Rechtslage mit Fahrradfahrerin

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Pr3m!um, 9. Januar 2013 .

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  1. 9. Januar 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    Hallo Liebe Community,
    ich hab ne kurze rechtliche Frage, folgendes:

    Ich fahre mit meinem PKW von einem großen Sandparkplatz. Um diesen zu verlassen muss ich aufgrund von einem im weg stehenden Hochhaus leicht auf den Rad/fuß-Weg vorfahren. Dort stehe ich jetzt 8-10 Sek um den ankommenden Verkehreinzuschätzen. Als ich dann losfahre sehe ich nur von rechts eine "Gestalt" da es dunkel und geregnet hat konnte ich das nicht genau erkennen. Mir kam es so vor als wenn die Person einfach nur gefahren ist ohne richtig hinzugucken. Sie ist nicht in mich reingefahren, ob sie gestürzt ist um auszuweichen kann ich nciht sagen, aber wie ist 1. die Rechtslage wenn sie mir bei so einer Situation reinfährt und wie ist sie wenn sie hingefallen wäre/ist? Ich dussel hab in dem Moment absolut nicht geschaltet und hätte eigtl anhalten sollen um zu gucken ob was passiert ist. Bin aber weiter gefahren, ich möchte um mein Gewissen zu beruhigen auch gleich bei der entsprechenden Polizei-Station anrufen um mich zu melden falls der Person etwas zugestoßen ist. Vorher hätte ich aber gerne ein paar Meinung zur Rechtslage.

    Download: Rechtslage.jpg | www.xup.in
    Als kleine Skizze
     
  2. 9. Januar 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: Rechtslage mit Fahrradfahrerin

    Ehrlichkeit hin oder her, ohne mich jetzt genau mit dem Fall zu befassen, ich kann dir extremst davon abraten dich jetzt noch als vermeintlich gutmütiger Bürger dich bei der Polizei zu melden. Sowas sehen sie absolut NICHT gerne und starten dann richtig Radau. Die Person wird wohl sicherlich nicht verstorben sein oder sich was gebrochen haben. Das nächste mal einfach direkt anhalten anstelle sich später Gedanken zu machen. So oder so, bist du als Autofahrer zu 95 % immer der Schuldige wenn es um eine Konfrontation mit einem Fahrradfahrer geht.
     
  3. 9. Januar 2013
    AW: Rechtslage mit Fahrradfahrerin

    jo lass es als autofahrer bist du wirklich zu 99% der dumme und kriegst mindestens ne teilschuld und da du selber schon sagst du hast gepennt hast sowieso schon verloren... der Radfahrer hat auch vorfahrt du willst ja runter er fährt da auf der "hauptstraße"... von daher lass es einfach sein...
     
  4. 9. Januar 2013
    AW: Rechtslage mit Fahrradfahrerin

    Hey,

    Ich würde erstmal gar nix machen, einfach zur Polizei zu gehen ist auf jedenfall fatal! Egal wie Schlimm es ist, erstmal ist es Fahrerflucht! Auch wenn du gutmütig scheinst und dich stellen willst, du bist dann erstmal der böse! Allerdings gehe ich bei Dunkelheit davon aus, da du beschreibst du hast kaum was gesehen, dass die Fahradfahrerin kein Licht dabei hatte, was wiederum gegen Sie spricht! Außerdem wenn du auf der spur STEHST und Sie dir reinfährt, ist es erstmal Ihr Pech, du musst ja irgendwie auf die Straße kommen!

    Auf jedenfall fürs nächste mal: Lieber anhalten

    Dennoch würde ich drauf achten, ob sie in kürze nach dir suchen ( Polizeiseite etc.. ) - Das wäre der unwahrscheinliche Fall, falls es etwas Schlimmes passiert ist und Sie dich angezeigt hätte! Je nachdem wieviele Informationen Sie über dich haben, kann es dann Sinn machen dich zu stellen!



    Gruß Blackb!rd
     
  5. 9. Januar 2013
    AW: Rechtslage mit Fahrradfahrerin

    Wie die anderen schon sagen würde ich erstmal nichts tun.
    Geschweige dann zur Polizei fahren und sagen "ich habe warscheinlich einen Radfahrer umgefahren" da bist du schneller Mode wie du denkst.
    1. wegen verkehrsunfall mit Teilnehmer im Straßenverkehr (egal ob aktiv oder passiv)
    2. wegen unerlaubten entfernen vom Unfallort

    Klar ist das eine mistige Situation.
    War bei der Kreuzung ein Stopschild mit Haltelinie?
    Wenn ja bist du dann zur Sichtlinie für Radweg und dann für die Straße vorgefahren?

    Ich bin mir eigentlich sicher das keine Anzeige oder sonst was kommt aber wenn was kommt solltest du so antworten das es auch der Verkehrssicherheit entspricht ;-)
    Klar denken bestimmt jetzt einige der Radfahrer ist selbst Schuld, falsche Straßenseite und vielleicht auch kein Licht am Rad.
    Aber es heist ja so schön wer das meiste Blech mit sich trägt verliert und das ist leider Gottes immer der Fahrer eine KFZs.
     
  6. 9. Januar 2013
    AW: Rechtslage mit Fahrradfahrerin

    Also umgefahren würde schonmal gar nicht möglich sein. Ich stand bereits auf dem Radweg. Habe vorher nach rechts geschaut und da war nichts zu sehen. Und da die Ecke echt blöd ist habe ich n bisschen da gestanden, würde sogar sagen das es wie geschrieben 8-10 Sek währendessen habe ich den ankommenden Verkehrt Beobachtet ( 2 Spurig in die selbe Richtung). Mein Auto hat sich bis dato nicht mehr bewegt, nur als ich losgefahren bin hab ich halt von rechts was kommen sehen. Stopschild oder ähnliches gibt es an der Ecke gar nicht, es ist wie ne Auffahrt gehalten, nur n abgeflachter Kantstein.
     
  7. 9. Januar 2013
    AW: Rechtslage mit Fahrradfahrerin

    ja ist doch vollokmmen egal... du willst ABBIEGEN und der Radfahrer gerade aus der hat VORFAHRT... wieso verstehen manche Autofahrer net das Radfahrer ganz normale Verkehrsteilnehmer sind... Du kommst auch noch von nem Privatgrundstück da hast sowieso keine Vorfahrt NIE NIENIENIE...

    Geh einfach net hin, lass es oder du fällst vollauf die schnauze... egal ob was passiert ist oder net -.-
     
  8. 9. Januar 2013
    AW: Rechtslage mit Fahrradfahrerin

    Ich weiß nicht wo du siehst das ich auf mein Recht bestehe Vorfahrt zu haben. Ich bin mir bewusst das Radfahrer bei einer solchen Situation Vorfahrt haben, aber irgendwie muss ich auf die Straße kommen. Hat leider jetzt n bisschen gedauert aufgrund der Vekehrslage. Sonst wäre es gar nicht dazugekommen das ich auf dem Radweg gestanden hätte.
    Auf der anderen Seite frag ich mich was ein Radfahrer tut wenn er ein Auto nicht sieht welches seit ner gewissen Zeit auf dem Radweg steht weil es auf die Fahrbahn will.
     
  9. 9. Januar 2013
    AW: Rechtslage mit Fahrradfahrerin

    Als Autofahrer ist man sowieso immer der blöde. Warte einfach ab. Sie als Radfahrerin hat genauso dafür zu Sorgen das ihr Licht funktioniert, ihre Bremsen funktionieren etc. Ist eine blöde Situation aber zur Polizei würde ich auf keinen Fall gehen. Wenn etwas kommt ist es sowieso blöd und wenn nicht hat der Radfahrer wohl selbst eingesehen das es dumm war.

    Dir müsste man doch beweisen das du die Radfahrerin gesehen hast. Kannst es ja auch einfach so hinstellen das dir nichts ungewöhnliches aufgefallen ist (Dreistigkeit hoch 10^^)
     
  10. 9. Januar 2013
    AW: Rechtslage mit Fahrradfahrerin

    Gut ich close hier mal. Danke für eure Antworten
     
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