einem kumpel gesprochen:

    und zwar wohne ich mit jemandem zusammen(wg) der bafög erhält. da man ja pro haushalt zahlt und mein kollege bafög erhält, ist der haushalt sozusagen befreit. stimmt das?
     
  14. 30. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 30. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    ja. wenn du in einer wg wohnen solltest und der andere ist der hauptmieter bist du aus dem schneider.(evtl doch nicht, da der andere ja auch student ist werdet ihr euch das wohl teilen. oder du bist gut im quasseln und schwatzt ihm alles auf)
    auch wegen dem meldeamt würd ich mir keinen kopf machen, die blubbern evtl etwas blöde, aber es gibt keine strafe. bei problemen dieser art mit behörden hilft immer sich dumm stellen und die mitleidsmasche zufahren.
     
  15. 30. Dezember 2012
    AW: einwohnermeldeamt und gez

    Das scheint nicht zu stimmen.
    (Quelle: Studentenwerk Rostock: Neuregelung RUNDFUNKBEITRAG AB 2013 - Informationen für Mieter/innen. Die häufigsten Fragen (FAQ's))
     
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  16. 30. Dezember 2012
    AW: Einwohnermeldeamt und GEZ

    Das ist doch total lächerlich. Wohne in einer 4er WG von denen alle außer mir Bafög beziehen. Jetzt darf ich den Haushalt alleine bezahlen oder was? Soll ich die 18 Euro im Monat jetzt einfach herbeizaubern oder was? Ich glaube die haben den ***** offen. Nur weil ich kein Bafög beziehe heißt das nicht, dass ich das Geld auf der hohen Kante liegen habe.
     
  17. 31. Dezember 2012
    AW: Einwohnermeldeamt und GEZ

    @Dilly_Concane danke für die info!

    hm das bedeutet wohl, dass ich die gebühren alleine tragen muss.

    ich einzige chance die ich habe, ist dass mein bafög-partner vom gez amt ermittelt wird.
    ich glaube, die fangen auch jetzt erst an, mit dem meldeamt zusammenzuarbeiten.

    das schlaueste in meiner situation scheint es zu sein mich nicht zu melden, solange die gez sich nicht gemeldet hat. denn dann taucht nur mein mitbewohner beim meldeamt auf und ich nicht und die gebühren werden nicht berechnet(laut 7.) )
     
  18. 31. Dezember 2012
    AW: Einwohnermeldeamt und GEZ

    Tu dir vor allem den gefallen und gib der GEZ nicht an wie lang du tatsächlich schon die wohnung hast. Sag einfach, du bist im Dezember hingezogen. Sonst musst du nämlich rückwirkend für das eine JAhr die Gebühren zahlen, DAS kontrollieren sie sowiso net auf seine Richtigkeit.
     
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