Weiter sinkende Tendenz beim Großen Lauschangriff

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von z3Ro-sHu, 27. September 2006 .

  1. 27. September 2006
    Laut dem aktuellen Bericht der Bundesregierung zur akustischen Wohnraumüberwachung (PDF-Datei) haben Ermittler 2005 in sechs Bundesländern in sechs Fällen zur Wanze gegriffen. Einen Großen Lauschangriff für geboten hielten Strafverfolger in Bayern, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In einem weiteren Fall in Niedersachsen war die Bespitzelung zwar angeordnet, letztlich aber nicht durchgeführt worden. Die Tendenz beim Großen Lauschangriff ist demnach weiter rückläufig: Im Jahr 2004 brachten Ermittler die Wanzen noch in insgesamt elf Verfahren in Stellung, 2003 in 37 und 2002 in 31 Verfahren.

    Angesichts einer Gesamtzahl von jährlich knapp fünf Millionen Strafverfahren in Deutschland bekundete Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nach der Vorlage des Berichts am heutigen Mittwoch, "dass die akustische Wohnraumüberwachung noch zurückhaltender als bisher eingesetzt wird". Dies beruhe nicht zuletzt auf dem richtungweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2004 sowie dem Anfang Juli 2005 nach langen Querelen in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses aus Karlsruhe.

    Die Verfassungsrichter hatten insbesondere Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung in der Wohnung gefordert und klargestellt, dass Ermittlungsmaßnahmen davor Halt machen müssen. Nach Auffassung des Rechtsanwalts Till Müller-Heidelberg verstößt aber auch das reformierte Gesetz in mehreren Punkten gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der im Beirat der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union sitzende Jurist hat daher im März Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle eingelegt. Der grüne Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele bezeichnete den Großen Lauschangriff zudem bereits im vergangenen Jahr als "ein Auslaufmodell, das 'abgewickelt' gehört".

    Die Strafverfolger überwachten 2005 insgesamt sechs Objekte, darunter drei Privatwohnungen. In vier dieser Fälle bestand ein Bezug zur organisierten Kriminalität. Dies war die Begründung für die Einführung der Befugnis 1998 und die damals auch von der FDP mitgetragene Verfassungsänderung. Im Rahmen dieser vier Maßnahmen erzielten die Ermittler Ergebnisse, die für das jeweilige Anlassverfahren von Relevanz waren. In den anderen beiden Fällen ergaben sich keine Hinweise, die in den entsprechenden Verfahren Verwendung finden konnten. Die Abhördauer erstreckte sich zwischen einem und 26 Kalendertagen. Überwacht wurden in einem Fall bis zu zehn Beschuldigte und eine nicht beschuldigte Person. Unter- oder Abbrechen mussten die Einsatzbeamten die Maßnahmen trotz der verschärften gesetzlichen Vorgaben in keinem der Fälle.

    Quelle:heise.de
     
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